Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln, also kündigen. Arbeitsbeginn beim neuen AG soll der 01.06.24 sein. Mein Kind wurde am 13.08.2023 geboren, die Elternzeit beim jetzigen Arbeitgeber habe ich wie folgt vereinbart: "Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 15.10.2023 beginnen. Ich nehme die Elternzeit hiermit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres meines Kindes (Datum des zweiten Geburtstages: 13.08.2025). Im ersten oder zweiten Lebensjahr, frühestens ab dem zehnten Lebensmonat, möchte ich innerhalb der Elternzeit Teilzeit arbeiten." Eine Wiederaufnahme meiner Tätigkeit war dann für den 13.05.2024 (10. Lebensmonat) besprochen. Anbei meine Fragen: 1) Arbeitsbeginn beim neuen AG soll der 01.06. sein, ich würde also zum 12.05.2024 kündigen vor einer Wiederaufnahme meiner Tätigkeit beim jetzigen AG. Ist das Kündigungsdatum 12.05.2024 korrekt oder muss ich zum 15.05. bzw 31.05. kündigen wie es normalerweise usus ist? 2) Gilt hierfür die Kündigungsfrist von 3 Monaten da ich zu Ende meiner Eltternzeit kündige, dann wäre eine Kündigung bis 12.02.2024 erforderlich. Oder ist mit dem Ende der Elternzeit das Datum des zweiten Geburtstages: 13.08.2025 (siehe oben) gemeint und die Kündigungsfrist ist gem. dem Arbeitsvertrag kürzer? 3) Kann ich eine Abgeltung (=Auszahlung) des noch vorhandenen Urlaubsanspruches sowie der verbliebenen Überstunden nach §17 Abs. 3 BEEG verlangen? Herzlichen Dank im Voraus für die Beantwortung, Beste Grüße Uli
von Uli_T am 06.02.2024, 21:08