Hallo Frau Bader,
meine Töchter sind am 12.11.10 geboren. Für zwei Jahre hatte meine Frau Elterngeld beantragt. Demnach wurde nach Mutterschutzfrist bis zum 20. Lebensmonat Elterngeld gezahlt. Dies waren durch die zwei Jahre jedoch halbe Beträge. Ich, der Papa, habe im ersten und achten Monat Elterngeld bezogen. Sind gemäß dem Gerichtsurteil vom 27.6.13 für uns noch Einnahmen zu erzielen?
Schöne Grüße,
MaikH
von
MaikH
am 20.12.2013, 23:39
Meine Zwillinge sind einen Tag älter als deine und ich habe bereits einen Antrag auf Überprüfung gestellt, weil ich fest damit rechne eine Nachzahlung zu erhalten!
von
KleineKämpfer
am 21.12.2013, 14:28
Ja stell einen uberprufungsantrag per Mail oder post.geht für alle die bis 1.1.2009 geborenen.
von
PN1981
am 21.12.2013, 17:23
Ich hatte auch den überprüfungsantrag gestellt und heute mein bescheid bekommen!
So kann jedes Jahr zu Ende gehen bzw anfangen!
von
Lukiluc
am 21.12.2013, 18:01
Was wurde denn bewilligt?
von
MaikH
am 21.12.2013, 20:57
Wir haben beantragt von 1-12 Monat
von
Lukiluc
am 21.12.2013, 21:03