Hallo,
ich hoffe, ich bekomme hier etwas Gewissheit. Mein Problem:
Ich habe Ende Januar meinen aktuellen Job gekündigt (Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Quartalsende =31.3.) und fange am 1.4. bei einem neuen AG an, bei dem ich aber auch schon seit Juni vergangenen Jahres auf Minijob-Basis arbeite. Heute habe ich erfahren, dass ich in der 5. Woche schwanger bin.
Ich würde definitiv ins BV kommen. Aber von welchem AG? Wäre meine Kündigung hinfällig, wenn ich dies so möchte, aufgrund des MuSchG? Oder bleibt diese trotzdem bestehen? Bin total verzweifelt, da ich auf mein Gehalt angewiesen bin 😭
Dankeschön fürs lesen & ich hoffe auf eine Rückmeldung.
Blume 🌸
von
Blume298
am 23.02.2024, 01:46
Antwort auf:
Schwanger in der Kündigungsfrist
Hallo,
Sie haben ja selber gekündigt, da gibt es keinen Kündigungsschutz.
Der alte Vertrag endet und der neue Vertrag beginnt und dort können Sie auch ein Beschäftigungsverbot mit voller Lohnzahlung erhalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.02.2024
Antwort auf:
Schwanger in der Kündigungsfrist
Natürlich bleibt die Kündigung bestehen, das war deine eigene Entscheidung. Du kannst jetzt nur von deinem AG nicht gekündigt werden.
von
KielSprotte
am 23.02.2024, 06:10
Antwort auf:
Schwanger in der Kündigungsfrist
Hallo,
Die aktuelle Kündigung bleibt bestehen, und an deinem neuen Vertrag ändert sich auch nichts. Hast du schon unterschrieben?
Was deine Arbeitsplätze betrifft, müssen beide AGs unabhängig voneinander eine Gefährdungseinschätzung machen. Sollten beide der Meinung sein, du bekommst ein BV, dann erhältst du das jeweils extra. Jeder zu seiner Zeit. Jeder Arbeitgeber hat aber auch die Möglichkeit dir eine Mutterschutz konform Tätigkeit zuzuweisen.
Es kann auch sein, dass du bei einem AG ein BV hast, beim anderen aber arbeiten darfst.
LG luvi
von
luvi
am 23.02.2024, 10:04
Antwort auf:
Schwanger in der Kündigungsfrist
Warum sollte die Kündigung hinfällig sein? Du hast doch fristgerecht gekündigt und nicht der Arbeitgeber.
Teile die Schwangerschaft deinem jetzigen AG mit und er macht eine Gefährdungsbeurteilung. Dann entscheidet sich ob ein BV erteilt wird oder er dich umsetzen kann.
Am 01.04. erscheinst du bei deinem neuen AG und dort beginnt das gleiche Spiel.
von
Himbeere2008
am 23.02.2024, 10:56