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Internet, Smartphones usw.

Thema: Internet, Smartphones usw.

Ich bin gerade wenig begeistert. Einige Mitschüler meiner Tochter haben auf dem Pausenhof Filme mit ihrem Smartphone gemacht und diese über WhatsApp veröffentlicht. Meine Tochter ist nicht bei WhatsApp, die hat auch kein Smartphone, deshalb kann ich mir den Film nicht ansehen. Sie spielt da Fußball, also sieht man vermutlich nur wehende Haare, und erkennt nichts. Es geht mir nicht so sehr um diesen bestimmten Fall, sondern ums Prinzip. Wer weiß, was noch alles kommt? Wie handhaben Eure Schulen das mit den Smartphones? Einerseits heißt es immer, sie müssten die in der Schule ausmachen. Andererseits erzählt meine Tochter von Kindern, die im Unterricht spielen und dann wird in der Pause gefilmt... Ich finde, das geht nicht. Die Kinder können doch überhaupt nicht ermessen, welche Konsequenzen das alles hat. Meine Tochter war ziemlich geknickt, weil sie nicht mal gefragt wurde, ob sie gefilmt werden wollte. Es wurde zwar im Unterricht besprochen und die betreffenden Kinder haben es angeblich "eingesehen", aber mir bleibt ein Unbehagen.

von stjerne am 22.02.2014, 13:40



Antwort auf Beitrag von stjerne

Hallo, ich würde es unbedingt an Klassenlehrerin weitergeben, und je nach Reaktion evtl. sogar auf Gespräch mit Schulleitung bestehen. Das geht gar nicht, weil es in die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Kinder eingreift. Außerdem würde ich darauf drängen, dass die Benutzung von Smartphones etc. explizit in der Schulordnung verboten wird. Nicht das Mitbringen, dass kann nicht verboten werden, sehr wohl aber die Benutzung. Unterstützung würde ich mir ggf. über den Schulelternrat holen und wirklich dafür sorgen, dass dieses Thema an die Schulöffentlichkeit gerät. Wer weiß denn, was das nächste Mal gefilmt wird? LG Michi

von Michi5 am 22.02.2014, 14:04



Antwort auf Beitrag von Michi5

Die Klassenlehrerin weiß es schon und es ist verboten, die Dinger während der Schulzeit anzumachen. Aber was nützen diese Regeln, wenn sich keiner dran hält?

von stjerne am 22.02.2014, 14:07



Antwort auf Beitrag von stjerne

naja, so ist das mit allen Regeln :-). Da muss sich eben die Schule auf machen und Regelverstöße sanktionieren. Sicher findet sich auch dazu etwas in der Schulordnung. Sofern die Lehrer bewusst weggucken, weil sie keine Lust auf den folgenden Heckmeck haben, sollte die Elternvertreter nochmal das Gespräch suchen und das Problembewusstsein schärfen. Aber, auch die Lehrer können nicht überall sein, alles sehen. Das ist dann ebenso. Man wird ja auch nicht jedesmal erwischt, wenn man bei rot über die Ampel geht ;-)

von Ebba am 22.02.2014, 17:50



Antwort auf Beitrag von stjerne

Wenn nicht, dann gehörst du zu einer Minderheit, die sich an die Regeln hält. Nein, im Ernst: Wir Lehrer sehen nicht alles - und zwar nicht, weil wir weggucken, sondern weil wir es echt nicht sehen. Zweitens: Versuche mal du einem 8. Klässler (oder älteren) sein Smartphone wegzunehmen, da haben wir das nächste Problem. Und drittens: Als Mutter kannst du diesen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte deines Kindes genausogut zur Anzeige bringen. Frage doch mal bei der Polizei nach. Ich weiß zwar nicht, wie erfolgversprechend das ist, da es sich ja wohl um Strafunmündige handelt, aber vielleicht werden ja dann auch mal die Eltern in die Pflicht genommen und die Kiddies lernen endlich, dass es kein Spaß ist andere zu filmen und die Filmchen ins Netz zu stellen. Schiebt solche Sachen nicht immer nur auf die Schule ab, sondern werdet auch selber aktiv. Es wurden die Persönlichkeitsrechte deiner Tochter verletzt.

von KH am 22.02.2014, 20:58



Antwort auf Beitrag von KH

... aber eben drauf bestehen, dass sie es ausmachen! Wenn das dann auch nach wiedreholter Aufforderung noch nicht geschieht, ist vorläufiges Einziehen durchaus angebracht - wegen Regelverstoss trotz Vorwarnung! Dann bleibt es erstmal eingezogen (nicht "weggenommen") und wird z.B. wieder herausgegeben, wenn die Eltern es holen kommen, mit denen man dann auch gleich über die Sache pricht. Dieses oder ähnliches Vorgehen kenne ich von Lehrer/inne/n bzw. Schulen, weiss aber nicht ob es verbreitet ist oder eher eine Ausnahme... Ich würde es auf jeden Fall in der Schule ansprechen, damit Lehrer und Schulleitung gezielt ein Auge darauf haben können. Denn es kann ja wirklich sein, dass sie es nicht gesehen haben. So werden sie explizit aufmerksam gemacht. Wenn auch dann nichts passiert, würde ich davon ausgehen, dass sie es nicht sehen und angehen WOLLEN - und dann kann man immer noch überlegen, was tun...

von MM am 22.02.2014, 23:16



Antwort auf Beitrag von KH

Da ich allerdings gar nicht Auto fahre, ist das wenig bemerkenswert. Die Kinder sind übrigens erst in der 5. Klasse, nicht in der 8. oder älter. Mir ist klar, dass die Lehrer das nicht alles überwachen können bei sovielen Schülern und so viel Platz (drei Gebäude und ein riesiges Außengelände) und ich wälze auch nichts auf die Schule ab. Ich finde aber schon, dass die Schule sich da nicht völlig raushalten kann, wenn es während der Unterrichtszeit passiert. Klar werde ich das auch in der Elternschaft thematisieren. Da meine Tochter aber erst seit kurzem in der Klasse ist, weiß ich nicht, wie das Problembewusstsein da so ist, ich kenne bisher nur wenige Eltern.

von stjerne am 22.02.2014, 23:24



Antwort auf Beitrag von KH

Weil die Jugendlichen den Lehrern ab der 8. Klasse körperlich überlegen sind, wird hingenommen, wenn sie auf dem Schulhof eine Zigarette, eine Schnapsflasche, einen Joint oder ein Smartphone benutzen. Ist Dir diese Bankrotterklärung nicht irgendwie peinlich?

von Strudelteigteilchen am 23.02.2014, 00:19



Antwort auf Beitrag von MM

... und auf welcher Rechtsgrundlage? Kein Lehrer darf Gegenstände einziehen, wenn das Kind sie nicht freiwillig übergibt.... Und sollte jemals ein Lehrer auf die Idee kommen, das gegen den Willen meines Sohnes zu machen, dann hat er gleich eine Anzeige am Hals ...

von Macros am 23.02.2014, 09:50



Antwort auf Beitrag von Macros

Rechtsgrundlage? Dann lese mal Art. 56 Abs. 5 BayEUG.

von Strudelteigteilchen am 23.02.2014, 09:56



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

a) Bayern b) Vorübergehend wird oftmals bis maximal zum Ende des Schultages ausgelegt.

von hgmeier am 23.02.2014, 10:19



Antwort auf Beitrag von hgmeier

a) Meines Wissens haben die meisten Bundesländer ähnliche Regeln. b) Und?

von Strudelteigteilchen am 23.02.2014, 10:27



Antwort auf Beitrag von Macros

Rechtsgrundlage: im Zweifelsfalle die Schulordnung. Sicher wird der Lehrer nicht mit einem Schüler rangeln, wenn dieser das Handy nicht herausgibt. Allerdings liegt schon sehr, sehr viel im argen, wenn sich ein Schüler hier verweigert. Und - Dank Eltern wie Dir, Macros, die Lehrer mit Anzeigen drohen und diese auch Anzeigen resignieren sicher viele Lehrer und lassen dem Chaos in ihren Klassen seinen Lauf. Ohnehin habe sie ja kaum noch Mittel die Schüler zu disziplinieren. Wäre ich Lehrer würde ich mir vmtl. irgendwann sagen, wer nicht aufpasst, der verhaut halt die Klausuren und bekommt schlechte mündliche Noten. Wenn er keinen vernünftigen Abschluss macht - sein Pech und gut für meine Kinder und Schüler die sich bemühen, weil ein Konkurrent weniger im Berufsleben. Er und seine anzeigefreudigen, desinteressierten Eltern haben es nicht anders verdient und spätestens das ist die Konsequenz für sein Verhalten. Zum Glück bin ich keine Lehrerin :-).

von Ebba am 23.02.2014, 10:33



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

a) Nein. Leider nicht. b) Auch das gibt an vielen Schulen bereits Probleme. An der Schule meiner Frau hat man es mal eine Zeit lang versucht umzusetzen. Folgendes ist dabei rausgekommen: 1. Beschwerden (und sogar eine Anzeige!) der Eltern aufgrund von Schäden an den Handys. Es war ja nicht nachweisbar, daß diese (z.B. Risse im Display) bereits vorher vorhanden waren. 2. Weitere Beschwerden weil Kinder, die mit dem Bus fahren entweder ohne Handy heimkamen bzw. den Bus verpaßt haben (keine Zeit das Ding nach dem Unterricht abzuholen bevor die Busse fuhren). Schlußfolgerung: Man müsste jeden Einzug des Handys genauestens und am besten mit Fotos dokumentieren und die Schüler in der letzten Stunde einige Minuten vorher rauslassen um das Ding abzuholen. Ergebnis: Undurchführbar!

von hgmeier am 23.02.2014, 10:42



Antwort auf Beitrag von Macros

Bei uns wurde das Thema am Elternabend der weiterfuehrenden Schule zur Sprache gebracht. Die Kinder duerfen bzw. sollen ein Handy mithaben (sind ja viele Buskinder und Telefonzellen gi ts im Ort keine mehr), aber waehrend der Schulzeit -dazu gehoeren auch die Pausen- sind die Dinger im Rucksack und ausgeschalten. Wird ein Kind mit Handy erwischt, zieht der Lehrer es ein und uebergibt es dem Kind nach Schulschluss wieder (muessen sie, dazu gi t es ein entsprechendes Gesetz). Allerdings wird bei mehrmaligem Verstoss der Erziehungsberechtigte benachrichtigt. Dass das Handy in dem Fall eingezogen wird und dass das Benutzen waehrend der Schulzeit untersagt ist, mussten wir bei der Anmeldung sogar unterschreiben.

von mama von joshua am tab am 23.02.2014, 11:11



Antwort auf Beitrag von hgmeier

Meine Erfahrung: Zwei Kinder, vier Schulen, überall hat es funktioniert. Im Umfeld ebenfalls. Vielleicht sind die bayerischen Lehrer doch kompetenter. Oder die bayerischen Schüler braver. Oder die bayerischen Eltern weniger klagefreudig.

von Strudelteigteilchen am 23.02.2014, 11:56



Antwort auf Beitrag von Macros

Kein Lehrer darf deinem Sohn was wegnehmen, sonst bekommt er von dir eine Anzeige??? Da bin ich aber froh, dass dein Kind nicht in meiner Klasse sitzt! Ich nehme Schülern ständig was weg - Spielzeug, Zeitschriften etc.. eben alles, was im Unterricht nichts zu suchen hat und die Kinder ablenkt. Ich hoffe, dein Sohn nimmt keine Messer oder andere Waffen mit zur Schule, die ihm kein Lehrer ohne Anzeige wegnehmen darf!

von trisha0570 am 23.02.2014, 12:22



Antwort auf Beitrag von trisha0570

Noch einmal, kein Lehrer hat das Recht, den Kindern etwas wegzunehmen, was sie ihm nicht geben ... Packt mein Kind den Gegenstand weg, und der Lehrer nimmt ihn sich, macht er sich strafbar... Und ja, dann zeige ich ihn an, das hat nichts damit zu tun, dass ich die Lehrer ärgern will, oder in ihrer Autorität einschränken will, aber etwas mit Recht zu tun... Das ist doch genauso wie, er übt denn in der Schule das Hausrecht aus und darf einen Schüler vom Schulgelände schicken? Ein Lehrer normal nicht, passiert dann etwas, haftet nicht die Schule, sondern der Lehrer, ich hoffe er hat dann eine entsprechende Versicherung... Und was den §56 angeht, den haben wir hier tatsächlich nicht.

von Macros am 23.02.2014, 12:51



Antwort auf Beitrag von Macros

... in solchen Fällen schon (zumindest ist mir nicht bekannt, dass es verbiten wäre, auch wenn das manchen nicht passt). Das ist doch wie wenn ein Kind z.B: mit einer Schere wild herumfuchtelt und es nicht unterlässt - dann kann man ihm diese doch ebenfalls wegen unsachgemässem Umgang, Regelverstoss und Bedrohung anderer Menschen wegnehmen. Wo ist denn das Problem? Aber OK, vielleicht ist es in Deutschland anders...(?)

von MM am 23.02.2014, 13:16



Antwort auf Beitrag von mama von joshua am tab

... WENN der Wille dazu da ist!

von MM am 23.02.2014, 13:18



Antwort auf Beitrag von MM

...siehe auch hier: http://www.rund-ums-baby.de/zehn-bis-dreizehn/Gegenstand-einziehen_50157.htm woran es scheitern kann.

von hgmeier am 23.02.2014, 14:24



Antwort auf Beitrag von Macros

das Dein Kind sich nicht an Regeln hält?

von Kalleleo am 23.02.2014, 15:23



Antwort auf Beitrag von Kalleleo

... sie stören? Eltern dieser Art als auch deren in Folge daraus mißratenen Plagen sind doch in guter Gesellschaft. Es werden ständig mehr.

von hgmeier am 23.02.2014, 15:26



Antwort auf Beitrag von Kalleleo

Steht das irgendwo? Die Lehrer haben Mittel und Wege, sich legal zu verhalten ... (Rektor dazuziehen usw...) Desweiteren steht nirgends, dass es mein Kind betrifft, es ging nur darum, was Lehrer nicht dürfen.

von Macros am 23.02.2014, 15:53



Antwort auf Beitrag von hgmeier

Eltern die ihre Rechte kennen, gibt es leider zu wenige...

von Macros am 23.02.2014, 15:55



Antwort auf Beitrag von Macros

Ach so, na dann ... Offensichtlich kennen aber auch einige Eltern nicht die Rechte der Schule. In jedem Bundesland gibt es ein Schulgesetz und in jedem Schulgesetz sind die Rechte und Pflichten der Schüler geregelt, erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen und das Recht der Schulkonferenz eine Schulordnung zu erlassen, an die sich die Schüler zu halten haben. In vielen Schulordnungen ist auch der Umgang mit Handies nebst Maßnahmen bei Verstößen geregelt. Der Lehrer darf dann auch das Handy an sich nehmen Sicher wird dich dazu die Stellungnahme des Landtages BW interessieren - http://www9.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0261_d.pdf - oder die Auskunft des Schulministerium NW - http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/Unterricht/Ordnungs-Erziehungsmassnahmen/index.html -

von Ebba am 23.02.2014, 16:34



Antwort auf Beitrag von Macros

Das Handy soll laut Schulordnung ausgeschaltet sein. Ein ausgeschaltetes Handy ist zu nichts zu benutzen, abgesehen mal vom Angeben, sollte man ein besonders teures haben. Wenn dieses ausgeschaltete Handy den Schultag über in der Hand des Lehrers ist, entgeht dem Schüler also höchstens die Möglichkeit, Schulregeln zu brechen, denn angeben kann er weiterhin, da zweifellos alle wissen, was für ein Modell er hat. Der Schüler kommt bei dieser Aktion doch viel besser weg, als wenn er nachsitzen oder eine Strafarbeit schreiben muss oder einen Eintrag in die Schulakte bekommt. was findest Du an dieser Maßnahme also so schlimm, dass Du klagen möchtest? Ich könnte allenfalls den Einwand verstehen, dass das Kind - aus den genannten Gründen - nicht ausreichend bestraft wurde, danach hört es sich aber nicht an...

von stjerne am 23.02.2014, 16:44



Antwort auf Beitrag von Macros

Schonmal drüber nachgedacht, dass beides zusammen gehört?!

von MM am 23.02.2014, 17:08



Antwort auf Beitrag von Macros

>Die Lehrer haben Mittel und Wege, sich legal zu >verhalten ... (Rektor dazuziehen usw...) Ok, und was soll dieser tun? Deiner Meinung nach dürfte der auch nur ein "Dududu" loswerden. Vielleicht hilft es bei Eltern wie dir nur gleich zu den härteren und definitiv legalen pädagogischen Ordnungsmaßnahmen der Schule zu greifen. Eskalationsstufe 1: "Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages, erforderlichenfalls mit der Verpflichtung, am Unterricht einer anderen Klasse oder Lerngruppe teilzunehmen," (§82 II 2 HSchG).

von hgmeier am 23.02.2014, 17:57



Antwort auf Beitrag von Macros

hat ja nicht alle im Oberstübchen beisammen. Ich wette, sie ist RTLII Konsumentin

von jippieh am 23.02.2014, 20:44



Antwort auf Beitrag von Macros

wenn dein sohn sich nicht an die regeln hält, sagen wir mal regel "du darfst im unterricht nicht spiele oder filmen mit den smartphone" und der lehrer ihm das handy wegnimmt, dann zeigst du den lehrer an? :-O

von andrea_m am 24.02.2014, 08:50



Antwort auf Beitrag von Macros

Hallo denn er hatte ihm verboten während der Arbeitszeit ständig am Handy zu hängen..... hat nicht geklappt. Also drohte er mit Kündigung...... Ergebnis: Azubi saß fast dauerhaft auf dem Klo..... Dann hat er nochmal mit ihm geredet u. ihm gesagt, er bietet ihm die Möglichkeit morgens das Handy in sein Büro zu legen bis mittags zur Pause. Hat er dann "zähneknirschend" gemacht...... Ich denke man tut seinem Kind keinen Gefallen wenn man es dazu erzieht, das Handy wird nicht ausgeschaltet/abgegeben...... viele Grüße

von RR am 24.02.2014, 19:56



Antwort auf Beitrag von stjerne

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von LaLeMe am 22.02.2014, 18:24



Antwort auf Beitrag von stjerne

http://www.medienscouts-nrw.de/index.php?q=node/173

von Carmar am 22.02.2014, 20:49



Antwort auf Beitrag von stjerne

Hallo, es gab an unserer Schule einen ähnlichen Fall, allerdings ging es um Fotos und die Drohung diese im Internet zu veröffentlichen. Es folgte ein riesen Hype. Eltern mußten zum Rektor kommen (beide, also der Fotografierer und der Fotografierte). Es mußte alles gelöscht werden und eine Entschuldigung seitens des Knipsers. LG

von Schnitte78 am 23.02.2014, 08:38



Antwort auf Beitrag von stjerne

das geht nicht und das muss die lehrerschaft wissen und die schüler entsprechend belehren. unterbleibt das filmen nicht, müssen sanktionen erfolgen und auch die eltern involviert werden.

von mams am 23.02.2014, 11:42



Antwort auf Beitrag von stjerne

Alle Eltern wurden aufgefordert, die entsprechenden Filme und Bilder auf den Handys ihrer Kinder zu löschen. Es wird auch Konsequenzen für die Kinder haben, welche wurde nicht gesagt und das geht mich ja auch nichts an. Ich bin aber sehr zufrieden, dass es nicht auf die leichte Schulter genommen wird. Jetzt kann man nur hoffen, dass die Eltern der betreffenden Kinder die Schule nicht verklagen, weil diese über die auf den Handys gespeicherten Inhalte verfügen will...

von stjerne am 23.02.2014, 16:49



Antwort auf Beitrag von stjerne

Meine beiden sind 10 und 11. Haben ein Smarthone und zu hause Freischaltung fürs w-lan. Sonst nur pre paid und in die Schule nehmen sie es nicht mit. Bei 1 min Schulweg unnötig und wenn es nötig wäre würde ich wollen, dass es abgeschalten ist. Ich kenne das auch nur so, dass Lehrer die Geräte einziehen, die vor Schulschluss benutzt werden. Würde ich erfahren, dass mein Kind gefilmt wird und das dann veröffentlicht wird würde ich darauf drängen, dass es gelöscht wird.

von mf4 am 23.02.2014, 17:49



Antwort auf Beitrag von mf4

Mal ganz ehrlich, wer sich nicht an Regeln hält muß doch die Folgen daraus spüren. Und natürlich kann ein Lehrer das Handy dann auch für gewisse Zeit einziehen. Meine Kinder haben das schon im Krabbelalter gelernt. Da hab ich ihnen schon mal Spielsachen weggenommen (zum Beispiel wenn sie am Esstisch beim Essen damit spielten) ! Wie soll ein Kind Grenzen spüren, wenn man ihm keine setzt und ihm damit in die Zukunft gesehen den Freifahrtschein für wer weiß was gibt. Das Kind wird sich über sogenannte "Respektspersonen" wie Lehrer, auch Eltern, später Chef doch immer hinwegsetzen! Ich finde das bedenkenswert! Yvonne

von blumenfrau am 25.02.2014, 10:02