Hallo Frau Bader,
Ich bin im Begriff eine neue Stelle anzutreten. Dann werden die ersten 6 Monate Probezeit sein. Stimmt es, dass ich wenn ich in ein paar Wochen von meiner Schwangerschaft berichte trotzdem nicht gekündigt werden darf, da ein Sonderkündigungsrecht besteht?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
FlorisLe
am 23.01.2016, 23:24
Antwort auf:
schwanger vor jobantritt
Hallo,
ja, ind er Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.01.2016
Antwort auf:
schwanger vor jobantritt
Ja stimmt, nennt sich aber Kündigungsschutz ;-)
von
Sternenschnuppe
am 23.01.2016, 23:28
Antwort auf:
schwanger vor jobantritt
Eine Ausnahme!!!!
Besteht die Probezeit auf einen befristeten Vertrag, dann gibt es diesen Schutz nicht. In dem Fall muss ja nicht extra gekündigt werden, sondern der Vertrag würde dann einfach so auslaufen.
Anders sieht es aus, wenn in dem Vertrag steht, wir schließen für 3 Jahre befristet ab oder gar auch unbefristet und die ersten 3-6 Monate davon sind Probezeit. Dann gilt die Probezeit als bestanden.Nur in extrem wenigen Fällen kann mit Zustimmung des Gewerbeamtes trotzdem gekündigt werden, zB weil der Betrieb schließt.
Mitglied inaktiv - 24.01.2016, 08:36