1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Monie am 31.01.2005, 10:55 Uhr

auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T.

Wie genau muss man es eigentlich begründen, wenn man sein Kind einen tag aus der Schule nehmen will? Konkreter Fall, bei uns steht demnächst der 60. Geburtstag des Opas an, der ist an einem Freitag. Da er gut 400 km entfernt wohnt, wollen wir schon am Vorabend hinfahren. An unserer Schule ist sowas nach Erzählungen anderer Eltern auch kein Problem und da sie leistungsmäßig gut und Freitag eh nur Kunst und 2x Sport ist, verpasst sie auch nichts groß. Ich bin aber eben nicht sicher, wie genau ich das in der Entschuldigung angeben muss, oder ob es reicht wenn man schreibt "aus familiären Gründen" oder so?
Danke
Monie

 
7 Antworten:

Ich würde das erstmal mit der Lehrerin

Antwort von Biene am 31.01.2005, 11:53 Uhr

persönlich abklären, und dann die Entschuldigung eben mitbringen. Aber nicht einfach so entschuldigen. Eine Familienfeier ist keine Grund um Schule zu 'schwänzen'. Es besteht ja Schulpflicht. Und wenn du sie dann für den Tag krank meldest und sie sich dann irgendwie in der Schule verplappert.....

Ich würde gleich reinen TIsch machen. Musst dich halt drauf einstellen, dass die Lehrerin das ablehnt. Und erzähls nicht rum, sonst kommen die näxten, die wegen ner Feier oder so freihaben wollen.


LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ich würde das erstmal mit der Lehrerin

Antwort von AndreaR am 31.01.2005, 13:48 Uhr

Das musst du auf jeden Fall VORHER mit der Lehrerin klären! Dein Kind ist schulpflichtig, eine Familienfeier kein Grund zu fehlen. Wenn die Lehrerin dein Kind freistellt, kannst du das kurz schriftl. nachreichen (so in etwa "Wie besprochen bitte ich Sie, mein Kind xyz am wg. einer großen Familienfeier freizustellen.")

Wie ich schon unten schrieb: DU kannst das Fehlen auch gar nicht entschuldigen, du kannst nur darum bitten, dass das Fehlen von der Schule/Lehrerein entschuldigt wird bzw. wie in diesem Fall vorher genehmigt.

Und dann würde ich es auch nicht weitererzählen aus dem von Biene genannten Grund.

LG ANdrea

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

es ist verboten ein Kind aus diesen Gründen nicht zur Schule zu schicken!!!!!

Antwort von Caroline2000 am 31.01.2005, 15:22 Uhr

Bekannte von uns mußten 350,00€ Strafe bezahlen!!!!!!!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: auch Entschuldigung - betrifft Begründung m.T.

Antwort von Ebi-Mama am 31.01.2005, 16:51 Uhr

An unserer Schule (in Berlin) darf die Klassenlehrerin über eine Beurlaubung von bis zu 3 Tagen entscheiden. Dies muß schriftlich aber formlos beantragt werden. "Familiäre Gründe" reichen da völlig aus.
Die Lehrer haben lediglich die Anweisung, Beurlaubungen direkt vor oder nach den Sommerferien restriktiv zu handhaben.
Viel Erfolg!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Dank Euch! m.T.

Antwort von Monie am 31.01.2005, 18:29 Uhr

bei uns ist es auch so, dass die Lehrer bis 3 Tage selbst entscheiden dürfen und ganz so ernst scheint das bei uns keiner zu nehmen .o)
LG
Monie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Familienfeier reichte für die Befreiung

Antwort von Benedikte am 31.01.2005, 22:55 Uhr

Wir haben gebeten, unseren großen für einen Tag wegen einer Familienfeier zu befreien und kurz erläutert, wieso (Kommunion des Vetters sonntags 600 km entfernt ).Das haben wir schriftlich gemacht, darauf hatte die Lehrerin ihr ok vermerkt und uns eine schöne Feier gewünscht.
Meine persönliche Meinugn ist- manchmal muss man eben frei nehmen und wie oben jemand gesagt hat- wenn es nicht gerade um die Sommerferien herum ist, geht das eigentlich immer problemlos. Aber ich würde auch ehrlich sein- den Kindern rutscht sonst eh was heraus und man hat dann das vertrauensverhältnis zu den lehrern versopielt.

benedikte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bitte nicht erst 1 Tag vor der Klassenarbeit sagen!

Antwort von azalee am 01.02.2005, 0:02 Uhr

Ich persönlich gönne jedem Schüler seine Familienfeier. Nur bitte nicht spontan 1 Tag vor der Klassenarbeit damit kommen. Eine Nachschreibarbeit zu erstellen kostet fast so viel Arbeit wie das "Original". Und entweder muß das Kind nachmittags schreiben (Bus!) oder die anderen in der Klasse müssen eine Stillarbeit zwangsweise ausführen.

Also bitte rechtzeitig Bescheid geben, sodaß man noch planen kann.

Offiziell ist es natürlich nicht erlaubt, aber an den meisten Schulen geht gerade bei Familienfeiern immer was!

LG Azalee

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.