Frage: die Zeit nach der Geburt. ...

Heute Nacht bekam die Mutter meines Betreuungskindes, wo ich nebenberuflich als Kinderfrau tätig bin, ihr drittes Kind. Während der Geburt gab es schwerwiegende Komplikationen. Der Zustand der Mutter ist kritisch und sie wird vermutlich noch mind. eine Woche,Tendenz mehr, im Krankenhaus verbringen müssen. Der gesundheitliche Zustand des Babies ist ok, nicht gut. Es muss zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben. Geplant war es anders: die Mutter wollte ein paar Stunden nach der Geburt wieder nach Hause gehen. Der Vater hätte sich ein paar Tage frei genommen. Nun ist die Situation eine ganz andere. Der Vater versucht so oft es geht ins Krankenhaus zu seiner Frau zu fahren. Die Kinder (2+8) sind dann bei mir u.a. auch über Nacht (allerdings in dessen Haushalt). Das Wochenende werden wir es noch so machen können doch ab Montag muss ich wieder arbeiten. Ich könnte reduzieren müsste aber von 7-14 Uhr bei der Arbeit sein (Rest könnte ich per Überstunden frei machen für ca. eine Woche). Wegen Fahrzeit wäre ich aber von 6:15-14:45 Uhr unterwegs. Nachts, morgens wird der Vater dann da sein, nachmittags könnte ich. Nur wie geht das am Vormittag, nachmittag bis ich da sein kann? Der Vater möchte auch da ins Krankenhaus fahren. Die Kinder können einmal am Tag mit mehr wäre vermutlich zu viel. Länger als eine Woche wird der Vater kein frei bekommen. Wenn die Mutter nach Hause kommt wird sie auch nicht gleich wieder alles machen können. Die Familie hat eine Putzfrau somit fällt das Ganze schon mal weg. Nur wie läuft das mit der zweijährigen? Das große Kind ist in der Schule. Kann die Kleine evtl einen Notfallplatz in einer Kita bekommen? Könnte ich sie mit in meine Kita nehmen? (Haben dort viele Kinder in ihrem Alter) Wie lange darf ein Baby im Krankenhaus bleiben? Gibt es da eine Regelung? Muss der Vater das Baby nach einer Zeit mit nach Hause nehmen Und seine Frau bbleibt noch im Krankenhaus? Kann der Vater jetzt noch Elternzeit beantragen rückwirkend für den Tag ab der Geburt? Muss sein AG dem zustimmen? Kann ich mich vom Dienst freistellen lassen ohne deshalb gekündigt zu werden und dann die Betreuung der Kinder übernehmen? Wie mache ich das am besten? Haushaltshilfe von der Krankenkasse gibt es auch noch. Auch für Privatversicherte? Und wie schnell bekommt man so eine Hilfe?

von Ani123 am 15.05.2015, 22:06



Antwort auf: die Zeit nach der Geburt. ...

Hallo, 1. Der Kindsvater soll beim Jugendamt fragen, ich bezweifle aber, dass es einen solchen Notfallplatz gibt. 2. Können Sie ansonsten Urlaub nehmen? 3. Oma etc? 4. mit Haushalts Hilfen Übernahmen durch private Krankenversicherung sieht es nicht gut aus, hängt aber vom Vertrag ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2015



Antwort auf: die Zeit nach der Geburt. ...

Frag deinen Arbeitgeber doch einfach, ob du kurzfristig Urlaub nehmen darfst (bezahlt oder unbezahlt), um dich deiner Nebentätigkeit zu widmen. Wenn ja, kannst du ausgiebig dieser Familie zur Seite stehen; wenn nein, dann tut es jemand anderes. Die anderen Fragen würde ich dem Betroffenen, nämlich dem Vater überlassen.

von Pamo am 16.05.2015, 06:03



Antwort auf: die Zeit nach der Geburt. ...

Hallo! Ich finde es toll, dass du dich da so reinhängst! Ich denke beinahe jeder Vater wäre mit so einer Situation überfordert. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Er sollte mit seinem AG reden bzgl. kurzfristiger Elternzeit. Eigentlich hat er auch eine 7 Wochen Frist zur Beantragung. Aber ich denke in so einem Fall würden sehr viele Chefs einsichtig sein oder ihn wenigstens seinen Urlaub vorziehen lassen oder (im schlechtesten Fall) unbezahlt in den Urlaub schicken bzw. freistellen. Ich bin mir außerdem sehr sehr sicher, dass das Baby solange im KH bleiben kann, solang die Mutter auch drin sein muss!!!! Alles Gute für die Mama!

von allmountain am 16.05.2015, 21:41



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