Hallo,
mein Sohn, 7. Klasse an einer Gesamtschule in Niedersachsen, hat eine Mathearbeit geschrieben, die auf Grund der schlechten Ergebnisse nicht bewertet wird.
Nun wird die Arbeit wiederholt, allerdings gibt der Leher die Arbeit nicht raus. Angeblich sei es verboten eine nicht bewertet Arbeit an Schüler/ Eltern rauszugeben. Die Kinder haben keinerlei Ahnung, wie ihre Arbeit ausgefallen oder wo noch Lernbedarf ist.
Ist das wirklich rechtens?
Ich finde, die Ergebnisse müssten rausgegeben werden, aber leider finde ich bei SCHURE.de dazu nichts.
Ich würde mich freuen, wenn mir einer was dazu sagen kann oder gar die Rechtsgrundlage dazu nennen kann.
HG
Didi
von
DidiM
am 25.11.2013, 20:26
Huhu,
Also erlaubt???keinen Schimmer.
Hatte das während meiner Schulzeit auch einmal..da würde auch nichts ausgeteilt.wird gewertet als ob sie nie geschrieben worden wäre...also gibts auch nix zum anschauen....
Damit musste ich leben ...
Befürchte das ist wirklich normal.
Viel Glück für den zweiten Anlauf
LG bine
von
minimaxi1
am 25.11.2013, 21:17
Aber ich kann die gedanken des Lehrers durchaus nachvollziehen.
Die Arbeit ist nicht gewertet, also ist sie "nie gewesen".
Wenn die Schüler icht alle von präpubertärer Demenz befallen sind, können sie aber sehr wohl an Hand der Aufgabenstellungen für die Wiederholugsarbeit lernen.
Ich finde er durchaus gerechtfertigt, dass ihnen nicht noch die richtigen Lösungen "vorgekaut" werden.
Trini
von
Trini
am 26.11.2013, 07:56
ob es verboten ist, keine Ahnung , aber gerecht ist es schon, wenn die Arbeit nicht benotet wird, dann ist es so als wäre nie eine gewesen.
schwamm drüber .. dann übt der Lehrer nun für richtige Arbeit, er kenn ja nun wo die Kinder Porbleme hatten..
NG
von
nugginuggi
am 26.11.2013, 13:32
Weißt du, das hat sicher einen Grund:
- Entweder die neue Arbeit wird sehr ähnlich, dann will er einfach Aufgaben wiederverwenden.
- Oder (die wahrscheinlichere Lösung): Er hat schon während der Korrektur der ersten 10 Arbeiten gemerkt, dass die Arbeit zu mies ist, und hat aufgehört zu korrigieren. Dann kann er sie gar nicht rausgeben :-).
Er muss sie sicherlich nicht herausgeben (und, ja, ich kann verstehen, dass Eltern sie eigentlich gerne sehen würden).
von
magistra
am 26.11.2013, 15:10