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Note gerechtfertigt?

Thema: Note gerechtfertigt?

Hallo, vielleicht gibt es unter euch auch Lehrerrinnen, die mir antworten können. Es geht um eine Note. Mein Sohn hat einen Biotest geschrieben (5.Klasse / 20 Minuten). Er hat auch präzise gelernt und eigentlich eine "2" bekommen. Eigentlich... Jetzt hat der Sitznachbar von ihm allerdings einen identischen Fehler auf einer Gelenkzeichnung, welcher angeblich laut Lehrerin so noch nie vorgekommen und somit dies ein Indiz für eine Täuschung sei. Es schien für die Bio-Lehrerin, als hätte aufgrund dieser Eindeutigkeit des gemachten Fehlers auf beiden Seiten einer der beiden "nur hat abspicken" können. Hierdurch sah sich die Lehrerin im Nachhinein berechtigt meinem Sohn statt einer 2 eine 4 zu geben und dem anderen Mitschüler statt einer 4+ eine glatte 6. Die Lehrerin hatte in einem Telefongespräch geäußert, dass sie es für wesentlich plausibler halte, dass der Sitznachbar meines Sohnes aufgrund des ohnehin schlechteren Testergebnisses höchstwahrscheinlich der "Pfuscher" sei. Den beiden Schülern sagte sie, dass derjenige, der es war, es doch zugeben solle, dann hätte es nur für den "Pfuscher" Konsequenzen. Natürlich sagte der Sitznachbar kein Wort und somit gab es für beide 2 Noten schlechter. Mein Sohn ist natürlich jetzt enttäuscht. Er hat gelernt und sich schon gefreut, weil er ein gutes Gefühl nach dem Test hatte und jetzt wird er "pauschal mitbestraft". Ich finde dieses Prozedere unfair, ungerecht und mir ist keine Rechtsgrundlage dafür bekannt. Sollen wir hier die Situation über die Schulleitung weiter eskalieren oder lieber "stillhalten" und Ruhe geben, auch wenn es schwer fällt?? Danke für eure Statements und Ratschläge !!

von Luisa04 am 07.03.2014, 16:18



Antwort auf Beitrag von Luisa04

Also, in dem Fall könnte ich mich nicht zurückhalten. Die Lehrerin hat keinen der Beiden beim Abgucken erwischt. Okay, der Fehler den Beide gemacht haben, lässt diesen Rückschluß zu. Aber wenn ein roter Audi Unfallflucht begeht, dann stehen zwar alle Fahrer eines roten Audi unter Verdacht, aber sie werden doch auch nicht pauschal alle bestraft??? Ich finde schon, dass sie die beiden Jungs nach Austeilen der Arbeit zu sich zitieren kann und klare Worte sprechen kann im Sinne von: Dieser Fehler erweckt bei mir den Anschein, dass einer von dem Anderen abgeschrieben hat. Möchte sich einer dazu äußern? Und wenn sich dann keiner äußert, dann bleiben die Zensuren stehen, aber man sagt unmißverständlich, dass man sie ab jetzt bei den Arbeiten im Auge hat. Aber die Note aufgrund eines Verdachts zu ändern finde ich falsch. Und das würde ich der Lehrerin auch sagen. Bei uns 5. Klasse Gymnasium wird nur eine Bio-Arbeit im Halbjahr geschrieben und wenn es dann anstatt einer 2 eine 4 ist, dann finde ich dass echt hart.

von RoJu0205 am 07.03.2014, 16:40



Antwort auf Beitrag von RoJu0205

Da solltest du vielleicht einfach mal schriftlich Widerspruch gegen die Note einlegen und dies an die Schuleitung adressieren. Da die Lehrerin den Täuschungsversuch nur ANNIMMT und nicht BEWEISEN kann, sehe ich keine Rechtfertigung für das Herabwerten der Ergebnisse. Es könnte ja theoretisch auch sein, dass beide Schüler gemeinsam gelernt hätten und sich den Fehler gleich eingeprägt hätten doer beide auf dieselbe (aber falsche) Quelle zugegriffen hätten...

von Jule9B am 07.03.2014, 17:09



Antwort auf Beitrag von Luisa04

Kennt ihr die Lehrerin, etwa vom letzten Elternsprechtag? Wisst ihr, wie stark der Test gewichtet wird? Ich persönlich würde, wenn Kind es sich schon selber zutraut, Kind nochmal zur Lehrerin schicken, ansonsten beim nächsten Elternsprechtag selber hingehen. Im Gespräch würde ich klarstellen, wie enttäuscht das Kind war, weil es alles konnte, ein gutes Gefühl hatte und vor allem nicht abgeguckt hat. Dann würde ich fragen, welche Note Kind mit diesem Ergebnis im Test denn insgesamt noch erreichen kann. Ich denke, dass die Lehrerin sich veranlasst sehen wird, nochmal darauf zu achten, was das Kind kann und es insgesamt gerecht zu benoten. Bei uns wird auch nur ein Test pro Halbjahr geschrieben, aber er zählt trotzdem nicht viel. Kind hatte auch Zeugnis zwei Noten besser als im Test. Die Schulleitung würde ich raus lassen und wenn das Kind nicht vollkommen verzweifelt ist, würde ich auch bei der Lehrerin kein großes Bohei machen. Noten sind nie vollkommen gerecht. Kind wird später eher nicht mehr nach der Bionote der 5. Klasse gefragt.

von Häckse am 07.03.2014, 17:20



Antwort auf Beitrag von Luisa04

In Bayern kann und darf die Note wegen Unterschleif auch im Nachhinein verändert werden. (Ist im Übrigen meinem Sohn auch in der 5.Klasse mal passiert ) Wie die Lehrkraft allerdings rechtfertigt, warum sie jede Note um 2 Stufen herabsetzte erschließt sich mir nicht.

von anico am 07.03.2014, 17:49



Antwort auf Beitrag von Luisa04

Anico, wo steht das denn? Ich dachte, wenn man den Unterschleif nicht WÄHREND der Arbeit feststellt und die Arbeit abnimmt, ist nichts mehr zu machen. Aber wie auch immer, in jedem Fall MUSS nachweisbar sein, DASS überhaupt Unterschleif stattgefunden hat und WER den Unterschleif begangen hat. Beides kann die Lehrerin nicht. Selbst wenn sie nachweisen könnte, dass dein Sohn Unterschleif begangen hat, wäre die Arbeit mit "ungenügend" zu bewerten. Sie darf nicht einfach nach Gutdünken irgendwas an der Note herumdoktern. Zumindest nicht hier in Bayern, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man sowas woanders darf. Ich würde da nicht stillhalten und auch nicht die Schulleitung heraushalten. Du kannst nochmal im Guten mit der Lehrerin sprechen - frag sie doch z.B. mal nach der Rechtsgrundlage oder schau selber mal im Schulrecht nach (in welchem Bundesland bist du denn? Schulform?) - aber wenn du damit nicht weiterkommst, finde ich es durchaus gerechtfertigt, die Schulleitung anzusprechen. Das muss ja gar nicht den Charakter einer Beschwerde haben, du kannst ja einfach den Fall schildern, deine Befremdung darüber zum Ausdruck bringen und nachhaken, wie das schulrechtlich verankert ist bzw. ob das an der Schule einheitlich zu gehandhabt wird. Ich glaube nicht, dass die Note dann so stehen bleibt.

von cuppa am 07.03.2014, 19:36



Antwort auf Beitrag von cuppa

Ehrlich, ich würde wegen einer Bio-EX in der 5.Klasse nicht zur Schulleitung gehen. Sprich mit der BIO-Lehrkraft. Dann kann dir aber passieren, dass sie die Sechs gibt. S.a. oben mein anderer Beitrag. Wenn du wegen der Bio-Ex zur Schulleitung gehst, wie willst du dich dann noch steigern, wenn es um Schulaufgaben, Prüfungen, Abitur geht? Ich war damals bei dder Lehrerin (Deutsch) und mein Sohn wurde dann überaus streng beobachtet-tat dem Kleinen auch nicht gut.

von anico am 08.03.2014, 07:59



Antwort auf Beitrag von anico

Wenn die Mutter eines 10-jährigen motivierten Kindes es hinnimmt, dass ihm auf Verdacht hin die Leistung aberkannt wird, wer nimmt die Mutter später noch ernst? Und was lernt der Schüler daraus für später, wenn ihm mit 16 etwas Ähnliches passiert? Was soll`s, kann man eh nichts machen. Wenn die Eltern nichts tun, fühlt die Lehrerin sich womöglich bestätigt ("Ist nichts mehr gekommen von den Eltern. Die werden schon wissen, warum"). Und der Junge bleibt der Schüler, dem wegen Schummeln Punkte nicht gegeben wurden. Das ist schon hart.

von Daffy am 08.03.2014, 11:43



Antwort auf Beitrag von Daffy

der Schüler lernt dass man wegen Kleinkram (BIO!) seine Kräfte schont sondern sie für die wichtigen Dinge des Lebens reserviert. Wenn eine Mutter und ein Kind wegen JEDEM Kleinkram ständig motzen, dann nimmt sie niemand mehr ernst wenn es mal etwas Wichtiges gibt. Und zudem ist Schule Sache des Kindes und NICHT der Mutter. Mutter hat zu Hause zu motivieren, aber Kind soll sich selber einsetzen. dieses Thema (BIO!) ist zu unwichtig und deswegen eine sehr gute Chance das Kind sein eigenen Lehren ziehen zu lassen. WAS will denn das Kind? Hat er denn schon selber Einsatz gezeigt? Servus Laufente

von Laufente123 am 08.03.2014, 15:01



Antwort auf Beitrag von Luisa04

Wie cuppa richtig sagt: Wenn es Unterschleif ist, muss die Note auf 6 gesetzt werden. Eine Herabsetzung auf 4 ist - in Bayern zumindest - nicht möglich. Möglich ist allerdings - hier hat anico Recht - ein nachträgliches Herabsetzen wegen Unterschleifs. In deinem Fall würde ich mich beschweren und - zumindest in Bayern :-) - ein Gespräch mit dem Fachbetreuer fordern.

von magistra am 07.03.2014, 21:18



Antwort auf Beitrag von magistra

Es könnte auch sein, dass sie die Bepunktung der angeblich gespickten Aufgabe ganz rausgenomen hat und deshalb die Schüler nicht auf Sechs rutschen. Wenn die Beiden abgeschrieben haben, wollte sie halt nicht beiden die Sechs geben-iwie schon nachvollziehbar. Wie gesagt: Bio-Ex>> nicht überreagieren. Der Fachbetreuer schickt die Mutter auch erstmal zur Bio-Lk.

von anico am 08.03.2014, 08:04



Antwort auf Beitrag von anico

Naja, §88 GSO ist aber nicht anders zu deuten. Es gibt keinen "Wischiwaschiunterschleif", sondern nur Unterschleif ja = 6 oder Unterschleif nein = Note bleibt. Ich würde mich eher als die Mutter des Kindes mit der 6 beschweren :-). Das Handeln der Lehrkraft mag auf irgendeine krude Weise pädagogisch gerechtfertigt sein. Es bleibt rechtlich in einer unguten Grauzone.

von magistra am 08.03.2014, 11:14



Antwort auf Beitrag von magistra

Ja, sehe ich auch so: Unterschleif=6, auch im Nachhinein möglich. Ob das nun pädagogisch einwandfrei ist, einem Fünftklässler im Nebenfach derart zu behandeln, kann man diskutieren. Bin ich der gleichen Meinung wie du.>Grauzone Hier aber gleich in den Kampf zu ziehen mit SL oder gar Gericht halte ich für überzogen!!!!

von anico am 08.03.2014, 12:34



Antwort auf Beitrag von Luisa04

In diesem Falle würde ich glaube ich auch nicht stillhalten. Es gibt Ungerechtigkeiten, die man nicht hinnehmen sollte, ggf. auch um seinem Kind zu zeigen, dass auch "Obrigkeiten" nicht alles mit einem machen dürfen. Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand eine schlechte Note kassiert, weil ein anderer bei ihm abgeguckt hat. Außerdem muss aufgeklärt werden, wer da bei wem gespickt hat. Einfach mal so ins Blaue tippen, dass das wohl der schlechtere Schüler gewesen sein muss, geht gar nicht. Es würde ja auch einiges für den umgekehrten Fall sprechen. Gegen Einzelnoten kann man zwar idR keinen Widerspruch, da sie als Realakt gewertet werden, aber die sog. Beschwerde. Einzelheiten (für NRW, aber in anderen Bundesländern dürfte ähnliches gelten) findest du hier: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/abteilungen/abteilung4/schulleitungen/fuer_Schulleiter_Leistungsbewertungen_und_Versetzungen.pdf Allerdings erscheint es mir sinnvoll, ersteinmal mit der Lehrerin und ggf. der Schulleitung zu sprechen, bevor man die offizielle rechtliche Keule schwingt. Man kann ja durchaus durchblicken lassen, dass man in diesem Falle dazu bereit wäre.

von Ebba am 08.03.2014, 10:32



Antwort auf Beitrag von Luisa04

Ich habe zwei Kinder und handele genauso. Wenn ich nicht weiß WER der Schuldige ist und der Schuldige sich nicht selber äußert werden beide bestraft. Alles andere wäre unfair. Diese doppelte Bestrafung hat außerdem noch den Vorteil: Der Schuldige fühlt sich doppelt schuldig der Unschuldige macht Druck auf den Schuldigen, der sich noch schuldiger fühlt. Die anderen unbeteiligten Mitschüler lernen daraus. Nachdem die Lehrerin sogar geäußert hat, dass sie meint, Dein Sohn wäre es nicht gewesen, ist die Note eh irrelevant. Sie wird es im Geiste mit der mündlichen Note ausgleichen. Zugegeben darf sie das aber nicht. Ich würde an Deiner Stelle nichts dazu sagen und dem Sohn mitteilen wie schade du das findest dass sein Sitznachbar leider seinen Fehler nicht eingestehen kann und hoffst dass wenn er mal spickt und erwischt wird, dann wenigstens ehrlich dazu einsteht. Sollte dies der unwahrscheinlich aber mögliche Fall sein, dass keiner gespickt hat und beide dengleichen Fehler gemacht haben... Mei - auch eine Lektion fürs Leben, die für deinen Sohn nicht wirklich hart ist. Eine 4 statt einer 2 und Mama steht sogar dahinter. Tut also nicht weh,. Alles gute LG Laufente

von Laufente123 am 08.03.2014, 14:56



Antwort auf Beitrag von Laufente123

Habe erst jetzt die Beiträge der anderen gelesen. Schade dass nicht dabei steht ob das Einzelkind-Mamas sind oder nicht. Würde mich mal interessieren. Wie hätte die Lehrerin denn sonst reagieren sollen??? Spar dir die Kräfte für die wichtigen Dinge des Lebens. Servus Laufente

von Laufente123 am 08.03.2014, 15:05



Antwort auf Beitrag von Laufente123

"Diese doppelte Bestrafung hat außerdem noch den Vorteil: Der Schuldige fühlt sich doppelt schuldig der Unschuldige macht Druck auf den Schuldigen, der sich noch schuldiger fühlt. Die anderen unbeteiligten Mitschüler lernen daraus" Du findest es also in Ordnung, zwei zu bestrafen obwohl man weiß, dass einer der beiden unschuldig ist? Also so was ist meine Wissens nicht mal im Strafrecht so. Sogar bei Mord sind schon mal zwei Beschuldigte freigesprochen worden, weil man nicht genau sagen konnte, wer von beiden nun für den Tod des Mordopfers verantwortlich war. Ist jetzt ein etwas krasses Beispiel, aber so was ähnliches hab ich auch schon mal bei einem Diebstahlfall gehört. Und was hat das Ganze jetzt mit Einzelkind- oder Mehrkindmutter zu tun? Ich habe zwei Kinder, aber wenn eines meiner Kinder definitiv zu Unrecht bestraft wird, helfe ich trotzdem. Was ist denn später im Berufsleben, wenn ein Kollege was verhunzt und weil der Chef nicht weiß, wer es war, werden alle abgemahnt? Und was soll das nicht schummelnde Kind bzw. was sollen die anderen Klassenkameraden denn lernen? Dass man Ungerechtigkeiten akzeptieren muss? Dass man seinen Klassenkameraden mit Misstrauen begegnen muss, weil die ja etwas anstellen könnten, was einen selber in Schwierigkeiten bringt?

von alba75 am 08.03.2014, 21:44



Antwort auf Beitrag von Luisa04

Kann mich bitte mal jemand aufklären, was ein Unterschleif ist? Scheinbar scheint das für alle hier ein geläufiger Begriff zu sein... ich hab das Wort noch nie gehört.

von trisha0570 am 08.03.2014, 15:33



Antwort auf Beitrag von trisha0570

Ich vermute, dass "Unterschleif" im restlichen Deutschland "Täuschung" oder "Täuschungsversuch" heißt. Komme aber aus NRW und kann kein bayrisch ....

von Julie am 08.03.2014, 20:37



Antwort auf Beitrag von Luisa04

Zitat: "Jetzt hat der Sitznachbar von ihm allerdings einen identischen Fehler auf einer Gelenkzeichnung, welcher angeblich laut Lehrerin so noch nie vorgekommen und somit dies ein Indiz für eine Täuschung sei." Diese Behauptung ist schon ungeheuerlich. Die Frau schaut wohl zu viele (schlechte) Krimis.

von Carmar am 08.03.2014, 23:31



Antwort auf Beitrag von Luisa04

wäre mir das als Schülerin passiert, hätte ich bei dieser Lehrerin darauf bestanden, in Zukunft bei allen Tests und Klassenarbeiten einen Einzelplatz zu erhalten. Schließlich müsste ich ja sonst bei jedem Test damit rechnen, dass mir Noten abgezogen werden, weil ein anderer bei mir abschreibt.

von doschia am 09.03.2014, 15:58



Antwort auf Beitrag von Luisa04

... dass hier SO viele dafür plädieren, "stillzuhalten"! Ich verstehe die Begründungen dafür überhaupt nicht. Bio ist ein unwichtiges Fach? Ganz abgesehen davon, dass man auch in Bio durchfallen kann, ist es doch absoluter Käse, den Kindern beizubringen, die Bedeutung von Lerninhalten und persönlicher Leistung ausschließlich danach zu bemessen, welche Bedeutung sie für die Schulkarriere haben! Sich zu beschweren könnte ein schlechtes Licht auf die Mutter und das Kind werfen? Na und?? Soll ein 5.Klässer lernen, dass man lieber kuscht, wenn man ungerecht behandelt wird, nur damit man nicht unangenehm auffällt? Also bitte! Dein Kind wurde hier ganz klar - sogar im juristischen Sinne - ungerecht behandelt. Ich finde es einfach falsch, da als Mutter brav den Mund zu halten. Mein Gott, man muss ja nicht gleich mit dem Anwalt drohen. Man kann sowas als vernünftiger Erwachsener ja normalerweise auch im Guten klären.

von cuppa am 09.03.2014, 19:02



Antwort auf Beitrag von cuppa

Also ich glaube nicht, dass die Mehrheit hier für Kuschen, brav den Mund halten und bloß nicht unangenehm auffallen plädiert. Ich denke, es geht eher darum, ob großes Bohei notwendig ist, lohnt oder eher nicht. Es geht nicht nur darum, ob es gerechtfertigt wäre - das wäre es in meinen Augen durchaus - sondern ob Zeit, Energie und Nerven sinnvoll und zielbringend eingesetzt wären mit einem Gang zur Schulleitung. Das wäre es für mich nicht, deshalb würde ich es nicht tun. Die Abwägung kann bei jemandem, der mehr Zeit, Energie und Nerven erübrigen kann als ich, natürlich anders ausfallen. Die Frage nach dem möglichen Nutzen hängt auch von Lehrkraft und Schulleitung ab, daher meine Frage, ob die Lehrkraft persönlich bekannt ist. Es gibt sicher Lehrer, bei denen man mit so einem Vorgehen durchaus gewinnt, die keine Lust auf dauernden Stress mit Eltern haben, ab sofort besonders darauf achten, sehr korrekt zu sein und Kind fortan im Zweifel die bessere Note geben. Genauso gibt es aber auch Lehrer, die künftig - unbewusst - weniger Wohlwollen aufbringen und die Lücken viel deutlicher sehen als das vorhandene Wissen. Wenn ich mich damit nicht an die Schulleitung wenden würde, sage ich nicht, Bio sei ein unwichtiges Fach. Ich bringe meinem Kind auch nichts bei über die Bedeutung von persönlicher Leistung oder gar die Bedeutung von Lerninhalten, sondern allenfalls über die Bedeutung der Bewertung seiner Leistung durch fremde Personen in Notenform. Die ist für mich in der Tat weniger wichtig und damit auch meinen Kindern. An der erbrachten Leistung selber ändere ich nämlich durch eine Diskussion über die Bewertung gar nichts. Die Note in einem dusseligen Biotest fließt bei uns mit - 5 oder 10 Prozent? ist verschieden - Gewichtung in die Zeugnisnote ein. Wenn das Kind den Stoff gut kann, bekommt es seine 2 auch trotz der 4 im Test. Und für den Gesamteindruck vom Kind hat die Lehrerin doch gesehen, wie seine eigentliche Leistungsfähigkeit ist. Eben deshalb würde ich in einem ruhigen und "bei Gelegenheit" geführten Gespräch versuchen, die Aufmerksamkeit der Lehrerin auf die eigentlichen Leistungen des Kindes zu lenken, ohne ihr große Vorwürfe wegen der Herabsetzung der Note zu machen. Ich würde davon ausgehen, dass ihr schon bewusst ist, dass ihr Vorgehen eher nicht so ideal-vorschriftsmäßig war, und sie bereit ist, die sonstigen Leistungen des Kindes wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und den Test entsprechend zu gewichten. Stelle ich die Lehrerin dagegen in die Senke, womöglich noch beim Schulleiter, was gewinne ich denn dann? Die Note wird wieder auf 2 gesetzt und ich kann mich selbst loben, vor mir, dem Kind und der ganzen Welt, was ich für eine tolle Löwenmutter bin und wie wichtig es ist für sein Kind zu kämpfen, denn jetzt hat es ja seine verdiente 2 doch bekommen. Macht es einen Unterschied für die Zeugnisnote? Vermutlich nicht. Macht es einen Unterschied für das Unterrichtsklima? Schon eher. Das Leben ist übrigens nicht grundsätzlich gerecht. Gerade Schulnoten sind es nicht. Deswegen sollte man sie nicht zu wichtig nehmen, solange es nicht um Bestehen oder Durchfallen geht.

von Häckse am 10.03.2014, 02:48



Antwort auf Beitrag von Häckse

Ich hatte nicht dich konkret gemeint, sondern eben die vielen Antworten die in dieselbe Richtung gehen. Ich kann deinen Gedankengang nachvollziehen - bin aber trotzdem anderer Meinung. Vielleicht deswegen, weil ich selber Lehrerin bin und für mich die oben beschriebene Situation kein Problem wäre. Ich würde mir das Ganze nochmal durch den Kopf gehen lassen, dann die Note ändern, mich entschuldigen und es beim nächsten Mal einfach nicht mehr so machen. Selbst wenn die Lehrerin nicht so reagiert, ist normalerweise kein großes "Bohai" nötig - an meiner Schule gäbe es eben einen sachlichen Hinweis durch die Schulleitungan die Lehrkraft, diese ändert die Note, fertig. Dass heißt doch nicht, dass das Kind zeitlebens unten durch ist! Es ist ja kein Angriff gegen die Person der Lehrerin, sondern gegen einen nicht korrekt durchgeführten "Verwaltungsakt", wenn man´s so will. Ja gut - letztlich ist es Geschmackssache. Belassen wir´s doch dabei

von cuppa am 10.03.2014, 06:07



Antwort auf Beitrag von cuppa

Hallo! Vielleicht sagt es einem die Erfahrung, dass man deutlich besser fährt, wenn man die Füße stillhält. In einer ähnlichen Situation hatte ich einen Termin bei einer Lehrerin um sicherzustellen, dass nach so einem Vorfall das Kind auf ewig unten durch ist. Da ging es nicht im Traum um eine Notenänderung. Und was ist das Ende der Geschichte: seit 1,5 Jahren wird ihm das immer noch unter die Nase gerieben und bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit von der Lehrerin ausgepackt. Es ist sinnvoll grundsätzlich zu überlegen ob man die Schlacht gewinnen will oder auch jeden Kleinkrieg ausfechten will. Ist in der Schule nicht anders als im "richtigen" Leben. LG, 2.

von 2auseinemholz am 10.03.2014, 08:52



Antwort auf Beitrag von Luisa04

der Lehrerin wegen fehlerhafter Benotung dazu führte, dass das Kind auf ewig unten durch war. Insofern würde ich in Haupt- und Nebenkriegsschauplätze unterteilen. Nach einem Biotest in Klasse 5 fragt kein Mensch mehr. Und ja, auch auf der Arbeit habe ich gelernt, dass es sich nicht lohnt, Ungerechtigkeiten zu dicht an sich heranzulassen. Trini

von Trini am 10.03.2014, 09:27



Antwort auf Beitrag von Trini

dass wir Lehrer offenbar so einen schlechten Ruf als willkürliche, kleinkarierte, rachsüchtige Diktatoren haben Aber in manchen Fällen scheint es ja leider zuzutreffen...

von cuppa am 10.03.2014, 15:41



Antwort auf Beitrag von cuppa

Aber leider habe ich nicht nur einmal schlechte Erfahrungen gemacht, insbesondere mit älteren Lehrkräften. Und dann ist eine Kosten-Nutzen-Abwägung halt immer sinnvoll. Trini

von Trini am 11.03.2014, 08:01



Antwort auf Beitrag von cuppa

Hallo! Es sind sicherlich nicht alle Lehrer so, aber die Wahrscheinlichkeit, dass man so einen erwischt ist nicht NULL und damit (weil der Schaden durchaus groß sein kann) ist das Risiko nicht zu unterschätzen, wenn man ebenfalls kleinkariert aber völlig im Recht ankommt. LG, 2.

von 2auseinemholz am 11.03.2014, 11:32



Antwort auf Beitrag von Luisa04

hier fast der gleiche fall --- keiner wurde erwischt, beide haben ihre geschriebene zensur bekommen!!

von biggi71 am 12.03.2014, 15:53