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Geschrieben von dhana am 10.09.2009, 11:05 Uhr

Schulbusregelung in Sachsen

Hallo,

ich weiß es nur für Bayern.
Für Grundschulkinder ist ab 2 km Schulweg zur Sprengelgrundschule der Schulbus kostenlos. Wohnt man unterhalb der 2km ist es Ermessenssache der Gemeinde.
Ab der 5. Klasse gibt es dann die 3km Regelung zur nächstgelegene geeigneten Schule. Such man sich eine andere Schule aus, muß man die gesammten Buskosten selber übernehmen. Gibt dann nicht mal den Zuschuss, in Höhe der Buskosten zur nächstgelegen Schule.

Gab vor kurzem erst eine Petition in den Bay. Landtag, das wenigstens die Höhe der Buskosten zur nächstgelegen Schule übernommen werden - wurde aber abgelehnt.

Grüße Dhana

 
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