Psychische Vorgeschichte , Schwanger , Kindeswohlgefährdung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Psychische Vorgeschichte , Schwanger , Kindeswohlgefährdung

Guten Tag. Ich war paar Jahren psychisch krank ( Borderline) . War immer beim Therapeuten. Durch die Schwangerschaft geht es mir viel besser und ich bin seit dem stabil , gehe aber auch noch zum Therapeuten falls es sich ändert. Habe sogar dem Jugendamt eine schweigepflichtsentbindung gegeben damit sie mit ihm reden können, Da er ja sagt ich bin sehr stabil, aber reicht denen trotzdem nicht . ( dazu will ich noch sagen dass ich nie Probleme mit Drogen hatte und mein Freund auch nicht) Da ich leider 2 Monate vor meinem 18. Geburtstag schwanger geworden bin , hat das Jugendamt Wind davon bekommen ... ( Ich bin 18 seit Dezember und im Oktober erfahren das ich schwanger bin und er soll im Juli kommen) Seit dem habe ich alle 4 Wochen ein Termin mit denen um zu besprechen wie es lief . Habe einen Geburtsvorbereitungskurs und einen erste Hilfe Kurs für Kinder gemacht; das kinder Zimmer ist fertig , habe eine hebamme und habe mir einen Plan , mit meiner Familie zusammen, erstellt wie sie mich nach der Geburt unterstützen können . Ich wohne mit meinem Freund(26) zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung und er bekommt nach der Geburt 1,5 Monate frei. Wir werden geteiltes Sorgerecht haben und haben schon eine vaterschaftsanerkennung gemacht Sie wollen dass ich zwei Betreuerinnen vom Jugendamt bekomme die 12 Stunden in der Woche vorbei gucken unangemeldet und ich soll 2 Wochen nach der Geburt zu solchen Treffen mit jungen Müttern ( das ganze soll 1 Jahr dauern) Geht das so einfach das sie mir die Auflage erteilen obwohl kein Grund zur kindeswohlgefährdung da ist ? Ich habe ja kein Problem damit wenn sie mal ab und zu kommen so 5 mal unangemeldet damit sie wirklich sicher sind das keine kindeswohlgefährdung vor liegt . Das möchte ich nicht . Aber das Jugendamt stellt sich quer und droht mir mit einer Mutterkindeinrichtung . Dürfen sie das?

von Tmlgxr am 24.05.2017, 02:41



Antwort auf: Psychische Vorgeschichte , Schwanger , Kindeswohlgefährdung

Hallo, ja, bei der Vorgeschichte dürfen sie. Aber wenn alles gut läuft ist es doch eine Hilfe. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.05.2017



Antwort auf: Psychische Vorgeschichte , Schwanger , Kindeswohlgefährdung

Was hast Du zu verlieren, wenn jemand vorbei kommt? LG Peeka

von peekaboo am 24.05.2017, 10:57



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