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Geschrieben von famisa am 15.10.2004, 12:07 Uhr

Attestpflicht an der Schule

Bei der Arbeit musst du deshalb ab dem 3. Tag das Attest vorlegen, da dann die KK dein Gehalt aliquot für die Krankheitsdauer übernimmt - zumindest war das irgendwie bei meiner Mum so - als sie Krebs hatte, da übernahm die Ärztekammer ihr Gehalt für die 6 Mo Krankenstand - also nicht mehr der Bund...

In der Schule wird nur dann ein Attest verlangt - meines Wissens, wenn dein Kind wirklich über einen längeren Zeitraum fehlt (also zwei Wochen, Monate..). Dieses Attest wird aber soweit ich weiß, von der Direktion gefordert, da damit ausgeschlossen werden soll, dass du der Schulpflicht als Elternteil nicht nachkommst bzw. wenn das Kind älter ist, es nicht schwänzt...

Für einige Tage ein Attest zu fordern ist reine Schikane...
und was will denn die Lehrerin machen, wenn du das nicht bringst - man kann nicht so mirnixdirnix ein Kind von der Schule weisen - es besteht eben immerhin Schulpflicht..
Selbst bei Schwänzern gibts erstmal eine Ermahnung, erst im Wiederholungsfall wird über eine Versetzung bwz. Verweis eintschieden.

lg mi

 
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