Sehr geehrte Frau Bader,
welche Kündigungsfrist ist vorrangig, wenn man während der Elternzeit kündigen möchte - die im Arbeitsvertrag festgelegte oder die 3-monatige nach dem § 19 BEEG?
Herzlichen Dank im Voraus!
von
KleinesWunder90
am 21.08.2023, 14:23
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Hallo,
es kommt darauf an, ob Sie genau zum Ende der Elternzeit kündigen wollen. Dann gilt die Dreimonatsfrist, ansonsten die vertragliche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2023
Antwort auf:
Kündigung während Elternzeit
Die nach deinem Arbeitsvertrag
Die drei Monaten gilt nur wenn du ganz genau zu deinem Elternzeit Ende Tag genau kündigen willst
von
MamaausM2
am 21.08.2023, 15:26