Fragen und Antworten zum Schwangerschaftsabbruch

Fragen und Antworten zum Schwangerschaftsabbruch

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Es gibt ganz unterschiedliche Gründe dafür, dass eine Frau überlegt, die Schwangerschaft abzubrechen. Dann ist eine gute Beratung nicht nur sinnvoll: Sie ist sogar verpflichtend.

Erste Anlaufstelle: eine Beratungsstelle

In Städten und Kreisen gibt es staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen. Die Träger sind verschieden, das kann die Stadt selbst sein, die Caritas, die Diakonie oder ein anderer freier Träger.

Grundsätzlich arbeiten alle diese Beratungsstellen nach den gleichen gesetzlichen Beratungsregeln. Sie haben dort die Gelegenheit, Ihre Sorgen und Ihre Überlegungen zu einem Abbruch mit einer erfahrenen, neutralen Beratungskraft zu besprechen. Diese wird Ihnen auch sagen, welche Hilfen Sie in Anspruch nehmen können; zum Beispiel, wenn Sie fürchten, dass Sie mit einem (weiteren) Kind finanziell in Not geraten. Eine mögliche Option ist auch, das Baby zu bekommen und zur Adoption freizugeben.

Nach dem Gespräch erhalten Sie den Beratungsschein. Mit diesem haben Sie das Recht, den Abbruch bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche (= nicht später als 12 Wochen nach der Befruchtung) durchführen zu lassen. Dazu darf Sie übrigens niemand drängen, es darf Sie aber auch niemand davon abhalten: Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch liegt allein bei Ihnen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Schwangerschaft zu beenden. Welche gewählt wird, hängt auch davon ab, in der wievielten Woche Sie sind.

Abbruch mit Medikamenten

Der Abbruch mit Medikamenten ist bis Ende der neunten Woche möglich. Hierbei kommen Hormone zum Einsatz, die ein wehenartiges Zusammenziehen der Gebärmutter auslösen. Das erste Medikament nehmen Sie in der frauenärztlichen Praxis ein, dann können Sie nach Hause gehen. Etwa 36. bis 48 Stunden später nehmen Sie das zweite Medikament ein, wieder in der Praxis. Spätestens dann setzen Blutungen ein und Sie werden mehr oder wenige starke Schmerzen im Unterleib spüren. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin wird mehrere begleitende Termine mit Ihnen vereinbaren.

Abbruch durch eine Operation

Der operative Abbruch ist bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich - in Ausnahmefällen auch darüber hinaus. Bei diesen Ausnahmefällen geht es um schwerwiegende Erkrankungen beziehungsweise Gesundheitsprobleme der Frau und/oder des Ungeborenen (Abbruch mit medizinischer Indikation). Der Eingriff erfolgt in Krankenhäusern oder Arztpraxen, heute überwiegend mit der Absaugmethode und mit örtlicher Betäubung oder Vollnarkose. Die Frau kann normalerweise nach einem kurzen Aufenthalt nach Hause gehen. Um den Muttermundes zu lockern, erhält sie vorbereitend Medikamente, da das den Eingriff erleichtert.

Zusätzliche Informationen können sehr hilfreich sein

Eine besondere Belastung ist es für Frauen, wenn sie erfahren, dass ihr Kind eine schwere Fehlbildung hat, durch die es nicht lebensfähig ist. Oder dass eine genetische Veränderung vorliegt, die eine lebenslange schwere Erkrankung mit sich bringt. Auch die Mitteilung, dass ihr Kind eine Behinderung haben wird, ist für viele Frauen und ihre Partner ein Schock.

Mein Rat: Gerade bei seltenen oder schweren Erkrankungen sowie bei einer zu erwartenden Behinderung ist es sinnvoll, sich weiter zu informieren. Sie können zum Beispiel weitere Untersuchungen machen lassen und mit spezialisierten Ärzten sprechen. Manchen Frauen hilft es auch, mit Eltern zu reden, die ein behindertes oder chronisch krankes Kind haben. Selbsthilfegruppen bieten da Rat und Hilfe an.

Eine gesetzliche Zeitbegrenzung gilt bei einem medizinisch begründeten Abbruch bis zur 22. Schwangerschaftswoche (das trifft übrigens auch bei der kriminologischen Indikation, etwa nach einer Vergewaltigung, zu). Ist die Schwangerschaft bereits weiter fortgeschritten und die Frau überlegt einen Abbruch, werden die betreuenden Ärzte sie dazu beraten, welche Möglichkeiten es gibt. Sie sind aber auch dazu verpflichtet, die Schwangere zu Hilfe- und Beratungsmöglichkeiten zu informieren.

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