Hallo,
derzeit bin ich am überlegen, ob es Sinn machen würde die restliche EZ des ersten Kindes (geb. 12/2017, 12 Monate EZ genommen) zur Geburt des zweiten Kindes (12/2021) zu nehmen? Ab Ende MS 15 Monate. Noch wäre ich ja in der Frist, da das erste Kind über 3 Jahre alt ist.
Wäre das sinnvoll/ würde es Vorteile bringen/ die EZ in Summe länger nehmen zu können oder wäre diese Konstellation Quatsch?
VG
von
Anne84.B
am 15.11.2021, 14:31
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind nach Geburt des zweiten Kindes nehmen?
Hallo,
ich bin jetzt nicht sicher, was Sie mit "zur Geburt" meinen.
Sie sind ja vor der Geburt 6 Wo. im Mutterschutz, ebenso acht Wochen danach. Sinnvoll ist es, dann erst einmal zwei Jahre Elternzeit für das zweite Kind zu nehmen und dann den Rest von Kind 1 dran zu hängen. Sie brauchen dafür noch nicht einmal die Zustimmung des Arbeitgebers.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2021
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind nach Geburt des zweiten Kindes nehmen?
du hast pro kind 3 jahre. egal zu welchem zeitpunkt du sie nimmst. einen vorteil kann ich nicht erkennen, da kind 1 nicht gefährlich nah am 8 lebensjahr ist. wenn du noch 2 glatte jahre elternzeit von kind 1 hast, musst du spätestens 13 wochen vor dem 6. lebensjahr melden, damit dir nix verloren geht. das kind ist jetzt dann 4, dann kannst du getrost 2 jahre vom zweiten kind nehemn und DANN die restlichen 2 jahre von kind 1 dranhängen. dann verlierst du nix. nimmst du allerdings 3 jahre vom zweiten kind, verlierst du 1 jahr vom ersten, da die vollendung der reste von der elternzeit einen tag vor dem 8. geburtstag fertig sein muss.
von
mellomania
am 15.11.2021, 15:44
Antwort auf:
Elternzeit vom ersten Kind nach Geburt des zweiten Kindes nehmen?
Es kommt drauf an, was du vor hast.
Du hast in dieser Konstellation bei beiden Varianten die Möglichkeit die EZ voll auszunutzen (wie Mellomania schon erklärt hat).
Wenn du nochmal mehr als 21 Monate EZ nach 2025 nehmen willst, solltest maximal 12 Monate von Kind 2 verbrauchen.
Um die komplette Elternzeit auszunutzen, musst du in den nächsten drei Jahren mindestens zwei Jahre EZ nehmen (mindestens 12 Monate von jedem Kind). Die Reihenfolge ist dabei prinzipiell egal.
Flexibler bist du aber, wenn du erst die EZ für Kind 2 anmeldest. Dann beginnt der Bindungszeitraum ab Geburt von Kind 2 und endet an seinem zweiten Geburtstag. Falls nötig, könntest du im Anschluss an den bereits geplanten EZ-Abschnitt die EZ für Kind 1 nehmen und so den Rest des Bindungszeitraums flexibel überbrücken ohne dich wieder für zwei Jahre festlegen zu müssen.
von
Minimäuschen
am 16.11.2021, 07:24