Hallo, ich habe eine Frage zum folgenden Fall. Ich stehe seit dem 22 Juni im Mutterschutz. ich war vom 12.05- 03.06 schwangerschaftsbedingt im Krankenhaus. Ab dem 06.06. wurde für mich ein individuelles Berufsverbot ausgesprochen bis einschließlich zum 21.06 Wie kalkuliert sich dann mein Gehalt? Ich bekomme mein Gehalt immer am 23.ten des Folgemonats. Für Mai wäre das dann noch mein normales Festgehalt ohne Provision. Wie setzt sich das Gehalt anteilmäßig im Juni zusammen bis der Mutterschutz eintritt? Also so wie ich das verstehe wäre es ja folgendermaßen: 1. 3 Tage anteilig vom Festgehalt wegen Krankheitsausfall (1.06-3.06) 2. 12 Tage nach Beschäftigungtsverbot (06.06-21.06) Das BV erechnet sich ja auf Grundlage eines Durchschnitts der letzten drei Monate VOR der Schwangerschaft (wäre in meinem Fall also die Gehälter von September, Oktober und November 2015) Jetzt ist es bei mir so dass ich immer unterschiedlich Gehalt bekomm weil ich ein Festgehalt und Provision habe. Die Provision variiert monatlich immer. Der Durchschnittswert errechnet sich ja immer auf Basis des Gesamtbruttolohns, oder? Meine Frage wäre dann, wie berechnet man die drei Kranktage und wie die 12 Tage im BV? Da muss doch ein Tagessatz errechnet werden oder? Danke Gruß Alex
von Stromi1981 am 23.06.2016, 15:58