Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, Berechnung Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, Berechnung Elterngeld?

Hallo Frau Bader, nachdem sich die Geister scheiden, nun eine direkte Frage an Sie, in der Hoffnung, endlich klarheit zu gewinnen... Ich befinde mich bis September das 1. Jahr in Elternzeit und habe hier das Elterngeld komplett ausgereizt. Nun habe ich meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert und arbeite hier dann 30 Stunden Teilzeit. Nun 2 Fragen, die mir so keiner richtig erklären kann: 1. Wenn ich jetzt in der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung schwanger werde, wie berechnet sich das neue Elterngeld für Würmchen Nr.2? 2. Wenn ich in der Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung schwanger werde, wie berechnet sich dann das neue Elterngeld für Würmchen Nr. 2? Dann wurde mir mal was erzählt, dass es einen Bonus bei Kind Nr. 2 von 10 % auf das Elterngeld gibt, wenn man aufgrund des 1. Kindes nur Teilzeit arbeiten kann, ist dies richtig? Was für Vorteile habe ich überhaupt, wenn ich in der Elternzeit Teilzeit arbeite und nicht einfach die Elternzeit weglasse und Teilzeit arbeite? Unsere Elterngeldstelle war leider nicht sehr "auskunftsbereit". Ich finde das alles sehr verwirrend und bekomme leider nie so richtig Antworten auf die Fragen. Vielen Dank schon mal! LG aus Bayern

von Bibi_Lotta am 27.04.2016, 12:34



Antwort auf: Schwanger in Elternzeit mit Teilzeitbeschäftigung, Berechnung Elterngeld?

Hallo, 1. Nach dem Verdienst der letzten 12 Mo - Monate mit Bezug von MG o EG werden ausgeklammert. 2. s. 1 - Sie können aber auf die Ausklammerung verzichten 3. Nein, aber den geschwisterbonus, wenn K 1 noch keine 3 ist Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



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