Hebammenleistungen - was zahlt die Krankenkasse?

Hebammenleistungen - was zahlt die Krankenkasse?

© Adobe Stock, Monkey Business

Sobald Ihre Schwangerschaft feststeht, ist eine Hebamme eine sehr gute Ansprechpartnerin und Begleiterin. Sie ist einerseits eine medizinisch ausgebildete Fachfrau für den Bereich Schwangerschaft und Geburt.

Andererseits hat sie viel Erfahrung in der Begleitung schwangerer Frauen und junger Mütter. Daher haben werdende Mütter auch ein Anrecht auf ihren Beistand. Den empfinden viele Frauen gerade in der ersten Zeit als besonders hilfreich. Denn Hebammen wissen zum Beispiel Rat bei typischen Beschwerden wie Übelkeit und Kreislaufproblemen.

Grundsätzlich bezahlt die Krankenkasse die Hebammenhilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden. Viele Hebammen haben auch Zusatzqualifikationen, sie bieten zum Beispiel Akupunktur oder Taping an. Möchten Sie diese Methoden nutzen, können Zusatzkosten auf Sie zukommen; denn hier wird unter anderem Material gebraucht, das die Krankenkasse nicht bezahlt.

Hebammen sind dafür ausgebildet, die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zu übernehmen. Ausgenommen sind davon die Ultraschalluntersuchungen, die können Sie dann jedoch in der frauenärztlichen Praxis machen lassen. Die Krankenkasse übernimmt die Schwangerschaftsvorsorge durch eine Hebamme. Übrigens auch dann, wenn Sie bereits in einer ärztlichen Praxis betreut werden. Ein Vorteil ist: Unter anderem hat eine Hebamme mehr Zeit für persönliche Gespräche, als das in den meisten Praxen möglich ist.

Die Krankenkasse bezahlt auch den von einer Hebamme geleiteten Geburtsvorbereitungs- und Rückbildungskurs, sowie Ihre Wochenbettbetreuung und die Stillberatung. Nach der Geburt Ihres Babys kann Ihre Hebamme Sie innerhalb von acht Wochen 16 Mal zu Hause besuchen, wenn Sie Rat und Hilfe brauchen. Auch das übernimmt Ihre Krankenkasse; ebenso einige weitere Besuche, falls in den nächsten Monaten Stillprobleme auftauchen sollten.

Auf eine Hebamme können Frauen sich übrigens auch stützen, falls ihre Schwangerschaft unglücklich endet, etwa mit einer Fehlgeburt. Dann bezahlt die Krankenkasse den Beistand der Fachfrau.

Weitere Themen:

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.