Sehr geehrte Frau Bader. Nach einer Job technischen Pechsträne habe zuletzt in einem sehr stressigen Job gearbeitet, der mir leider absolut nicht lag. Wegen Unzufriedenheit habe ich eine Probezeitverlängerung erhalten und habe die Stelle letztlich verloren. Mein Mann und ich versuchten schon so lange schwanger zu werden und kaum war ich arbeitslos (seit 01.03.24), wurde ich schwanger. Mein Arbeitslosengeld ist aktuell noch nicht bewilligt, ich war mir aber sicher, dass ich einen Anspruch habe müsste. Nach dem Termin mit der Arbeitsvermittlerin würde ich dann aber stutzig. Habe ich jetzt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich die Anwartschaft erfülle? Ich werde im Juni 40 und habe MS, ansich würde mir meine Gyn ein Beschäftigungsverbot attestieren. Aber dann stünde ich dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung und hätte nur einen ALG II Anspruch - würde dann nichts kriegen, weil mein Mann zu viel verdient. Habe ich ohne Beschäftigungsverbot einen Anspruch? Ich möchte ja theoretisch schon arbeiten (wobei ich natürlich auch Sorge wegen dem Fehlheburtenrisiko habe, also wie gesagt theoretisch). Nur dass eine Schwangere natürlich nicht eingestellt wird. Es sei denn, dass ich das erstmal verheimlichen, meinen Arbeitgeber quasi hinters Licht führe und die Stelle dann ja sowieso verliere, sobald mein AG mich kündigen darf. Kann man das von mir verlangen? Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Hilfe.
von awesomenamewoman am 18.03.2024, 21:17