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Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Thema: Pfändungsfreies Konto jetzt rechtskräftig

Ab 1. Juli 2010 bekommt jeder Bürger Pfändungsschutz auf einem bestehenden Konto seiner Wahl, sodass dann dieses sogenannte P-Konto nicht mehr von einem Gläubiger blockiert oder von der Bank gekündigt werden kann. Das Guthaben in Höhe des Pfändungsbeitrages von im Augenblick 985,15 Euro für Ledige ohne Unterhaltsverpflichtungen darf nicht angetastet werden. Der Kunde muss dazu sein Konto bei der Bank auf ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umstellen lassen. Eskann nur ein Konto als P-Konto eingerichtet werden, die Bank ist zur Umstellung gesetzlich verpflichtet.Das beschloss amFreitag (24.04.2009) der Bundestag in Berlin. Beim Pfändungschutz kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Künftig genießen damit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begründete den Beschluss wie folgt: “Mit dem P-Konto entbürokratisieren wir das Verfahren zum Pfändungsschutz und gestalten es deutlich einfacher. Künftig kann jeder Inhaber eines Girokontos automatisch Pfändungsschutz erhalten. Damit vermeiden wir, dass das Konto wegen der bestehenden Pfändung blockiert wird und die Bank deshalb das Konto kündigt. Ein Girokonto ist heutzutage die Voraussetzung für die Teilnahme am Arbeits- und Wirtschaftsleben. Vermieter sind häufig nicht bereit, Mietverträge abzuschließen, wenn der Wohnungsinteressent keine Kontoverbindung nachweist, Telefon- und Stromanbieter wollen ihre Rechnungen per Lastschrift von einem Konto abbuchen. Selbst der Arbeitsplatz hängt nicht selten davon ab, dass der Arbeitnehmer ein Konto nachweisen kann, auf das der Arbeitgeber das Gehalt oder den Lohn überweisen kann - die Lohntüte gibt es nicht mehr. Mit dem P-Konto sorgen wir dafür, dass Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr wegen Kontolosigkeit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen Schuldenkreislauf gedrängt werden.” So war es bisher: Nach bisheriger Rechtslage führt die Pfändung eines Bankkontos dazu, dass die anfallenden Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens wie Begleichung von Miete, Energiekosten oder Versicherungen nicht mehr über das Konto abgewickelt werden können. Um Pfändungsschutz für den pfändungsfreien Selbstbehalt des Kontoguthabens zu erlangen, braucht der Schuldner in vielen Fällen eine Gerichtsentscheidung. Häufig ist dies nicht rechtzeitig möglich, so dass Kosten für verspätete oder nicht ausgeführte Zahlungen anfallen. Erschwert wird der Pfändungsschutz dadurch, dass er bei Guthaben aus Arbeitseinkommen anders ausgestaltet ist als bei Guthaben aus Sozialleistungen. Der bisherige Pfändungsschutz führt daher bei Banken und Gerichten zu unnötig hohem Vollzugsaufwand. Quelle: http://heraklit.blog.volksfreund.de/2009/10/17/pfaendungsfreies-konto-ab-2010-fuer-privat-und-selbstaendige/

Mitglied inaktiv - 21.07.2010, 22:42



Antwort auf diesen Beitrag

Aber Achtung: bitte bedenken das die Umwandlung in ein P-Konto auch bei der Schufa vermerkt wird, und man ggf. schwieriger an neue Kredite usw. kommt.

Mitglied inaktiv - 22.07.2010, 10:37