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Geschrieben von Foreignmother am 24.09.2013, 9:11 Uhr

Rezept bzw. aerztliche Anweisung mitgeben

Bei uns (fr. CH) duerfen auch vom Lehrer ohne Rezept bzw. aerztliche Anweisung keine Medikamente (ob "Notfall" oder andere) gegeben werden, da das gesetzeswidrig ist. Ich gehe mal davon aus, dass das in Deutschland aehnlich ist. Insofern wuerde ich den Arzt bitten, ein Rezept, bzw. eine Verabreichungsanweisung auszustellen, die Kind dann zusammen mit dem Notfallmedikament aufbewahrt. Das hat im uebrigen nichts mit unterlassener Hilfeleistung zu tun - dafuer muss der Lehrer ggfs den Krankenwagen anrufen.
Gruss
FM

 
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