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Geschrieben von cata am 13.01.2005, 8:39 Uhr

Sicher zum mehrfachen Preis...

Erst mal zahlt der, der klagt. Und wenn die Schuldigen nix haben, bleibt man auf den Kosten sitzen, trotz Titel. Die Meisten kriegen nicht mal ihren zu viel gezahlten Unterhalt zurück.
Solche Geschichten sind teuer und Rechtsschutzversicherungen decken sowas leider nicht ab.
Ich denke aber, nach zehn Jahren oder so ist die Bindung zum Kind so eng, daß ein Test doch eh nix an den Gefühlen oder an der Situation ändern sollte.
Was ich auch nicht verstehe ist, warum bestimmt die Mutter, ob getestet wird und der Vater nicht?
Cata

 
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