Hallo, nochmal zu meiner Frage von gestern: Nein für die Kündigung des minijobs liegt keine Zustimmung vier. Davon war auch in deren Antrag keine Rede. Wir haben damals auch keinen extra Vertrag gemacht, sondern alles mündlich besprochen und den Mjnijob quasi nur in einer Bescheinigung für die Elterngeldkasse festgehalten. Der Betrieb ist auch bereits eingestellt und ich war eigentlich so mit den Geschäftsführern verblieben, dass der Minijob bis Ende der normalen Kündigungsfrist läuft. Das sehen die Herren offensichtlich inzwischen anders. Wenn ich das richtig sehe, dann ist die Kündigung des Minijobs unwirksam und ich muss mur entweder eine Bestätigung dahingehend vom Arbeitgeber holen oder k-klage einreichen richtig? Vielen Dank!
von nib1970 am 02.07.2014, 20:15