Hallo Frau Bäder, ich bin kurz vor Ende der EZ und bin mit dem 2. Kind schwanger. (6.SW) Arbeitsbeginn nach 1 Jahr Elterrnzeit ist der 22.10. Wegen der Risiken möchte ich dem AG frühestens Anfang Oktober die SS mitteilen. Auf Grund einer chron.Erkrankung muss ich vom Arzt direkt wieder ins BV geschrieben werden. (Nach Ablauf der Elternzeit) Meine Frage, muss ich mit Einbußen beim EG für das 2. Kind rechnen weil ich dem AG nach dem letzten Mutterschutz >schriftlich mitteilte< nach der EZ nur noch TZ arbeiten zu wollen? Oder wird das EG fürs 2. Kind ebenfalls anhand der letzten 12. Monate vor Geburt des 1. Kindes berechnet ohne Berücksichtigung auf die von mir vorausgesagte bzw gewünschte Arbeitszeit von 30 Wochenstunden? Vielen Danke für Ihre Antwort!
von Dreamdays am 15.09.2017, 23:12