Frage: diabetes

Hallo Dr. Bluni, ich bin jetzt in der 28 SSw und es ist meine 2 schwangerschaft.in der 1 schwangerschaft war alles supi,jetzt läuft so einiges nicht"nach plann".in der 25 ssw wurde bei mir eine schwangerschafts-diabetes festgestellt bin demnach bei zwei ärzten in behandlung, frauenarzt und diabetologe,habe 10 000 fragen und so richtig beruhigen kann mich keiner.kann das ganze irgendwelche auswirkungen auf das Baby haben? der eine sagt ja der andere nein.im internet ließt man auch viel. zum schluß nur noch eine frage;kann man eine sectio in jeder klinik auf wunsch machen lasen?mit wem muß ich mich da in verbindung setzen,kreissaal? vielen lieben dank

Mitglied inaktiv - 16.03.2008, 19:40



Antwort auf: diabetes

Hallo, 1. eine Diabetikerin kann heute eine Schwangerschaft in aller Regel "normal" austragen und ein gesundes Kind zur Welt bringen. Es ist aber zu fordern, dass sie sich schon bei der Planung, spätestens sofort nach Feststellung der Schwangerschaft, von einem diabetologisch erfahrenen Internisten und einem mit diabetologischen Problemen vertrauten Gynäkologen gemeinsam betreuen läßt. Wichtigstes Ziel der Prophylaxe und Behandlung ist eine normoglykämische (normale Zuckerwerte) Diabeteseinstellung. Dieses Ziel ist erreicht, wenn die Blutglukosewerte vor den Mahlzeiten unter 90 mg/dl, eine Stunde nach dem Essen unter 140 mg/dl, zwei Stunden danach unter 120 mg/dl liegen. In der ersten Schwangerschaftshälfte soll das HbA1c im oberen Normbereich, später im unteren Normbereich stoffwechselgesunder Schwangerer liegen (Normbereich mit 4,8 bis 6,0 %). Das Therapiekonzept des Gestationsdiabetes sieh als erste Stufe eine Ernährungsberatung vor. In 90% der Fälle genügt diese Ernährungsumstellung (bei der übrigens kaum eine Patientin Hungergefühl hat), um das Therapieziel zu erreichen. Gleichzeitig sollte eine ausreichende Bewegung der Schwangeren sichergestellt sein. Bereits ein halbstündiger Spaziergang nach dem Essen kann die Blutzuckerwerte deutlich senken. Nur bei Schwangeren, die auch dann noch ein pathologisches Blutzuckertagesprofil (wie oben angegeben) aufweisen, ist zusätzlich eine Insulingabe notwendig. Zur Ernährungsumstellung ist folgendes zu sagen: Empfohlen wird eine Ernährung, die eine für die Bedürfnisse der Schwangerschaft adäquate Kalorienmenge und Zusammensetzung enthält. Der Kalorienbedarf für eine Schwangere im 2. und 3. Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) beträgt ca. 30 kcal/kg Körpergewicht. Bei Frauen mit einem Body-Mass-Index von größer 27 kg/ Quadratmeter Körperoberfläche am Beginn der Schwangerschaft sollte die Kalorienmenge auf 25 kcal/ kg Körpergewicht reduziert werden. Die Kostverordnung soll von einer ausgebildeten Fachkraft nach Kohlenhydrat-Einheiten (KE) quantifiziert werden. Weiteres sollte mit den Experten vor Ort besprochen werden. 2. Frauen, die einen Schwangerschaftsdiabetes hatten, haben im Verlauf der folgenden 10 Jahre ein bis zu 30%iges Risiko, einen Diabetes zu entwickeln. Deshalb sollten die Betroffenen mit ihrem Diabetologen vor Ort über ihr Risiko und die sinnvollsten Kontrollen sprechen. Regelmäßige Nachkontrollen sind hier also extrem wichtig. Von einigen Fachvertretern wird deshalb für diese Frauen gefordert, jährlich einen oralen Glucosetoleranztest zu wiederholen. 3. Auf den Internetseiten der Deutschen Diabetes-Klinik an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/download/DDFI_Broschuere_Schwangerschaft.pdf Können Sie dazu eine sehr informative Broschüre für Betroffene downloaden. 4. was den Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt angeht, steht man dem unter Beachtung der notwendigen Aufklärung immer offener gegenüber und noch wird dieses wohl auch durch die Krankenkassen (noch) stillschweigend geduldet. Und dieses auch bei doch deutlich höheren Kosten gegenüber einer Spontangeburt und zu Lasten der anderen Beitragszahler(innen) einer Krankenversicherung. Jedoch gibt es hier seitens der Versicherungswirtschaft auch noch keine klare Leitlinie. Die Kliniken können einen solchen Wunschkaiserschnitt verständlicherweise ablehnen. Jedoch gehen mittlerweile viele Kliniken hier auf die Wünsche der Frauen ein. Was den planmäßigen Kaiserschnitt auf Wunsch angeht, der ohne eindeutige Indikation anstatt einer Spontanentbindung erfolgen soll, kann man dazu folgendes ausführen: Ein solcher Wunsch ist nicht verwerflich, und in der letzten Zeit ist diese Frage und dieses Bedürfnis der Frauen in der Fachwelt ein häufig diskutiertes Thema. Die Wunschsectio ist strafrechtlich und zivilrechtlich trotz fehlender medizinischer Indikation bei ordnungsgemäßer, intensiver Aufklärung der Schwangeren nicht sittenwidrig und daher rechtmäßig. Zu dieser Aussage gelangte Prof. Klaus Ulsenheimer in seinem Beitrag zur rechtlichen Würdigung eines solchen medizinisch nicht indizierten Eingriffs auf der gemeinsamen Tagung der bayerischen und österreichischen Frauenärzte in München. Dabei sind allerdings besonders hohe Ansprüche an die Einsichtsfähigkeit der Schwangeren zu stellen, weil es sich hier zunächst um eine nicht mit einem Heileingriff zu rechtfertigende Körperverletzung handelt. Aus juristischer Sicht gilt grundsätzlich: Je schwächer die medizinische Indikation, desto intensiver muss die Aufklärung des Patienten sein. Sicher vertreten mittlerweile viele der renommierten Fachvertreter die Ansicht, dass man dem Wunsch nach einem primären Kaiserschnitt unter der Voraussetzung der ausführlichen Risiken für die Patientin, nachgeben sollte und das hier nichts dagegen spricht. Es wäre allerdings sicher vermessen, alle Frauen jetzt nur noch per Kaiserschnitt zu entbinden - ganz der Devise einiger amerikanischer Fanatiker folgend: "preserve your love channel, take a cesarian". Zu deutsch: "erhalte Deinen Liebeskanal, lass gleich einen Kaiserschnitt machen" In wissenschaftlichen Untersuchungen wurde zwar nachgewiesen, dass der Kaiserschnitt den Senkungsbeschwerden vorbeugen kann, deshalb sollten aber nicht alle Frauen gleich auf den Kaiserschnitt zurückgreifen, auch wenn er nicht unbedingt indiziert ist. Über die Risiken sollte die Frau sich in der Klinik entsprechend aufklären lassen. Deshalb ist es empfehlenswert, dieses mit der Frauenärztin /Frauenarzt und so ab der 30. SSW auch mit der Entbindungsklinik abzusprechen. Nicht zu vergessen ist aber das für die Mutter erhöhte Risiko bei einem Kaiserschnitt: Nach der bayerischen Perinatalerhebung lag die Kaiserschnittletalität (Müttersterbefälle in ursächlichem Zusammenhang) in 1989 - 1994 bei 0,13 o/oo (Promille), die Letalität bei Vaginalgeburt bei 0,024 o/oo. Demnach war in diesem Zeitraum die mütterliche Sectio-Sterblichkeit bei vor dem Eingriff gesunden Schwangeren in dieser Erhebung um den Faktor 6-7 höher, als bei gesunden, vaginal entbundenen Frauen. Eine ganz aktuelle Studie zeigt im Übrigen, dass Frauen nach einem Kaiserschnitt ein doppelt so hohes Risiko für eine Totgeburt haben. Und dieses unabhängig vom Grund für den Kaiserschnitt. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 16.03.2008



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