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Geschrieben von KH am 15.12.2004, 18:00 Uhr

Beleidigung im Netz

Grins, die Diskussion über Anzeige oder nicht bringt mich auf meine nicht ganz ernst gemeinte Frage. Oder doch ernst gemeint:
Gibt es da eigentlich schon Urteile wegen Beleidigung, übler Nachrede etc. im Netz? Was sind denn dann die Strafen?
Ist ja ein ganz heikles Feld, denn oft schaukelt es sich ja gegenseitig hoch und erst das Zusammenwirken mehrerer User führt letztlich zur Beleidigung. Na, Richter möchte in so einem Fall nicht sein. Wie wäre es denn mit Mediation?
Aber nochmal zu meinen Fragen: Was würde mir denn als Strafe blühen, wenn ich hier jemanden beleidige? Ich meine jetzt vom Gericht, nicht von Seiten der anderen Forumsteilnehmer oder seitens der Redaktion bzw. des Seitenbetreibers.
Ansonsten ist es mit Beleidigungen im Netz ja ganz einfach: Ich schreibe halt leichter "Max du bist ..." als dass ich es ihm ins Gesicht sage. Denn dann müsste ich ja auch mit direkten Konsequenzen rechnen. Und ich bin doch feige. (HOffentlich gibt es hier keinen Max, der sich angegriffen fühlt).
Grüße

 
1 Antwort:

Re:kommt immer sdrauf an

Antwort von Benedikte am 15.12.2004, 18:56 Uhr

Werturteile kann man kaum bestrafen, also wenn Du sagst, dass Max ein Bldmann ist deiner ansicht nach ist das o.k.- eben weil es Deine Meinung ist und Meinungsfreiheit ein Grundrecht. wenn es üble Nachrede ist, sprich Du sagst, MAx ist ein betrüger, dann kommt es drauf an. Ist er ein betrüger- was erstmal festegestellt werden muss- passiert nichts. Ist er kein betrüger, aber Du behauptest es, könnte ein Fall draus werden. Dann kommt es immer auch darauf an, ob Du es zu jemand oder über jemand sagst. Dann wiederum , wenn er kein betrüger ist, Du es aber gesagt hast, kommt es drauf an, ob Du irrig davon ausgehen durftest, er sei einer- weil jemand Dir solche TAtsachen berichtet hast.

Beledidigung uns so ist rechtlich schweirig, schwer zu beweuisen,meistens im privatklageweg zu bereiben, da nicht von öffentlichem Intersse.

Beneidkte

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