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Sportunterricht: Befreiung nach Fraktur

Thema: Sportunterricht: Befreiung nach Fraktur

Die Schulärztin hat meinen Sohn nach einer Fraktur der Elle und Speiche (im Sportunterricht ) bis 28.02. vom Sport befreit, sollten die Muskeln nach Abnahme des Gips (07.02.) noch geschwächt sein. Heute waren die Schüler Eis laufen. Für mich war klar, dass mein Sohn aufgrund eines erhöhten Verletzungsrisikos (Sturz) nicht Eis laufen darf, denn neben dem Attest vom Schularzt wurde auch vom behandelnden Arzt eine Sportbefreiung bis kommenden Montag empfohlen. Die begleitende Sportlehrerin wollte nun aber, dass mein Sohn am Eis laufen aktiv teilnehmen sollte, mit den Worten, er hätte sich schließlich den Arm verletzt und "nichts an den Beinen". Mein Sohn argumentierte mit den Worten "meine Mama hat aber gesagt ..." Ich frage mich, ob ich darauf überhaupt reagieren soll?! Einfach darauf hinweisen, dass ein Attest vom Schularzt vorliegt, an dieses man sich bitte halten soll. Denn ein bitterer Beigeschmack, dass mein Sohn schlichtweg zu faul wäre, bleibt ...

von Alexa1978 am 09.02.2011, 19:57



Antwort auf Beitrag von Alexa1978

auch denken, dass er nicht so gut da steht bei der Lehrerin. Ich würde sie direkt darauf ansprechen. Dein Sohn hat das Eislaufen aber nicht mit machen müssen, nachdem er auf dich verwiesen hat oder? LG Andrea

von majoscho am 09.02.2011, 20:25



Antwort auf Beitrag von majoscho

Nein, er hat nicht mitmachen müssen - ich weiß aber auch nicht, ob es dazu nachträglich einen Vermerk im Klassenbuch gegeben hat.

von Alexa1978 am 10.02.2011, 08:13



Antwort auf Beitrag von Alexa1978

dass eure Sportbefreiung ein festes Datum hat. Mein Sohn (Fuß) hat eine Befreiung bis auf weiteres und nimmt nun peu a peu nach seinem Leistungsvermögen wieder am Unterricht teil. Einem Schüler nach einer Verletzung Faulheit zu unterstellen, finde ich schlichtweg frech. Würde mich mit der Lehrerin in Verbindung setzen, damit es in der restlichen Zeit der Befreiung nicht zu immer wiederkehrenden Diskussionen kommt.

von wauwi am 09.02.2011, 21:32



Antwort auf Beitrag von wauwi

Das Datum ergab sich aufgrund der Zeitspanne zwischen Gipsabnahme (1 Woche zusätzliche Schonung) und den bevorstehenden Semesterferien. Alles weitere ergibt sich. Ich möchte Missverständnisse und eventuelle diesbezügliche Vermerke im Klassenbuch einfach vermeiden und die Schulärztin schreibt keine Befreiung so locker von der Feder. Aber geahnt hatte ich soetwas in der Art schon im Vorfeld, denn ich habe meinen Sohn ja tatsächlich mit den entsprechenden Worten in die Schule geschickt. Ich werde mich zu dem Vorfall auf alle Fälle in irgendeiner Form noch äußern.

von Alexa1978 am 10.02.2011, 08:11