Guten Tag, sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Hoteldirektorin in Elternzeit und besitze 15% an der Immobilie (GbR). Nun haben wir einen Käufer für unser Hotel. Das bedeutet eine betriebsbedingte Kündigung für mich in der Elternzeit. Hat der Verkauf bzw. das Vermögen das ich dadurch erhalte Einfluss auf den Betreuungsunterhalt, den ich von meinem Ex-Partner erhalten werde?
Und wie wird der Betreuungsunterhalt berechnet wenn mein Arbeitsplatz wegfällt? Ich hätte ein Einkommen von 4700€ mtl. Müsste ich dann Bürgergeld, Wohngeld etc. beantragen und wäre das die neue Basis, um den Betreuungsunterhalt zu berrechnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
von
Babylove02
am 04.10.2023, 15:43
Antwort auf:
Wie wird der Betreuungsunterhalt berechnet, bei Kündigung in der Elternzeit?
Hallo,
das kann man so pauschal nicht sagen, müssen Sie durch einen Kollegen vor Ort klären lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2023
Antwort auf:
Wie wird der Betreuungsunterhalt berechnet, bei Kündigung in der Elternzeit?
Deine EZ endet mit Ende des Vertrages. Wenn du dann kein EG mehr bekommst musst du schauen ob du Anspruch auf ALG1 hast. Bürgergeld wirst du nur bekommen wenn bedürftig. Wovon eher weniger auszugehen ist. Du wirst ja durch den Verkauf des Hotels Erlös haben. Wegen deiner Anteile. Ohne EZ und ohbe EG musst du auch schauen wegen der Krankenversicherung.
Wie der Unterhalt verrechnet wird, würde ich vom Anwalt klären lassen.
von
Neverland
am 04.10.2023, 19:23