Liebe Frau Bader, momentan befinde ich mich noch in Elternzeit und bin wieder schwanger. Aufgrund dieses Umstandes habe ich meine jetzige Elternzeit einen Tag bevor der neue Mutterschutz beginnt schriftlich vorzeitig gekündigt, um wieder den vollen Anspruch auf das Mutterschaftsgeld zu haben. Bei Abgabe dieses Schreibens (indem ich die entsprechenden Paragraphen angegeben habe), wusste allerdings der Arbeitgeber nichts von dieser Regelung. Den Anspruch auf den Arbeitgeberanteil habe ich mir aber so gesichert oder? Kann ich denn jetzt davon ausgehen, dass zum entsprechenden Zeitpunkt der Arbeitgeberanteil automatisch überwiesen wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Sukaseli
von sukaseli am 21.08.2014, 19:31