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Ende der Elternzeit? Wann genau?

Thema: Ende der Elternzeit? Wann genau?

Hallo! Mein Sohn wird am 29.12. 3 Jahre alt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Weiß jemand, wann genau diese endet? Am 29. oder am 30.12.? Ausserdem habe ich noch eine Rest-Elternzeit von meiner großen Tochter. Eventuell würde ich die an die Elternzeit meines Sohnes dranhängen. Auch hier sind mir die Daten nicht ganz klar. Die Elternzeit meiner großen Tochter ging ja vermutlich bis zum letzten Tag des Mutterschutzes meines Sohnes, richtig? Und was dann von den beantragten 3 Jahren "übrig" blieb, kann dann wieder an die Elternzeit meines Sohnes drangehängt werden, oder?! Sorry das hört sich sicherlich verwirrend an hoffe aber jm. versteht was ich meine und kann mir eine Antwort dazu geben

von miemie am 05.06.2015, 11:35



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Hallo, die Elternzeit endet schon am 28.12.15 (!) Drei Jahre Elternzeit vom 29.12.12 bis 28.12.15. Zu dem anderen Punkt kann ich nichts sagen. LG

von Jaybe am 05.06.2015, 12:52



Antwort auf Beitrag von miemie

Weder noch Am 28.12. endet die Elternzeit

von Littlecreek am 05.06.2015, 13:12



Antwort auf Beitrag von miemie

Letzter Tag der Elternzeit am 28.12, der 29te ist der erste Arbeitstag. Wenn Du dir nicht die restliche Elternzeit von Kind1 beim AG gesichert hast, dann ist auch die dann vorbei. Ein neuer Mutterschutz lässt eine laufende Elternzeit nicht automatisch enden. Du hättest die Elternzeit von Kind1 zum neuen Mutterschutz (auch schon vor Geburt) beim AG beenden müssen. Und hättest dann Mutterschaftsgeld bekommen wie bei Kind1. Wenn Du das nicht gemacht hast, sind Elternzeit1 und Elternzeit2 quasie zusammen gelaufen. Wenn man beendet, kann man bis zu 12 Monate sich zu einem späteren Zeitpunkt aufsparen - allerdings eh nur mit Zustimmung des AG. Und diese kann dann bis zur Einschulung genommen werden. Wie lange - wenn das denn bei dir zutrifft - das ist, müsstest du selbst schauen. Weiß ja niemand von uns wann Du genau die entsprechende Meldung gemacht hast. Und worüber genau. Ansonsten gilt, Elternzeit kann man wahlweise bis zu 3 Jahre nehmen, ab Geburt. Nimmt man die kompletten 3 Jahre am Stück, also ohne Übertragung auf später, dann ist der 3te Geburtstag des Kindes immer der erste Arbeitstag

Mitglied inaktiv - 05.06.2015, 13:42



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Falls du die erste Elternzeit nicht beendet hast bevor der Mutterschutz los ging, kannst du deinen AG ja einfach mal fragen ob du die Monate noch nehmen kannst. Mehr als nein sagen kann er nicht. Ein Recht hast du aber nicht. Ich habe bei meinem ersten Sohn einen Tag später angefangen. Mein AG war da kulant und hat mich den 3. Geburtstag noch feiern lassen.

von Pabelu am 07.06.2015, 12:43



Antwort auf Beitrag von miemie

1. Arbeitstag am 3. Geburtstag? - Na herzlichen Glückwunsch ;-) Ich danke euch für eure Antworten! miemie

von miemie am 07.06.2015, 13:39