Hallo, ich wollte für unsere Tochter und für mich eine Mutter-Kind-Kur beantragen, da ich an Asthma und Allergien leide und unsere Tochter Infektanfällig ist.
Habe mich im Internet schlau gemacht unter www.Kur.org.de sie haben mir alles zugeschickt, die Kosten würde die Krankenkassen-sollte es genehmigt werden- übernehmen!
Nun war ich bei der Krankenkasse und habe direkt nachgefragt, dort bekam ich einen erneuten Antrag für eine Rehabilitationsmassnahme, welche die Rentenversicherung übernehmen soll!
Wo ist denn nun der Unterschied?
Ich hoffe es kann mir jemand helfen, vielen Dank liebe Grüße Leene
Mitglied inaktiv - 19.07.2010, 14:14
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Mutter-Kind-Kur geht nur über die Krankenkasse. Das ist eine Maßnahme zur Prophylaxe, sozusagen bevor ernsthafte Erkrankungen auftreten.
Über die Rentenversicherung ist es eine stationäre Rehabilitation, dann für dein Kind, bei dem schon eine rehabilitationsmögliche Erkrankung aufgetreten ist. Dann fährst du aber nur als Begleitperson mit, bekommst also keine Anwendungen.
Was besser ist, hängt u.a. vom Alter und den Symptomen deiner Tocher ab.
Mitglied inaktiv - 19.07.2010, 14:56
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hallo,
also wo ich gehen wollte, meinte meine kasse ich kanns über sie laufen lassen, oder über die rentenversciherung. ich meinte aber ich möchte es über die kasse laufen lassen und dann hat alles seinen gang genommen.
war alles kein problem!
Mitglied inaktiv - 19.07.2010, 20:19