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Geschrieben von titu am 27.07.2004, 22:07 Uhr

Ralph darf ich um hilfe bitten?

Habe so einige informative beiträge gelesen von dir und würde dich gerne um rat fragen.

Nachdem ich unsere alhi2 anträge ausgefüllt habe...hat mein mann nun (eeendlich) job in aussicht ALLERDINGS!! nur teilzeit a 4 stunden am tag.
Aber mit option auf vollzeitübernahme!
Also VOLLTREFFER.

Nun meine ANGST...

Wir bezahlen mit miete und strom/heizung 820 euro + telefon +ratenabzahlungen...1200!! pro monat.

Als arbeitslosenhilfe empfänger (ohne wohngeld und sozialhilfe-)ein Kunstück jeden monat durchzukommen.

So nun die frage : WENN er den job bekommt wird er ca. 1000 euro netto rausbekommen ( 300 mehr als arbeitslos)als teizeitkraft....bekomm ich dann noch alhi?? bzw. hab ich anspruch auf wohngeld....muss ja den antrag danmn wieder aktuallisieren....
Oder kann auch ich hilfe beim soz.amt beantragen wie zb. kindergartenkosten???
Vielen lieben
Dank im voraus und gruss
Tina

 
2 Antworten:

Re: Ralph darf ich um hilfe bitten?

Antwort von Ralph am 28.07.2004, 12:29 Uhr

HiTina,

da muß ich leider passen. Darauf kann ich leider nur mit Halbwissen antworten, und das wäre unseriös.
Die zukünftige Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe wird zu sehr umgewälzt, und ich stehe nicht in so engem Kontakt mir meinen ehemaligen Kollegen (die z.T. jetzt in diversen Schulungen stecken), als daß ich da groß mitreden könnte.

Tut mir leid, daß ich Dir da nicht helfen kann.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Ralph darf ich um hilfe bitten?

Antwort von titu am 28.07.2004, 15:47 Uhr

kein problem.

Dennoch vielen lieben dank ;o)
Gruss Tina

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