Hallo,
ich bin in der 35.SSW und habe mich mit dem Überweisungsschein für die Geburtsplanung im Krankenhaus vorgestellt. Dort bin ich für einen Kaiserschnitt (psychische Indikation) jetzt angemeldet. Nun sagte mir die dortige Hebamme ich bräuchte für diesen Kaiserschnitt nochmals eine Überweisung von meiner FA. Meine FA meinte, ich brächte keine weitere Überweisung, die für die Geburtsplanung wäre ausreichend, allerdings hatte ich das mit dem Kaiserschnitt nicht erwähnt. Braucht man nur für den Kaiserschnitt(Wunschkaiserschnitt) eine Überweisung und für die spontane Entbindung keine Überweisung?
Danke für die Antwort und viele Grüße
Veda
Mitglied inaktiv - 10.12.2006, 13:47
Antwort auf:
Überweisung vom FA ins Krankenhaus
liebe Veda,
die Frauenärztin hat schon völlig recht. Für den Kaiserschnitt selbst benötigen Sie eine Einweisung, da dieser ja nicht ambulant erfolgen wird.
Vb
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 10.12.2006
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Überweisung vom FA ins Krankenhaus
Vielen Dank für die Antwort.
Allerdings befürchte ich, wird meine FA sich da quer stellen und mir sagen, dass ich spontan entbinden solle. Was passiert also, wenn ich die Einweisung nicht habe? Ohne Einweisung kein Kaiserschnitt? Obwohl ich dort schon angemeldet bin?
Vielen Dank noch mal..und viele Grüße
Veda
Mitglied inaktiv - 10.12.2006, 15:49
Antwort auf:
Überweisung vom FA ins Krankenhaus
hallo Veda,
ausgestellt wird eine Einweisung zur Entbindung und hier wird in aller Regel der Entbindungsmodus offen gelassen, da sich dieses ja meist erst unter der Geburt entscheiden wird.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 10.12.2006
Antwort auf:
Überweisung vom FA ins Krankenhaus
dein fa kann dir nich verbieten einen ks durchführen zu lassen und schon gar nich darf er dir eine überweisung deswegen verwehren nur weil er es nich für richtig hält.
Mitglied inaktiv - 10.12.2006, 17:57
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Überweisung vom FA ins Krankenhaus
hallo,
na, das sollten wir aber mal etwas richtigstellen: ganz bestimmt ist eine Frauenärztin/Frauenarzt kein Erfüllungsgehilfe für jeglichen Wunsch einer Patientin.
Im Gegenteil obliegt es ihr/ihm, hier immer objektiv aufzuklären und hier ggf. Empfehlungen auszusprechen. Dieses gilt insbesondere in der Frage eines Wunschkaiserschnitts. Und insofern sind Frauenärztin/Frauenarzt auch nicht verpflichtet, einem solchen Vorhaben - wenn es hier medizinische Bedenken gibt - kritisch gegenüber zu stehen.
Dieses nur zur allgemeinen Info.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 10.12.2006