MaikH
Hallo Frau Bader, meine Töchter sind am 12.11.10 geboren. Für zwei Jahre hatte meine Frau Elterngeld beantragt. Demnach wurde nach Mutterschutzfrist bis zum 20. Lebensmonat Elterngeld gezahlt. Dies waren durch die zwei Jahre jedoch halbe Beträge. Ich, der Papa, habe im ersten und achten Monat Elterngeld bezogen. Sind gemäß dem Gerichtsurteil vom 27.6.13 für uns noch Einnahmen zu erzielen? Schöne Grüße, MaikH
Meine Zwillinge sind einen Tag älter als deine und ich habe bereits einen Antrag auf Überprüfung gestellt, weil ich fest damit rechne eine Nachzahlung zu erhalten!
Ja stell einen uberprufungsantrag per Mail oder post.geht für alle die bis 1.1.2009 geborenen.
Ich hatte auch den überprüfungsantrag gestellt und heute mein bescheid bekommen! So kann jedes Jahr zu Ende gehen bzw anfangen!
Was wurde denn bewilligt?
Wir haben beantragt von 1-12 Monat
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