1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Petra G. am 20.11.2004, 11:53 Uhr

mit welcher Begründung an anderer Schule anmelden?

Hallo,
mein Sohn macht einen Quereinstieg an der Grundschule, er steigt also ins laufende Schuljahr ein. Zur Zeit hospitiert er in der 1. KLasse, bis es durch die Amtsmühlen offiziell ist. Es ist übrigens so, als hätte er schon immer dazugehört. Der Stoff ist eh kein Problem, und die KLassenregeln wird er auchschnell lernen. Die Klassenlehrerin und Rektorin sind sehr zufrieden mit ihm *stolzbin*
Er ist ein Kann-Kind, da am 1.7. geboren (hätten wir uns vor 6,5 Jahren ein bißchen beeilt, hätte nie ein Hahn danach gekrähnt *ggg*).

Da er nicht an der für uns zuständigen Schule eingeschult wird, brauchen wir eine Begründung, weshalb es in einem anderen Stadtteil ist.

Die eigentliche Begründung lautet: hier die Rektorin verweigert eine vorzeitige Einschulung (geb. 01.07.98 *ggg*) mit der Begründung, er sei zu zart und zu zart besaitet. Selbst ein Gutachten einer Psychologin, daß unser Sohn hochbegabt ist und schnellstmöglich zur Schule soll, beeindruckt sie nicht.

Im anderen Stadtteil die Lehrer sehen es wie wir: er ist schlau, aufgeweckt, und wird es ohne sonderliche Probleme schaffen.

Es gibt ja die Möglichkeit, daß er nach der Schule von einer anderen Person zur Betreuung abgeholt wird. Allerdings bin ich nicht berufstätig. Nimmt mir das Schulamt das ab, werden Fragen gestellt? Seine Tante würde uns eine Bescheinigung schreiben.

Ebenso würde sie es befürworten, wenn wir ihn bei ihr anmelden. Was würde dann geschehen? Ist das reine Formsache? Mein GG sagt, dann müßten ja auch die Steuerklassen geändert werden, da die Belastungen ja dann offiziell in der anderen Familie liegen???

Wer kennt sich damit aus oder hat eine andere gute Idee?
Mein GG sagt, wir sollen die Wahrheit schreiben, aber ich habe keine Lust, einen wochenlangen Kampf mit den Behörden zu haben. ER sitzt in Holland (Montage) und "braucht" sich darum nicht zu kümmern, der ganze Ärger wäre bei mir.

Viele Grüße
Petra

 
7 Antworten:

Re: mit welcher Begründung an anderer Schule anmelden?

Antwort von karamell am 20.11.2004, 17:29 Uhr

hm,
wenn du auf nummer sicher gehen willst und dir die wahre begründung nicht als sciher genug empfindest würde cih die sache mit der betreuung machen. es müsste doch schon eine geplante wiederaufnahme der berufstätigkeit reichen oder??
und wenns dann mit dem beruf nicht klappt kräht doch kein hahn danach.
daniela

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na, da wär ich vorsichtig...

Antwort von Vio-1 am 20.11.2004, 19:01 Uhr

^Hi

Also, ich würde mein Kind nicht woanders melden. Das wäre mir zu heiß. Wenn sowas erstmal irgendwo dokumentiert ist und später (und sei es in der Pubertät) gibt es mal Probleme, welcher Art auch immer und das JA kommt dazu (weil das Kind vielleicht irgendwie austickt und weglaufen will und sich da meldet - glaub mir - gibts alles (10 Jahre Heimerziehungserfahrung!!!)) und dann wird alles unter die Lupe genommen und AHA - im Kindesalter war er/sie woanders gemeldet - interessant, gestörte Beziehung, wieso weshalb warum, und schon biste in Erklärungsnot und dann mach mal die heutige Motivation deutlich, wenn der Sachbearbeiter vielleicht ein A.... ist.
Ich würde mich "selbständig" machen. Also irgendwie freiberuflich tätig werden und schwupps - biste berufstätig und kannst leider leider Dein Kind nicht abholen und die Tante muß das machen.
Gewerbeschein kostet nicht viel - je nach Deinem Beruf brauchste den gar nicht, weil Freiberufler (Künstler? Berater?) keinen brauchen.
Liebe Grüße, Vio

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Re: mit welcher Begründung an anderer Schule anmelden?

Antwort von sonnenwunder am 20.11.2004, 19:19 Uhr

Hi
Verstehe das Problem nicht, hier ist es so ,daß man sich grds auch an einer anderen als den 2 zuständigen Schulen anmelden kann (eine weltliche und eine katholische stehen jeweils zur Auswahl)und daß man dann nur abgelehnt werden darf, wenn aufgrund dessen der Klassenteiler überschritten ist, also eine neue Klasse gebildet werden muß.

Wenn ich möchte, daß mein Kind auf die und die Schule geht und die Lehrer dort auch damit einverstanden ist, dann muß man doch gar keine Lügengeschichten erfinden.Die würde ich grds nicht machen.Eher würde ich zum Schulamt gehen und mich an die "offizielle" Stelle sozusagen wenden.

Liebe Grüße
Sonja

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Re: mit welcher Begründung an anderer Schule anmelden?

Antwort von Leihmac am 20.11.2004, 23:16 Uhr

Soweit ich weiß entscheidet die Schulleitung über die Einschulung. Wenn die ihr OK gibt, glaub ich nicht, dass vom Schulamt noch jemand groß nachfragt. So ist es bei uns zumindest.

Leihmac

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Re: mit welcher Begründung an anderer Schule anmelden?

Antwort von suermel am 21.11.2004, 22:50 Uhr

uhh ja Lügen ist zu Anstrengend.
Irgend wann verstickt Ihr euch
in was , durch irgend einen Grund und dann fliegt das ganze auf!

ewinfach mal den Rechtsweg gehn
Gruß silvia

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Also bei uns in Hessen....

Antwort von ConnyP. am 22.11.2004, 7:15 Uhr

...ist es so, daß als einzige Ausnahmegründe Hortbesuch oder Nachmittagsbetreuung gelten!
Wir sind kurz nach der Anmeldung ca. 300m weitergezogen und aus dem Zuständigkeitsbereich der Schule. Die andere Schule gefiel uns garnicht, ist außerdem weiter weg(!), alle ihre Freundinnen gehen in die andere - tja, da hab ich es auch so gemacht. Bescheinigung und fertig, es kräht kein Hahn danach. Hatte geschrieben "wird öfter nach der Schule von... betreut".
So werde ich das bei meiner Kleinen auch machen, ich sehe nicht ein, nur weil ich eine Kreuzung aus dem Zuständigkeitsbereich wegbin, eine weiter entfernte Schule zu nehmen die mir nicht gefällt. Die andere Straßenseite gehört übrigens wieder zu einer anderen Schule, unglaublich, oder?
Was das mit dem Jugendamt zu tun haben sollte, falls vielleicht mal irgendwann später... ist mir schleierhaft und scheint mir doch etwas weit hergeholt.
Wenn Du eine Tante im Einzugsgebiet hast, die das Kind vielleicht sogar wirklich mal nach der Schule abholt, ist es doch prima!

Viel Spaß in der Schule wünscht Euch
Conny

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Re: mit welcher Begründung an anderer Schule anmelden?

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 22.11.2004, 13:00 Uhr

Hallo,

also neben der Betreuung zählen auch als Gründe für eine andere Schule Konfession (zumindestens hier in Berlin wird nicht an allen Schulen Religions- oder Lebenskundeunterricht angeboten sonern nur in einigen), Fremdsprachenangebot oder Reihenfolge und sonstige Angebote der Schule.
Mein Sohn geht auch auf eine andere Schule als die im Einzugsgebiet liegende (bei uns wegen Fremdsprache) und bei uns war dieses Formular reine Formsache. WIr hatten sogar schon den Platz an der Schule sicher und mußten im nachhinein dann trotzdem noch das Formular ausfüllen.

LG Katja & Co

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