Elternforum Aktuell

So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

So, Muß der Händler den Fernseher jetzt ersetzen oder muß ich das Einschicken

Charlie+Lola

hinnehmen? Wir haben uns nach über 20 Jahren doch tatsächlich mal einen neuen Fernseher gegönnt. Nach 8 Wochen ist dieser aber leider nicht mehr zu nutzen da sich dort täglich die Sender neu umgestellt haben. Jetzt ist mein Mann gestern frohen Mutes mit Fernseher zu Real und wollte einen Ersatz besorgen (laut unserer eigenen Recherche steht uns das zu, aber wir sind ja auch nur Dummies und fähig selber einigermaßen seriös zu googlen) und wurde derart beschimpft und abgewiesen das es einem die Schuhe auszieht. Für Montag habe ich die Nummer vom Fillialleiter und werde mich da nochmal dransetzen. Jetzt hoffe ich das mir die Experten hier helfen können, denn ich habe unabhängig vom Mann auf zwei unabhängigen Seiten herrausgefunden das ich nach der Nutzungsdauer das Recht habe das der Fernseher ersetzt wird, und bin gespannt ob wir richtig liegen...............lg


wolke76

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Der Händler darf nachbessern. Heißt, er kann das Gerät reparieren lassen. In eurem Fall wird der Hersteller die Software neu aufspielen. Bei Real hätte ich gedacht, die tauschen das einfach so aber das müssen sie nicht. Was haben sie denn gesagt, dass du dermaßen aufgebracht bist? Und was habt ihr vorher gesagt? Was für ein TV ist es denn? Mir kommt das Problem bekannt vor...


momoo

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

nach meinem Kenntnisstand (Laie, nichts rechtlich fundiertes ) ist euer Ansprechpartner erst einmal der Verkäufer Also wohl der Real Allerdings hast du nicht sofort das Recht auf Umtausch, sondern musst die Möglichkeit auf Nachbesserung (sprich Reparatur) ermöglichen. Erst wenn diese MEHRFACH nicht zum Erfolg führte hast du ein Recht auf Umtausch. Was war denn Inhalt der Beschimpfung und aus welchen Gründen hat man Euch abgewiesen? Schönen Sonntag momoo


wesermami

Antwort auf Beitrag von momoo

Mal ein navi von dort und es ging nach 14 tagen nicht. Im geschäft haben die nur gesagt man soll sich direkt an den hersteller wenden....grössere geräte kaufen wir da jetzt schon gar nicht mehr


Anja+Calvin

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Nein, wie die anderen schreiben, erstmal kein Recht auf Ersatz. IHR müsst ihn aber nicht einschicken, euer Kaufvertrag besteht mit Real und der ist dann auch zuständig.


Charlie+Lola

Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Die Verkäufer waren dort ziemlich pissig und gaben als Begründung an "das machen wir immer so" und nix anderes. Leihgeräte gab es nicht (ja wir sind ein Haushalt mit nur einem Fernseher) und soweit mir das Internet das zu verstehen gibt haben wir da ein Recht drauf. Das ist eben das was ich nicht verstehe, es ist Ermessens Sache ob man den einschickt oder halt ersetzt. Fanden die Mitarbeiter dort sehr frech und von oben herrab, das ärgert mich dann halt schon. Zumal wie gesagt das Gerät grade mal 8 Wochen alt ist...............


Anja+Calvin

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Von einem Anspruch auf Leihgerät habe ich noch nie gehört, wir standen hier ohne Kühlschrank und die Sache lief dann über den Anwalt und selbst da war nicht von Leihgerät die Rede. Ich glaube du hättest auch sonst sogut nirgendwo direkt einen neuen bekommen.


tequila sunrise

Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

gibts, wenn man im Fachgeschäft kauft, beim Discounter natürlich nicht. Deshalb ist es im Fachgeschäft manchmal teurer. Hab ich das jetzt überlesen, oder haben die im real wirklich gar kein Angebot gemacht die Sache zu lösen ? Das ginge natürlich nicht. Die müssen das kaputte Gerät wenigstens einschicken.


ungewohnt

Antwort auf Beitrag von tequila sunrise

zu Real, dort abgeben - am besten im Originalkarton und bestätigen lassen, dass er äußerlich einwandfrei ist - und von Real einschicken lassen. Ersatzgerät gibt es nicht, evtl. wenn das gleiche Gerät noch da ist, tauschen sie aus KULANZ! Real hat 2 Reparaturversuche und erst dann gibt es das Recht zur Wandlung.


Anja+Calvin

Antwort auf Beitrag von tequila sunrise

Gibt es natürlich, aber es gibt - soweit ich weiß - kein Recht drauf.


Charlie+Lola

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Fach erklären? http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. er kann es verweigern wenn: http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html Absatz 2 und 3.........eben das verstehe ich nicht. Aber doch nicht grundsätzlich............ich glaube ich komme hier nicht weiter, ich frage morgen meine Hotline der Rechtsberatung


Anja+Calvin

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

http://www.vz-nrw.de/Regeln-beim-Abschluss-eines-Kaufvertrags-3


Tweety2014

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Also Wir haben auf mal ein TV gekauft bei real. Nach 7 Tagen gab es Probleme mit Fernbedienung und Sender Wir sind mit TV hingefallen. Sie wollten ihn einschicken hab ich nicht eingesehen und drauf bestanden das sie ihn tauschen haben sie auch gemacht. Ja also normal schicken sie ihm ein .


Charlie+Lola

Antwort auf Beitrag von Tweety2014

dann fährt nicht mein Mann dahin ;-)


Charlie+Lola

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

da ich innherhalb der ersten 6 Monate liege. Somit liegt ein Sachmangel vor und ich kann Ersatz verlangen da davon auszugehen ist das ich ein defektes Gerät erhalten habe. Real könnte jetzt noch sagen das es für ihn unverhältnismäßig schwer ist einen zu stellen.......schauen wir mal. Die Kundenbetreuung ist jetzt dran.......... Wenn es hart auf hart kommt wäre es für uns vermutlich aussichtslos und auch nicht für uns von Vorteil das durchboxen zu wollen. Denn wenn die 6 Monate um sind haben wir gar nicht mehr die Möglichkeit da vom Kaufvertrag zurückzutreten so wie ich die Beratung verstanden habe.. Die hätten wir wenn der Fernseher das zweite Mal eingeschickt wäre...........schauen wir mal was die nächste Hotline sagt. Die Dame von Real meldet sich und dann sehen wir weiter. ABER: Grundsätzlich hat man das Recht auf Ausstausch.....und natürlich sollte man das auch erstmal versuchen durchzusetzen. lg


Babsorella

Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Dein Gesetzeszitat und die Folge daraus, dass Du wählen kannst zwischen Ersatz oder Reparatur, ist richtig. Allerdings sehen die meisten Verkaufs-AGB vor, dass der Verkäufer das Wahlrecht hat. Die AGB müsstet Ihr wirksam vereinbart haben, was häufig nicht so einfach geht, wie Verkäufer sich das vorstellen. Aber die AGB sind bestimmt auf Eurer Rechnung abgedruckt. Du kannst ja mal nachsehen, ob da etwas vom Wahlrecht für real drinsteht.


Charlie+Lola

Antwort auf Beitrag von Babsorella

das wissen die Hersteller. Die meisten sind da sehr kulant, einige stellen sich quer und pochen auf die schwierigkeiten bei der Nacherfüllung..........das warten wir jetzt erstmal ab. Aber pauschal ausschlagen oder ausschließen darf man das nicht.