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Legasthenie wurde

Thema: Legasthenie wurde

erst in der 8. Klasse festgestellt. Gymnasium und auch nur eine leichte. Nachteilsausgleich gibt es offiziell nur in der Unterstufe. Tja, wie kann ich das Kind fördern? Gibt es finanzielle Hilfen? Krankenkasse zahlt nur in der Grundschule! Wie und wo kann ich das Kind fördern (lassen). In der Pubertät ist das natürlich auch nicht einfach *grummel An den Kosten wird eine Förderung nicht scheitern, eher verzichte ich auf den Urlaub. Aber eine Unterstützung wär natürlich super.

von ungewohnt am 17.02.2016, 17:53



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Frage mal bei den Logopäden nach. es gibt einige, die sowas machen. Wir hatten damals vom Jugendamt eine Namensliste bekommen, da die das bei uns zahlen. Er war Ende 3. Klasse, als es festgestellt wurde.

von Trixi114 am 17.02.2016, 19:15



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Welches Bundesland? Hier in NRW muss bis zur Oberstufe ein Nachteilsausgleich gewährt werden-sofern man dies wünscht bzw. es sinnvoll erscheint. Meine Große hat nach 3 Jahren Therapie dann in der 8. Klasse die Therapie etwas vorzeitig abbrechen können und bekommt in Absprache mit der Schule keinen Nachteilsausgleich mehr, da ihre Rechtschreibleistung nun völlig durchschnittlich ist. Meine Kleine bekommt nach nun 4 Jahren Therapie nun hoffentlich auch das 5. Jahr bewilligt. Sie hat eine deutlich stärkere Ausprägung als die Große (PR 10 im letzten Jahr, PR 8 in der 3. Klasse). Sie bekommt den Nachteilsausgleich in Form von Aussetzung der Bewertung der Rechtschreibung. Die Therapie wird hier nie von der Krankenkasse übernommen, weil eine Teilleistungsstörung keine Krankheit ist! Das ist eine Teilleistungsstörung. Wir haben die Förderung über das Jugendamt bewilligt. Einfach einen formlosen Antrag auf Eingliederungsh8ilfe nach § 35a stellen. Wichtig ist dafür allerdings, dass dein Kind seelisch unter der Legasthenie leidet. Tut es das nicht, musst du die Therapie aus eigener Tasche bezahlen. Bitte gehe dann aber nicht zum LOS, sondern zu seriösen lerntherapeutischen Instituten.!!!! LG 3wildehühner

von 3wildehühner am 17.02.2016, 19:59



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

Wie konnte das erst in der 8.Klasse fesgestellt werden? Habt ihr vorher nie was gemerkt? Was meinst du mit einer leichten Legasthenie ...meinst du eine vorübergehende LRS? Aus welchem Bundesland seid ihr? Ich glaube die Regelungen für den Nachteilsausgleich sind unterschiedlich.

von Mariakat am 17.02.2016, 22:11



Antwort auf Beitrag von Mariakat

Hallo, ich kanns jetzt nur für Bayern sagen - da wird unterschieden nach Legasthenie und LRS. LRS ist die leichtere Form und gilt als therapierbar, Legastenie wird nicht weggehen. Bei meinem Sohn wurde die Legasthenie in der 2. Klasse diagnostiziert, allerdings hatte er damals einen Lehrer der der Meinung war, das ist nur Faulheit, die Legasthenie gibts nicht wirklich, er müsste ja nur mehr üben... eine Meinung die hier sehr viele Lehrer haben, die einen sagen es deutlicher, die anderen nicht so.. aber das es die Diagnose wirklich gibt bezweifeln viele... und nicht nur "alte" Lehrer, sondern auch ganz junge, die frisch von der Uni kommen. Jetzt ist er in der 8. Klasse, Nachteilsausgleich bekommt er noch - da Legasthenie ja nicht weggeht und damit für die komplette Schulzeit gilt, es sei denn wir beantragen das der Nachteilsausgleich wegfällt, z.B. damit er nicht im Zeugniss steht. Allerdings Therapie gibts auch keine... ist ja nicht "heilbar". Therapie gibt es hier nur, wenn die physische oder psychische Gesundheit gefährdet ist - sprich wenn ein Kind Auffälligkeiten zeigt und wirklich massive Probleme hat, die man mit auf die Legasthenie zurückführen kann. Wir hatte in der Grundschule und bis zur 6. Klasse Logopädie bei einem Logopäden, der sich auch auf Legasthenie spezialisiert hat. Ging in unserem Fall, da mein Sohn eine auditive Wahrnehmungsstörung hat, war keine Legasthenie-Therapie, sondern hat halt Rechtschreibtraining mit beinhaltet. Aber da wurden viele Rechtschreibregeln erarbeitet, die mein Sohn dann anwenden kann.. Für die Anerkennung der LRS oder Legasthenie ist hier der Schulpsychologe zuständig. Das wäre hier die erste Anlaufstelle wenn man einen Nachteilsausgleich braucht. Gruß Dhana

von dhana am 18.02.2016, 09:12



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

hier Rheinland Pfalz: wir wurden in der fünften Klasse Gymnasium darauf hingewiesen unseren Sohn testen zulassen. Ergebnis: seine LRS liegt an einer verzögerten Entwicklung im Wahrnehmungszentrum. Jetzt geht er seit einem Jahr zur Therapie, wo die Wahrnehmung trainiert und geschult wird. Dafür gibt es ein Rezept von der Kk (Wenn das Gehör mitbetroffen ist, wird es als Krankheit anerkannt) Das LRS Trainig müssen wir selber zahlen. Aber wir stellen fest, nach nun einem Jahr hat sich das laute Lesen fast normalisiert und wenn er nicht unter Druck steht, schreibt er fast fehlerfrei. (LEider noch nicht in der Schule). Auch bei ihm wird die LRS als Teilleistungsstörung anerkannt. Sandra

von seidner am 18.02.2016, 21:10



Antwort auf Beitrag von ungewohnt

NRW, Test wurde im Institut vorgenommen und es heißt: eine leichte Lese-Rechtschreib-Schwäche liegt vor. Die Deutschlehrerin hat unbürokratisch für 2 Jahre den Nachteilsausgleich zugesagt. Sie bewertet in Deutsch und Französisch die falsche Rechtschreibung nicht. Er soll unbedingt eine Therapie machen. IHN stören die Fehler gar nicht und früher hieß es immer: er ist faul und will nicht bzw. konzentriert sich nicht. Für mich ist es auch eher eine Konzentrationssache gewesen. Ich werde mich mal an das Jugendamt wenden. Vielen Dank für eure Tipps.

von ungewohnt am 20.02.2016, 10:30