Hehe,
wann steht die Bemerkung im Zeugnis?
Meine beiden Kinder haben jeweils eine 5 im Zeugnis, ich weiß, dass sie mit zwei 5 wiederholen müssen. Meine Tochter, die im Gesamtschnitt fast eine Note besser ist als mein Sohn, und eine Verbalbeurteilung hat, dass sie ja vielseitig interessiert sei und gut mitmache, hat die Bemerkung drin, dass das Vorrücken gefährdet sei. Bei meinem Sohn, bei dem das Verbalgutachten vernichtend ausfällt, der auch insgesamt schlechter ist hat diese Bemerkung nicht drin.
Da musst ich bei allem Ärger sehr schmunzeln. Mir wäre die Bemerkung bei meinem Sohn lieber gewesen.
Wobei ich von der 5 bei ihr überrascht war, da muss ich auf alle Fälle noch nachfragen. Meine Tochter behauptet, sie sei nur einmal ausgefragt worden. Kommt mir einfach komisch vor.Am Elternsprechtag war die Lehrkraft nicht da.
von
KH
am 19.02.2012, 09:20
Bundesland? Welche Fächer? Vielleicht hat dein Sohn die 5 in einem Nichtvorrückungsfach?
von
magistra
am 19.02.2012, 09:22
bei uns in BW ist es zum einen ein Unterschied, ob Haupt- oder Nebenfach betroffen ist und zum anderen, ob durch gleichwertige Fächer mit einer 2 oder zweimal 3 ausgeglichen werden kann.
von
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am 19.02.2012, 09:42
Und je nachdem unterschidet man auch versetzungsrelevante Fächer von anderen...
von
Henni
am 19.02.2012, 17:58
Komisch, denn man kann sowohl mit einer 5 in den Hauptfächern als auch n den Nebenfächern sitzenbleiben. Man kann aber ausgleichen.
von
glückskinder
am 19.02.2012, 19:52
Mein Sohn hat die 5 in Latein (Hauptfach), meine Tochter in Geographie (Nebenfach). Ausgleichen kann man in Bayern nur in der 10 Klasse.
(Aber mit Abschreiben kriegt man in Bayern nen Doktortitel:-))
Drum muss ich ja so schmunzeln. Wäre grade ne interessante Frage, ob ein Kind, das in Bayern wiederholen müsste, bei Umzug nach Baden-Württemberg mit dem gleichen Zeungis vorrücken dürfte. Habe keine Umzugspläne, dazu wohnen wir auch zuweit weg von der Landesgrenze.
von
KH
am 20.02.2012, 17:24
einfach unterschiedliche Lehrer, die die Eltern unterschiedlich früh vorwarnen wollen.
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am 20.02.2012, 21:22
hat man die Möglichkeiten sitzenzubelieben ja heftig eingeschränkt.
Man steigt z.B. von Klasse 7 bis 10 (9) auf, ungeachtet der Noten.
Freiwilliges Wiederholen ist aber möglich.
Nur nach Klasse 6 findet eine Versetzung statt.
Es gibt auch keine versetzungsunrelevanten Fächer mehr. Theoretisch könnte man also nach der 6 vom Gymnasium schrägversetzt werden wegen zweier Fünfen in Sport und Musik.
Trini
von
Trini
am 20.02.2012, 08:08