Krankheit - Arbeitslosengeld - Wiedereingliederung - Schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Krankheit - Arbeitslosengeld - Wiedereingliederung - Schwanger

Hallo, meine Frau hat folgende Situation und wir wissen nicht, wie wir damit am besten umgehen. Ich versuche den zeitlichen Verlauf zu beschreiben: - bis Anfang 2022 vollzeit in Beschäftigung - ab Anfang 2022 Krankschreibung und Krankengeld - ab Mitte 2023 weiterhin krank geschrieben aber Krankengeld ausgelaufen. Bezug von Arbeitslosengeld 1 ohne dass das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Rentenantrag musste gestellt werden - abgelehnt. - Anfang 2024 Versuch, die Arbeit wieder aufzunehmen. Erstes Eingliederungsgespräch mit dem Arbeitgeber. Weitere Gespräche zum internen Wechsel des Arbeitsplatzes eingeplant. Weiterhin Bezug von ALG1 - jetzt: Schwangerschaft festgestellt Aufgrund der Tätigkeit ist es üblich, dass der AG sofort bei Bekanntwerden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt. Die Wiedereingliederung wurde noch nicht gestartet. Jetzt stellen sich diverse teils taktische Fragen. - Start der Wiedereingliederung, da der Test gerade erst gewesen ist und abwarten? Dann erfolgt höchstwahrscheinlich ein zeitnahes Beschäftigungsverbot während der Wiedereingliederung - wer bezahlt hier in der Konstellation Leistungen? - Mitteilung der Schwangerschaft an den AG und somit kein Start der Wiedereingliederung - welche Leistungen erhält man dann? - weitere Krankschreibung (aufgrund der Krankheit möglich). Was passiert dann? Für Hinweise und Tipps, wie hier sinnvoll vorgegangen werden sollte wäre ich dankbar. Auch im Hinblick auf ein späteres Elterngeld. Gruß Michael L.  

von michling am 21.02.2024, 16:38



Antwort auf: Krankheit - Arbeitslosengeld - Wiedereingliederung - Schwanger

Hallo, Ihre Fragen sprengen das hiesige Forum, dazu könnte ich eine ganze Abhandlung schreiben. Bitte fragen Sie kürzer und allgemeiner. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.02.2024



Antwort auf: Krankheit - Arbeitslosengeld - Wiedereingliederung - Schwanger

Hallo, schade, dass Sie nicht helfen können. Leider ist die Situation so komplex, so dass eine Verallgemeinerung oder Kürzung glaube ich dem nicht mehr gerecht werden kann :( Gruß Michael

von michling am 22.02.2024, 15:14



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