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Geschrieben von shinead am 12.09.2018, 16:48 Uhr

Bewillingung Schulwechsel ohne meine Unterschrift rechtsgültig?

Ihr könntet eine gemeinsame Vereinbarung treffen. Darüber was er Dir wie mitteilen soll/muss. Verstößt er dagegen, muss er sich gegenüber dem Jugendamt rechtfertigen.

Dein Vorteil: Du hast schriftlich, dass er weiß was er Dir mitzuteilen hat. Im Zweifel könntest Du ihn dann sogar vor den Richter bringen, wenn er Dir auf Dauer Dein Auskunftsrecht beschneidet.

 
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