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Habt ihr so etwas schon mal erlebt? "Zu gute" Arbeit muss nachgeschriebenwerden

Thema: Habt ihr so etwas schon mal erlebt? "Zu gute" Arbeit muss nachgeschriebenwerden

Zur Vorgeschichte: Meine Tochter (13 Jahre,7. Klasse, Gymnasium) ist Legasthenikerin und leider (auch) deshalb Probleme in Latein. Zudem hatte sie durch die Grundschule bedingt (Mobbing) verschiedene Ängste in den Fächern Mathe und Latein. Deshalb hat sie die 6. Klasse wiederholt. In der 6. Klasse hatte sie in Latein dann eine drei, aber in der 7. Klasse gingen die Leistungen trotz Üben wieder in den Keller und sie hatte eine fünf auf dem Halbjahreszeugnis. Wir waren bei der Lehrerin natürlich zum Elterngespräch und obwohl ich es bereits mit ihr mehrmals kommuniziert hatte, wusste sie nichts von der Legasthenie und den Ängsten. Sie bat um Unterlagen diesbezüglich, die ich ihr dann zukommen ließ (obwohl sie alle in der Schulakte vorhanden sind). Zudem meinte sie im Gespräch, da meine Tochter ansonsten prima Leistungen zeige, bestehe keine Gefahr, dass sie widerholen müssen, wenn es bei der fünf in Latein bleibt. Es dürfe keine sechs werden, aber eine fünf sei nicht schlimm. Vor zwei Wochen hat sie dann die erste Lateinarbeit nach dem Gespräch geschrieben. Meine Tochter kam recht zuversichtlich nach Hause-zwar habe sie die Grammatikübungen versemmelt,, aber der Text sei nicht so schlimm gewesen, da sie so einen ähnlichen Text am tag zuvor noch geübt hat. Letzten Mittwoch wurde sie von der Lehrerin aus dem Unterricht geholt und sie musste die Arbeit gemeinsam mit einem Kind, das an dem Tag der eigentlichen Arbeit erkrankt war, noch einmal schreiben! Parallel dazu wurde sie krank, eine Virusinfektion, sie hatte schlimme Kopfschmerzen und bekam Fieber, so dass sie die Schule frühzeitig verlassen musste und am Donnerstag und Freitag und auch am Wochenende krank im Bett lag. Darüber hat sie vergessen? uns das mit der Nachschreibarbeit zu erzählen. Gestern bekam sie die Arbeit wieder: Sie hat eine 3!!! Grammatik war 5+ und Übersetzung aber 2. Dann erzählte sie auch von der Nachschreibarbeit, die ähnlich gut war und dass die Lehrerin gesagt habe, sie habe überprüfen wollen, ob meine Tochter nicht abgeschrieben oder gespickt habe!!!!!!! Ich bin entsetzt! normalerweise mische ich mich nicht ein, aber ich finde, das geht gar nicht! die Lehrerin hat es nicht für nötig gehalten uns darüber zu informieren-und was ist das bitte für eine Unterstellung? Meine Tochter ist ein nettes, recht schüchternes, angepasstes Mädchen, das nie Ärger macht! obwohl sie an dem Tag sogar krank geworden ist, hat sie die Nachschreibarbeit prima gemeistert-was wäre aber gewesen, hätte die Krankheit mehr Einfluss auf die Leistung gehabt? Dann wäre die Lehrerin davon ausgegangen., dass sie diese tolle Leistung nicht selber zu Stande gebracht, ja sogar betrogen hat? Ich finde das ein starkes stück! vertraut sie ihrer eigenen Aufsicht nicht mehr? Gerade hatte meine Tochter sich "locker" gemacht und nun wieder so ein Rückschlag, wo sie merkt, die Lehrerin traut ihr die Leistung nicht zu....

von 3wildehühner am 04.04.2017, 09:17



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Wie immer bei Unstimmigkeiten würde ich schnellstmöglich einen Gesprächstermin mit der Lehrerin vereinbaren. Sag ihr das genau so, wie du es hier geschrieben hast. Wenn sie uneinsichtig ist, wende dich an den Fachbereichsleiter.

von kanja am 04.04.2017, 09:23



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Ich mische mich praktisch nie in schulische Dinge ein, aber da wäre bei mir der Punkt erreicht wo ich es doch tun würde. Ich muss allerdings zugeben, dass ich in diesem Fall vermutlich meinen Mann vorschicken würde. Der kann in so Fällen perfekt sachlich bleiben. Ich lasse mich da leider auch mal an die Wand reden. Das passiert ihm definitiv nicht. Viel Glück und stärk deiner Tochter weiter den Rücken. Ich würde der Lehrerin mitteilen, dass du davon ausgehst, dass die zusätzlich erbrachte Leistung in die mündliche Note eingeht.

von Bajuli am 04.04.2017, 09:50



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Hallo bei mir selbst war es mal in Sport der Fall, da dachte die Lehrerin wohl sie hätte was falsch eingetragen (ich glaube beim Kugelstoßen). Musste ich dann "beweisen"..... Von daher scheint es "normal" zu sein.... viele Grüße

von RR am 04.04.2017, 10:22



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Ich habe sowas noch nie erlebt. Wer direkt beim Abschreiben ertappt wird, der muss die Arbeit abgeben, aber nachschreiben, weil die Arbeit gut war obwohl niemanden etwas aufgefallen ist, dass sie abgeschrieben haben könnte... Das geht gar nicht! Gott sei Dank hat sie der Lehrerin bewiesen, dass sie zwei Arbeiten gut schreiben kann. Würde mich mit der Lehrerin zusammensetzen und sie fragen ob sie nicht auch denkt, dass sie durch ihr Verhalten das Selbstbewusstsein deiner Tochter zerstört.

von clarence am 04.04.2017, 10:38



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.....beim Rektor, nicht mehr bei der KL. Nur wer erwischt wird, hat ein Problem. Auf Verdacht.....das habe ich noch nie gehört. Zugute Arbeiten werden hier weder pauschal noch einzeln nachgeschrieben. Das würde ich rechtlich sogar abklären lassen. Ich kann deine Erzürnung verstehen.

von Caot am 04.04.2017, 10:52



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Nach kurzem Googeln habe ich folgendes gefunden (exemplarisch aus dem schulgesetz NRW, woanders mag es natürlich anders sein): (Quelle:http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APO_SI-07-08.pdf) heißt es in Abschnitt 1, §6, Satz 7: »(7) Bei einem Täuschungsversuch a) kann der Schülerin oder dem Schüler aufgegeben werden, den Leistungsnachweis zu wiederholen, b) können einzelne Leistungen, auf die sich der Täuschungsversuch bezieht, für ungenügend erklärt werden, c) kann bei einem umfangreichen Täuschungsversuch die gesamte Leistung für ungenügend erklärt werden.« Bei euch hat wohl Maßnahme a) stattgefunden. Ist aber der Täuschungsversuch nicht nachweisbar, darf das natürlich auch keine Anwendung finden. Die Frage ist also, wie nachweisbar ist nachweisbar. Ein "Verdacht" ist natürlich immer relativ. Das kann von einem diffusen Gefühl bis hin zu tatsächlicher Beobachtung alles sein. Wenn die Lehrerin sagt, sie hat tatsächlich was gesehen, dann ist das eine Zeugenaussage und somit ein Beweis. Wenn deine Tochter das Gegenteil behauptet, dann kann das letztendlich nur vor Gericht geklärt werden. Wer möchte so weit gehen?

Mitglied inaktiv - 04.04.2017, 12:30



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Das Gesetzt greift in dem Fall aber nicht! Die Lehrerin hat sicher NICHTS gesehen! ES gab KEINEN Täuschungsversuch! Sonst hätte sie mit Sicherheit DIREKT eingegriffen. Die Arbeit war aber bereits EINE WOCHE vorher geschrieben worden! Und die Lehrerin hat die zuerst geschriebene Arbeit bewertet! Bei der anderen standen nur due Fehler drunter.

von 3wildehühner am 04.04.2017, 12:53



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Der § bezieht sich darauf, dass die Lehrkraft einen Täuschungsversuch beobachtet und dann a), b) oder c) anwendet. Aber doch nicht dann, wenn sie beim Korrigieren feststellt, dass das Kind besser abgeschnitten hat als gewohnt/erwartet. Wäre es so wie von dir beschrieben, würde der § der Willkür Tür und Tor öffnen. Ich würde auch das Gespräch suchen. Das Handeln der Lehrer war für die Tonne und das darf sie auch wissen.

von Gucci75 am 04.04.2017, 20:57



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Vielen Dank für eure Meinungen! Mein Mann hat der Dame jetzt eine E-Mail mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes geschrieben und um einen Termin gebeten. Ich wäre die Letzte, die die Lehrerin kritisieren würde, wenn es einen BEGRÜNDETEN Verdacht für Spicken gegeben hätte-hat es aber nicht!

von 3wildehühner am 04.04.2017, 12:56



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Hallo, nein, so etwas habe ich auch noch nicht gehört. Das hört sich für mich so an, als hätte die Lehrerin sie in eine Schublade gepackt. So nach dem Motto: Die ist Legasthenikerin, deshalb kann das nie im Leben eine 3 sein. Gut, dass Dein Mann sich bei der Dame gemeldet hat. Ich bin immer etwas zwiespältig, wenn ein Lehrer zu viel "weiß". Wir haben damals sowohl mit Katy als auch mit Lemmy schlechte Erfahrungen gemacht. Was einmal in der Akte stand war wie "einbetonniert". Bezeichnend finde ich auch, dass sie Testate verlangt, obwohl sie die in der Schulakte nachschlagen kann. Zu viel Arbeit für sie? Hat Dein Kind, wenn es Legastheniker ist, einen Nachteilsausgleich" LG

von MamaMalZwei am 05.04.2017, 10:17



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Unser Sohn hat ne schwere LRS und sowas würde die Lehrerin nur 1x mit unserem Kind maichen. Ich denke, Kinder mit so einem Problem haben garnicht die Zeit, irgendwas abzuschreiben, da sie es so schnell nicht wirklich erfassen können, d, h. Zu erlesen. Ich würde evtl. eine Schulpsychologin oder den Direktor dazuliegen, als Warnschuss für die Lehrerin. Unsere Klassenlehrerin hat mal eine Klassenarbeit, ausgerechnet unseres Kindes, verschwinden lassen, unauffindbar. Ich bin der Meinung, dass die Arbeit zu gut war für einen LRS. Mittlerweile haben wir mitbekommen, dass die Korrektuen der Klassenarbeiten auch falsch sind, bis zu einer Note. Naja, die Grundschulzeit ist Gott sei Dank bald vorbei und hoffe, dass mein Jüngster so eine tolle Klassenlehrerin wie mein Großer bekommt, ne Niete hatten wir ja nun schon. Mir tun nur änder Kinder leid, die da noch kommen, mit solchen Problemen und dann versucht werden abzuschieben in Behindertenschulen, ich könnte heute noch ausflippen!

von Seansmama am 06.04.2017, 14:36



Antwort auf Beitrag von MamaMalZwei

Hallo, Das es euch wundert und ärgert kann ich nachvollziehen. ABER: Versucht doch aus der Situation etwas positives herauszuziehen!!! Du schreibst sie sei niedergeschlagen weil die Lehrerin ihr diese Leistung nicht zutrauen würde. Genau da würde ich ansetzen: das soll für sie Nachweis genug sein dass sie es doch kann. Ganz egal was die Lehrerin meint oder nicht meint! Sie hat sogar unter schwierigen Bedingungen (Krankheit) so eine klasse Leistung abgeliefert! Und das sollte sie für sich herausziehen und daher hat sie keinen Grund traurig zu sein. Ich würde definitiv mein Kind aus dem Gefühl der Opferrolle rausziehen, meinem Kind zu liebe. Den Rest klärt ihr ja sowieso mit der Schule. Alles Gute

von manira am 07.04.2017, 21:51



Antwort auf Beitrag von manira

Aber so kann man ein Kind auch demontieren! Ich mein damit, wenn die Lehrerin nicht an das Kind glaubt ... Ich hab das ähnlich mit unserem Jüngsten durch und heilfroh, wenn er aus seiner 4. Klasse raus ist, es gibt Lehrer, die Küchentischpsychologie betreiben, so wie bei uns und Kinder dümmer gemacht werden, in unserem Fall würde geraten, dass die Lehrerin in die Pracis der Psychologin kommt oder ich sie ignoriere, was ich dann rigoros gemacht habe, hat geholfen!

von Seansmama am 17.04.2017, 18:57



Antwort auf Beitrag von Seansmama

Ja, und das mit dem "dümmer machen" ist ihr ja leider auch schon in der Grundschule passiert. Daher kam ja erst die Matheblockade, die sich dann auch auf Latein ausgedehnt hat. Leider sind ja hier noch Ferien und ein Gesprächstermin war vorher nicht mehr möglich.

von 3wildehühner am 18.04.2017, 13:30



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Ich würde das mit dem Direktor der Schule klären und der Lehrerin, dass es ein für alle mal kein Thema mehr ist. Wird denn deine Tochter mit Nachteilsausgleich benotet? Ich könnte mittlerweile ausrasten, was Lehrer mit Schülern anstellen. Unsere Lehrerin hat nur Glück, dass unser Kind dann durch ist mit der Grundschule, sonst hätte ich dort ein Faß aufgemacht bis obenhin. Das Nachschreiben ist ja so, als würde deine Tochter betrügen und die ganze Klasse ... Was daraus entstehen kann ... &530;

von Seansmama am 19.04.2017, 19:20