Sehr geehrte Frau Bader,
meine Elternzeit endet zum 24.04.2024.
Meinem Arbeitgeber habe ich bis zum 24.04.24 gekündigt.
Welche Frist greift denn genau? Mein Arbeitgeber ist der Meinung, die genaue Frist sind 3 Monate zum Ende des Monats (wie im Arbeitsvertrag zur Kündigung vermerkt) , deswegen ist FE der 30.04.24.
Er hat einer vorzeitigen Aufhebung zugestimmt, was in meinen Augen bedeuted, geschuldeter Urlaub wird er nicht auszahlen.
Können Sie mich informieren, welche Frist nun greift? Ende der Elternzeit oder Monatsende laut Vertrag?
Liebe Grüße
Julia Grünzel
von
JuPu
am 20.12.2023, 18:15
Antwort auf:
Genaues Datum Kündigung zur Ende Elternzeit
Hallo,
§ 19 BEEG. Taggenau zum Ende der EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.12.2023
Antwort auf:
Genaues Datum Kündigung zur Ende Elternzeit
Theoretisch hast du zwei Möglichkeiten:
1) du kündigst genau zum Ende der Elternzeit, also auf den Tag genau. Das musst du mit einer gesetzlichen Frist von drei Monaten vorher tun.
Oder
2) du kündigst zum Ende eines Monats, egal welchen Monats, oder eben laut Arbeitsvertrag (manchmal kann das ja auch das Ende zum Quartal sein). Dann musst du die Kündigungsfristen des Arbeitsvertrags einhalten, und nicht die drei Monate zum Ende der Elternzeit.
Grundsätzlich hat dein Arbeitgeber aber nicht recht, er sollte das BEEG noch mal genau lesen,… Und verstehen…
von
desireekk
am 21.12.2023, 23:26