Frage:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Hallo Frau Bader,
mein Sohn ist jetzt 2 Jahre geworden. Ich habe 3 Jahre Elternzeit. Ich arbeite nun den dritten Monat bei einer anderen Firma Teilzeit in der Elternzeit. Dies hat mein erster Chef auch erlaubt.
Stunden Hauptarbeitgeber:20std/Woche
Dieser Vertrag ruht bis März 2025
Stunden Nebentätigkeit in Putzfirma: laut Vertrag: 3,5/Tag... tatsächlich aber 5 Stunden /Tag die ich so auch bezahlt bekomme
Meine Fragen:
Würde ich im individuellen Beschäftigungsverbot für meine Nebentätigkeit das Gehalt des Vertrages oder das tatsächliche Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate bekommen? (Unter anderem habe ich auch Nachtzuschlag bekommen, wenn es bis nach 22 Uhr ging)
Kann ich im individuellen BV an einer Tankstelle einen Minijob ausüben?
Wie gehe ich jetzt am klügsten weiter vor?
Wann berichte ich meinem Hauptarbeitgeber von meiner Schwangerschaft?
Kann vom 1. Job Vor Kind 1 Und 2. Nebenjob in Elternzeit zusammen überhaupt ein Elterngeld entspringen oder berechnet werden?
Wenn nicht, habe ich vor mir einen Minijob dazu zu suchen, kann er mit dem Nebenjob zusammen ein Elterngeld ergeben?
Ich bin laut Test über 3 Wochen schwanger, war aber noch nicht beim Frauenarzt.
Da ich mit dem Elterngeld aus 1. SS nicht zurecht kommen würde mit Kind 2, bräuchte ich eine Hilfestellung wie ich nun am klügsten die weiteren Schritte mache.
Mit freundlichen Grüßen
von
Buddafly66
am 23.03.2024, 17:19
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Hallo,
1. Sie würden das bekommen, was Sie ohne BV erhalten.
2. Tanke: klar, geht, aber idR nicht bei einem indiv. BV ( das ist nämlich vom Arzt und für alle Tätigkeiten)
3. Dem AG würde ich das zeitnah sagen, damit er planen kann. Aber erst nach dem Besuch beim Frauenarzt.
4. Alle Einkünfte werden für das EG addiert.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2024
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
EG wird aus allen Jobs der letzten 12 Monate vor Geburt zusammen berechnet. (Mutterschutz rausgenommen.)
TZ in EZ: bei 3. Monat Tätigkeit Beginn ca. Januar 2024. In das EG fließt die Zeit von Januar bis vor den Monat wo der Mutterschutz beginnt. Monate mit Mutterschutz fließen nicht in die Berechnung mit ein. Die übrigen Monate zählen mit 0 €. Nebenjob: Seit wann üben sie den Minijob aus? In die Berechnung fließt das ein was auf der Gehaltsabrechnung steht. Wenn da wechselnder Lohn drauf zu erkennen ist wird der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen. Steht da das Gleiche drauf wird das genommen.
Tipp: Wenn sie immer 5 statt 3,5 Stunden arbeiten sollten sie das vertraglich festhalten. Nicht, dass das Finanzamt kommt und eine Nachzahlung fordert. Sowas kann auch von der EG-Stelle zur Prüfung dort hingeschickt werden, falls dort der Verdacht aufkommt, dass ein Betrug begangen wird. Wenn es unregelmäßig ist macht das nichts.
Jeder AG führt eine Gefährdungsbeurteilung durch und wenn es keine mutterschutzkomforme Tätigkeit gibt spricht er das BV aus. Das BV kann jeder AG zu jeder Zeit aufheben, soweit er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit hat. Zudem muss es nicht den jetzigen Arbeitszeiten entsprechen, sondern kann statt abends auch vormittags sein. Ausnahme: Im Vertrag stehen die Arbeitszeiten drin. Sollte es wegen der Abänderung der Arbeitszeiten zu Problemen kommen mit TZ in EZ is es das Problem der werdenden Mutter. Sollte die werdende Mutter deshalb der Tätigkeit nicht nachkommen können muss sie kündigen.
Während der Schwangerschaft kann eine neue Arbeit aufgenommen werden. Ob sie schwanger in einer Tankstelle arbeiten dürfen weiß ich nicht. Evtl. muss der AG auch ein BV aussprechen.
Jeden Job den sie aufnehmen muss der Haupt-AG zustimmen.
Dass ihr EG höher ausfällt als beim 1. Kind wage ich zu bezweifeln. Erstmal kommen sie nicht auf 12 Monate TZ in EZ und ob der Nebenjob das ausgleicht glaube ich nicht. Zwar gibt es Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent vom EG bis zum 3. Geburstag des 1. Kindes, das wird aber vermutlich auch nicht bis zur Höhe oder mehr EG wie beim 1. Kind führen. Ich denke, dass sie da weniger EG haben werden. In erster Linie muss der KV dann für sie und die Kinder aufkommen. Sollte das finanziell nicht ausreichen können sie z. B. Wohngeld oder Kindergeldzuschuss beantragen und bekommen.
Das Mutterschutzgesetz greift erst mit Bekanntgabe der Schwangerschaft. Soweit sie die mitteilen muss jeder AG prüfen, ob ihre Tätigkeit mutterschutzkomform ist.
Ihre Vertrag beim Haupt-AG ruht. Sie sollten die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld aus dem Hauptjob zu bekommen. Bedenken Sie, dass zeitgleich mit Ende der EZ ihre TZ in EZ endet. Die übrige EZ können sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Mitteilen können sie die Schwandem Haupt-AG auch bereits vorher. Sie könnten es sogar schon jetzt.
von
Ani123
am 23.03.2024, 22:31
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Soll ich jetzt der Putzstelle mitteilen dass ich schwanger bin und die stellen das Beschäftigungsverbot aus?
Da mein Sohn keinen Krippenplatz bekommen hat, kann ich erst ab 17 Uhr arbeiten. Mein Freund arbeitet von 7-15:30. Alle möglichen Zuschläge wurden abgelehnt, da sein Gehalt gerade so über der Grenze liegt. Wir haben alles versucht, bekommen aber nichts. Viel Geld haben wir nicht zur Verfügung. 2 Kredite, 2 Autos, Miete, da bleiben 800€ zum "leben" übrig. Monatseinkauf ca 500€. Dann sind es noch 300€ für Geburtstage, Reparaturen etc. Wir könnten uns ja nicht mal den Krippenplatz leisten. Wir haben keine teuren Autos. Nur mit meinem Gehalt kommen wir wirklich gut ûber die Runden.
Wenn ich von der Ärztin jetzt morgen ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme und das dem AG vorlege, bekomme ich dann nicht eine Lohnfortzahlung von 3,5 Stunden am Tag? BV ist doch kein Mutterschutz oder? Mutterschutz beginnt doch 6 Wochen vor der Geburt?
Ich weiß nur ûber den 2. Test vorgestern dass ich über 3 Wochen schwanger bin. Also wird mein Kind wennalles gut läuft vorraussichtlich im November/ Dezember auf die Welt kommen.
Ich habe noch keinen Job an der Tankstelle, die suchen und ich habe die E-Mail Adresse zum bewerben.
Liebe Grüße und danke für die Antwort schonmal🙏🏼
Gott sei Dank gibt es dieses Forum!!
von
Buddafly66
am 24.03.2024, 07:26
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Und oh mein Gott der Arbeitgeber ist auch seltsam, er gibt 11 Stunden vertraglich, die Mitarbeiter brauchen aber 20 Stunden. Er bezahlt aber die Stunden und sagt immer er muss schauen weil wir über dem Budget sind. Das ist eine Putzfirma und die sind einfach wirklich seltsam.
Meine Frage: kann ich jetzt wirklich Nachteile haben weil ich meiner Arbeit nachgehe bis alles geputzt ist? Ich bekomme die Überstunden ja bezahlt. Es sind ja Überstunden, im Sommer würde ich wirklich nur 3,5 Stunden benötigen, aber bei Schnee und Regen verdoppelt sich die Zeit fast durch den Dreck an den Schuhen.
von
Buddafly66
am 24.03.2024, 07:39
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Steht den in deinem Arbeitsvertrag das du nur nachts eingesetzt werden darfst?? Sonst kann dich der Arbeitgeber einfach in ne Tag Schicht packen. Zudem kann man sich nicht einfach beim Arzt ein individuelles BV holen, bzw die meisten Ärzte stellen kaum eins aus.
von
misses-cat
am 24.03.2024, 08:16
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Und ob ihr Zuschläge bekommt ist ja dann ganz neu, ihr seit bald nicht zu 3 nicht mehr sondern zu 4
von
misses-cat
am 24.03.2024, 08:18
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Nein der AG kann frei entscheiden, muss es halt 4 Wochen früher ankündigen, dann kann ich auch woanders eingesetzt werden.
Ich habe es nur mündlich abgeklärt, sie sagten ist okay, sie wissen ja das ich nur ab 17 Uhr kann, das wird dann nicht passieren sagten sie.
Nun ja es ist körperlich schwere Arbeit, die ich Freitag deshalb sogar abbrechen musste, mit dem großen Wischer hin und her zu putzen geht auf den Bauch. Die Tische putze ich gebückt und diese könnten kontaminiert sein mit Kinderkrankheiten und die Putzmittel sind auch giftig.
Deshalb gehe ich schon davon aus dass ich ein individuelles Beschäftigungsverbot bekommen würde. Ich musste Freitag alles stehen und liegen lassen mitten im Raum und eine Kollegin hat meine Arbeit fertig gemacht. Hätte ich weitergeputzt, habe ich gemerkt, wäre was mit dem Baby gewesen. Es geht uns gut. Ich musste mich nur hinlegen.
von
Buddafly66
am 24.03.2024, 08:36
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Wäre das am Freitag nicht gewesen, hatte ich vor weiter zu arbeiten, mich zu informieren, den Vertrag ändern zu lassen. Eine Kollegin hört diesen Monat auf zu arbeiten, ich hätte gerne ihr Gebäude übernommen und mir vertraglich 7,5 Stunden aufschreiben lassen.
Nun habe ich aber Angst bekommen um das Wohlergehen von mir und meinem Kind.
von
Buddafly66
am 24.03.2024, 08:40
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Nein das sind alles arbeitsrelevante Grunde dann muss der Arbeitgeber das BV aussprechen wenn er keine passende Stelle hat ( ich habe in Elternzeit selber geputzt, viele Putzmittel darf man benutzen als Beispiel)
Das du dich auf mündliche Sachen verlässt ist Risiko, viele Arbeitgeber vergessen das was sie vorher gesagt haben
von
misses-cat
am 24.03.2024, 09:05
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Antwort auf:
--Tipp: Wenn sie immer 5 statt 3,5 Stunden arbeiten sollten sie das vertraglich festhalten. Nicht, dass das Finanzamt kommt und eine Nachzahlung fordert. Sowas kann auch von der EG-Stelle zur Prüfung dort hingeschickt werden, falls dort der Verdacht aufkommt, dass ein Betrug begangen wird. Wenn es unregelmäßig ist macht das nichts. --
Wann ist es denn ein Betrug? Also bei schönem Wetter arbeite ich 3-3,5 Stunden. Bei schlechtem Wetter mache ich Überstunden wegen Mehrarbeit.
von
Buddafly66
am 24.03.2024, 09:29
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Antwort auf:
--Ihre Vertrag beim Haupt-AG ruht. Sie sollten die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden um Mutterschaftsgeld aus dem Hauptjob zu bekommen. Bedenken Sie, dass zeitgleich mit Ende der EZ ihre TZ in EZ endet. Die übrige EZ können sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Mitteilen können sie die Schwandem Haupt-AG auch bereits vorher. Sie könnten es sogar schon jetzt.--
Also endet meine Teilzeitstelle nicht wie im Vertrag nach 1 Jahr, sondern mit der Elternzeit? Ist das immer automatisch so?
Okay, ich beende die Elternzeit 1 Tag vor dem Mutterschutz, 6 Wochen vor der geplanten Geburt.
Das heißt das ich dann auf jeden Fall von meinem Hauptjob wieder dasselbe Elterngeld bekomme wie bei Kind 1 und die Aufstockung im Mutterschutz auch, ja?
So und wenn ich nun doch ein zb generelles beschäftigungsverbot bekommen KÖNNTE (muss Montag abwarten), bekäme ich weiterhin mein reguläres Gehalt (wahrscheinlich mit 3,5 Stunden berechnet) als Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot, oder?
Dann endet die Einstellung mit der Elternzeit und das Elterngeld wird nun berechnet von der Lohnfortzahlung der Putzstelle und der damaligen Summe der Elterngeldstelle von Kind 1?
Wird es in dem Fall so kommen?
((Ich habe gelesen, EG von Kind eins bekommt man nur in den ersten 14 Monaten von Kind 1 wenn Kind 2 dann geboren wird. Ansonsten finde ich nichts aussagekräftiges. Außer dass das Elterngeld von Kind 2 dann nur mit der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit berechnet werden würde.))
Vielen vielen lieben Dank noch mal für eure Zeit, Mühe und Hilfestellungen!!❤️
von
Buddafly66
am 24.03.2024, 09:46
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Ich tippe auf Clearblue als Test. Dann bist du nicht 3 Wochen schwanger. Der Test misst völlig unkorrekt. Besser gesagt, er zeigt widersprüchlich ab ca ES an. Mache einen Termin beim Frauenarzt, sage denen wann die letzte Blutung war und dann solltest du den termin in 1-2 Wochen haben. Vorher wird der Arzt wahrscheinlich nichts im US sehen, weil noch viel zu frisch.
So früh kannst du es dem AG sagen, ich würde das aber nicht machen. Geht etwas schief, bist du sicherlich den Job los. Also besser erst zum Arzt, dort die Schwangerschaft mittels US bestätigen lassen, dann dem AG sagen. Notfalls hast du halt "Rücken" oder sonst etwas und kannst deshalb aktuell nicht so schwer heben. Auf den Bauch geht das in dem frühen Stadium auch nicht, dafür ist dieser millimeter große Punkt noch viel zu klein. wenn es kneift, dann eher weil wegen der Hormone die Verdauung träge wird, man bläht auf. Da jetzt mit der Umstellung der Ernährung anfangen.
Der AG muss erst prüfen ob er ein BV ausspricht oder ob er andere Tätigkeiten hat. Der Arzt darf wegen diesen völlig normalen Schwangerschaftsbeschwerden gar nichts machen. Und wegen der Arbeit darf der Arzt erst recht keines ausstellen, der ist ja nicht dabei und sieht was genau du machen musst.
Solltest du ein BV bekommen, dann bekommst du das, was du ohne bekommst. wenn viele Überstunden normal sind, müssen die als Schnitt mit berücksichtigt werden. Woanders arbeiten ist dagegen nicht so einfach möglich. Wie willst du beide bzw alle 3 Jobs bedienen wenn etwas schief geht? Und das müsstest du sofort. Also darfst du wenn nur dann woanders arbeiten, wenn beide jetzige AG zustimmen und das mit den jeweiligen Arbeitszeiten nicht im Konflikt steht. Wobei das aktuell wegen EZ vor allen deinen Putzjob interessiert. Den bei deinem eigentlichen bist du ja noch "freigestellt".
Wegen staatlicher Unterstützung, wenn euch weder Bürgergeld, noch Kindergeldzuschlag, noch Wohngeld zusteht, dann kann das Einkommen nicht so schlecht sein. Gerade bei den aktuellen Wohngeldhöhen. Da müsst ihr dann schauen, wo ihr einsparen könnt. Nach der Geburt wird sowieso neu geschaut. Weil eine Person mehr und du wegen EG ja weniger bekommst. Und das EG wird sicherlich geringer ausfallen wie nun aktuell dein TZ-Job. Den Minijob kann das ja nicht mehr sein, nicht bei dem Stundenumfang.
von
Neverland
am 24.03.2024, 09:57
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Dein EG berechnet sich anhand deines Einkommens in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz. Also nicht anhand des VZ-Jobs, sondedrn von deinem TZ-Job. Sollte dein älteres Kind jünger wie ca. 16 Monate sein, könnten evtl auch noch Monate von dem VZ einfließen. Ist es älter, dann sicherlich nicht mehr. Aber dein Mutterschaftsgeld berechnet sich anhand des VZ-Gehaltes wenn du die laufende EZ zum neunen Mutterschutz beendest. Ob dein TZ-Vertrag dann auch endet, hängt von deinem Vertrag ab. Evtl bekommst du aus beiden Jobs Mutterschaftsleistungen, aber nur bis zur zulässigen erlaubten Höchstarbeitszeit.
von
Neverland
am 24.03.2024, 10:02
Antwort auf:
Elternzeit, schwanger im Nebenjob, Berechnung
Elterngeld zahlt nicht der Arbeitgeber sondern der Staat.
EG berechnet sich aus den 12 Monaten vor Geburt/Mutterschutz von Kind 2, da sind bei euch zu viele Monate dazwischen, dass das Gehalt von vor Kind 1 zur Berechnung genommen wird. Das neue EG wird dann vom Teilzeitgehalt berechnet und ist damit niedriger als beim 1.Kind
von
sternenfee75
am 24.03.2024, 12:39