Frage:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe bereits 2 Kinder (2 und 4 Jahre) und bin nun nochmal schwanger gworden. Ich arbeite seid kurzem in einer Reinigungsfirma als Vorarbeiterin und muss teilweise über 300 km im Monat mit meinem Auto fahren (war vorab so nicht abgesprochen). Im Grunde besteht die Arbeit hauptsächlich aus autofahrten. Nun ist meine Frage wie das lt. Mutterschutzgesetz ist. Eine Arbeit ohne Auto gibt es nicht, da die Firma 50 km entfernt ist und die Reinigungsstellen für die ich zuständig bin in einem Radius von 150 km liegen. Zudem bin ich ausschließlich alleine und teilweise unter Zeitdruck unterwegs, gerade am anfang mit Müdigkeit, Übelkeit usw ist man schon sehr unkonzentriert. Dementsprechend habe ich natürlich Angst das einmal etwas passieren könnte. Nun habe ich irgendwo gelesen das im Mutterschutzgesetz bestimmte Dinge gibt, die untersagt sind - wie z.B. das man alleine unterwegs ist und ab dem 5. Monat keine Dienstfahrten mehr ausüben darf usw. - stimmt das ?
Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort
von
ciucas
am 21.08.2016, 19:06
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Hallo,
ich sehe da kein Problem, wenn Sie sich aber unsicher sind, können Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, die prüfen das.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2016
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Nach Ablauf des 3. Monats dürfen Schwangere nicht auf Beförderungsmitteln beschäftigt werden. Ein PKW würde aus meiner Sicht dazu zählen.
Dein Arbeitgeber kann dir aber andere Tätigkeiten zuweisen.
Die Fahrt zur Arbeit zählt allerdings nicht dazu, diese gilt nicht als Beschäftigung und ist "dein Problem".
von
chrissicat
am 21.08.2016, 19:46
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Alleine unterwegs zu sein ist nicht problematisch. Aber die Beschäftigung auf Beförderungsmitteln ist eingeschränkt. Man versteht darunter, wenn mehr als die Hälfte der täglichen Arbeitszeit im Beförderungsmittel (d.h. fahrend im PKW) verbracht werden, ist das ab dem 4. Monat nicht mehr erlaubt. Aber das Autofahren an sich ist nicht verboten.
Aber auch hier gilt wie bei jeder Tätigkeit: der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung zu machen und alle Gefährdungen abzuschätzen, und Maßnahmen zu ergreifen.
Man könnte deinen Zuständigkeitsbereich verkleinern, man könnte dich umsetzen an einen Ersatzarbeitsplatz, evtl auch als Reinigungskraft einsetzen, zum selben Gehalt wie bisher.
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 19:55
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Vielleicht lese ich das ja falsch,... aber 300 km im MONAT sind bei normalen 20 Arbeitstagen/Monat 15 Kilometer pro Tag.
Ich weiss jetzt nicht genau wo da das Problem sein soll?!
von
USmama
am 21.08.2016, 21:00
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Verstehe ich auch nicht ganz. Ich bin als hochschwangere jeden Tag 2mal täglich 30 km zur Arbeit gefahren. und teils auch noch weit mehr. Wo ist das Problem?
OK, bei 300 km am Tag mag das anders aussehen. Jedenfalls wenn es innerhalb der Arbeitszeit ist. Wenn man deshalb die Strecke fahren muss weil die Arbeitsstelle so weit weg ist, dann ist das schlicht und einfach persönliches Pech. Wenn es wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr geht, muss man halt schauen ob man evtl krank geschrieben wird für die nötige Dauer. Nur sollte man dran denken, nach 6 Wochen gibt es dann nur noch Krankengeld.
Alternativ auf einen Putzjob gesetzt zu werden kann auch kaum die Lösung sein, da das dann wohl wahrscheinlich ein BV mit sich ziehen würde. Ist man dagegen dauerhaft im Außeneinsatz und eben auch in einer entsprechenden Arbeitszeit, muss der AG eben schauen ob es Ersatzlösungen gibt oder notfalls ein BV aussprechen. Nur Arbeitszeit und persönlicher Fahrweg zur Arbeit hin und zurück - das sind verschiedenen Paar Schuhe.
Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 21:55
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Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Also nur zur Vervollständigung oder zum besseren Verständnis : ich kann NICHT anderweitig eingesetzt werden, da alle Stellen fest vergeben sind. Es ist auch nicht der "Arbeitsweg" weil ich keinen Arbeitssitz habe. Die 350 km sind auch im Monat und nicht am Tag - da es ein Minijob ist (6,5 Stunden in der Woche). Ich muss mit meinem Auto die Filialen anfahren und die eine Tour wird ca 100 km sein. Eine Möglichkeit mich in meiner Stadt einzusetzen gibt es nicht weil ich nicht glaube das die Vorarbeiterin tauschen will und ich glaube auch nicht das sie einer Putzkraft kündigen deswegen.
Meine Arbeit ist es hauptsächlich die Putzmittel in die Filialen zu bringen, Qualitätskontrollen zu machen etc und dazu muss ich dort hin fahren.
Ich habe zwischen meinem ersten beiden Kindern auch einen 400 € Job gemacht wo ich 15 km einfach Arbeitsweg hatte, damit hatte ich auch kein Problem aber wenn man 4 Stunden am Stück von einer Filiale zur anderen fährt ist das doch ne andere Hausnummer und in keinster Weise zu vergleichen mit dem wenn man "nur" in die Arbeit fährt
von
ciucas
am 22.08.2016, 08:45
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Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Ich arbeite nicht 5 Tage die Woche. Mit 15 kam am Tag hätt ich logischerweise auch kein größeres Problem. Im Grunde kann ich das nur an einem nachmittag erledigen in der Zeit zwischen 12 und 16 bzw an einem Tag 18 Uhr wenn die Filiale auf hat wo ich ihn muss.....
von
ciucas
am 22.08.2016, 09:06
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Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Eine "Fahrt zur Arbeit" gibt es hier nicht - die Fahrten sind die Arbeit weil ohne das Auto könnte ich die Arbeit nicht ausüben, ausser ein paar Telefonate und mal eine Liste schreiben gibt es nichts was ich so erledigen kann
von
ciucas
am 22.08.2016, 09:09
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Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Du arbeitest also einen Tag in der Woche oder zwei, und fährst dabei mehrere Filialen an ( wie weit ist jeweils eine Strecke von Filiale zu Filiale ? ), steigst dort aus, prüfst und füllst auf und fährst dann nach welcher Zeit weiter ?
Ich sehe da kein Problem.
von
Sternenschnuppe
am 22.08.2016, 09:30
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Fakt ist, dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung machen. Sollte er dabei feststellen, dass deine Tätigkeit(en) nicht konform mit dem Mutterschutzgesetz sind, muss er (wenn er kann) dir andere Tätigkeiten zuweisen, eine Versetzung wäre auch denkbar. Die Tätigkeiten können auch komplett andere sein als jetzt.
Ob dies möglich ist oder nicht, können wir hier nicht beurteilen und du selbst wahrscheinlich auch nicht (weißt du welche Möglichkeiten der Arbeitgeber noch findet).
Gibt es keine Möglichkeit dich mutterschutzkonform zu beschäftigen, musst du ein Beschäftigungsverbot erteilt bekommen, d.h. du darfst dann nicht arbeiten, bekommst dein Entgelt aber weiter. Findet dein Arbeitgeber dann doch irgendwann eine Tätigkeit für dich, musst du wieder arbeiten.
Sollte dein Arbeitgeber aber feststellen, dass deine Tätigkeit unter Berücksichtigung aller Umstände (die wir hier ja nicht kennen können) mutterschutzkonform sind, dann musst du bis zum Mutterschutz weiter arbeiten.
Kündigen, weil dich dein Arbeitgeber während der Schwangerschaft nicht beschäftigen kann, kann dein Arbeitgeber dich aber nicht.
von
chrissicat
am 22.08.2016, 09:51
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Ja, danke :-) - egtl. wollte ich das wissen und nicht ob andere da ein Problem sehen oder nicht. Wenn ich das nicht machen muss hab ich da natürlich auch kein Problem aber ich bin eben ein ängstlicher Mensch und habe Angst das mir da mal etwas passiert und meine Kinder alleine da stehen - jetzt in der Schwangerschaft ist das natürlich verstärkt.
Es ist ja auch nicht so das ich nicht arbeiten will, wie gesagt ich habe bereits Kinder aber möchte eben arbeiten - aber ich möchte einfach mich nicht unnötig einem Risiko aussetzen was ja auch natürlich ist und für das gibt es Gesetze aber egal ob im öffentlichen Dienst wo ich seid 15 Jahren Vollzeit bin (in Elternzeit) oder bei Minijobs - die rücken alle nicht freiwillig damit raus wenn man was nicht mehr machen darf, das muss man denen immer sagen
von
ciucas
am 22.08.2016, 11:06
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Eine 100 km Tour ist überhaupt kein Problem. Das MuSchG mit den Beförderungsmitteln wird da nicht greifen. Übrigens ist es auch nicht gefährdend, in einem normalen Putzjob zu arbeiten, z.B. Büroräume zu wischen, Waschbecken sauber zu machen. (Jemand meinte, da gäbe es ein BV - nein!!)
Deine Ängstlichkeit ist dein Problem, damit musst du klarkommen. Geld verdienen bedeutet eben auch eine gewisse Leistung zu erbringen. Autofahrten sind genauso gefährlich ob sie privat, im Urlaub oder bei der Arbeit erfolgen. Aber bei der Arbeit sieht man immer noch ein größeres Risiko, privat ist es dann unschädlich. So subjektiv empfindet der Menschen.
Mitglied inaktiv - 22.08.2016, 11:44
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Hallo! Also wenn ich das richtig verstehe: Du hast zwar keine aussergewöhnlich langen Strecken (am Stück) zu fahren, sitzt aber doch die meiste Zeit deines Arbeitstages im Auto?! Wenn du dazu aufgrund von schwangerschaftsbedingter Übelkeit und Müdigkeit nicht in der Lage bist und dich dadurch gefährden würdest, würde ich an deiner Stelle mal mit deinem Frauenarzt darüber reden. Denn das sind ja Schwangerschaftsbeschwerden, die dir in diesem Fall deine Arbeit nicht mehr möglich machen. Also sollte dein Arzt dich krank schreiben, zumindest, bis die Übelkeit/ Müdigkeitserscheinungen zumindest soweit besser sind, dass du wieder gefahrlos Auto fahren und deinen Job ausüben kannst. Alles gute!
von
amy2107
am 22.08.2016, 13:11
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Welche Schwangere hat keine Probleme mit Müdigkeit? Trotzdem bewältigt man einmal in der Woche eine Tour von ein paar Stunden. Das ist immerhin nur ein Minijob. Übelkeit geht idR vorbei, also dürfte eine vorübergehende Krankschreibung in Frage kommen. Zudem ist es einem meistens am frühen Morgen übel, die Fahrten sind jedoch nachmittags. Also zu einer günstigen Tageszeit. Zuständig wäre der Frauenarzt, richtig.
Mitglied inaktiv - 22.08.2016, 13:27
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Richtig, für die Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Müdigkeit etc. ist der Frauenarzt zuständig. Solltest du aufgrund der Beschwerden nicht arbeiten können, kann dich der Frauenarzt krankschreiben. Entgelt bekommst du dann bis zu 6 Wochen weiter, solltest du so lange arbeitsunfähig geschrieben sein, danach nicht mehr.
Für die Beurteilung deiner Tätigkeiten ist der Arbeitgeber zuständig und muss diese so gestalten, dass keine Gefahr für dich und/oder das Kind bestehen - entsprechend dem Mutterschutzgesetz - oder dich ggf. ins Beschäftigungsverbot schicken mit Entgeltfortzahlung.
Habe das nur nochmal geschrieben um klarzustellen, dass die eine Aussage die anderen nicht widerspricht ;-)
von
chrissicat
am 22.08.2016, 13:43
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Es wäre irgendwie doch schön wenn man bei der Sache bleiben würde, ich bin keine 18 Jahre und das erste mal schwanger sondern ich bin über 30 und das ist mein drittes Kind ! Von dem weiß ich genau welche Beschwerden man haben kann und welche nicht aber das war hier nicht die Frage ! Ich arbeite über mein halbes Leben aber mit dienstlichen Botenfahrten kenn ich mich eben nicht aus, ich kann euch genau sagen was man im Büro tun und lassen darf in der Schwangerschaft - am Sonntag nicht arbeiten zu dürfen ist auch unlogisch aber man darfs einfach nicht, also bitte !
Ich hätte gerne gewusst wies lt. Gesetz ist aber das konnte mir jetzt fast keiner beantworten - andere persönliche Einschätzungen finde ich sehr lieb solange hier keine abwertenden Sprüche kommen.... Also wenn jemand etwas zu meiner Frage sagen kann bitte - die anderen doch lieber die Meinung für sich behalten, das wäre lieb dankeschön !
von
ciucas
am 22.08.2016, 13:49
Antwort auf:
Dienstliche Fahrten während Schwangerschaft
Was Fahrten betrifft, wurde von mir alles beantwortet!
Mitglied inaktiv - 22.08.2016, 17:03