Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, herzlichen Dank für die Möglichkeit hier Fragen zu stellen. Zur Info vorab: Der errechnete Geburtstermin ist der 26.9.2021. Ich plane in den Monaten 1-6 Basiselterngeld und in den Monaten 7-18 ElterngeldPlus beziehen. Mein Partner wird in den Monaten 1 und 7 Basiselterngeld beziehen. Wir haben nun noch zwei folgende Nachfragen: 1) Abgesehen von der Vorgabe für ElterngeldPlus, in Teilzeit (mit der entsprechenden Stundenzahlvon max. 30h/Woche ) zu arbeiten, hat das Einkommen nach Geburt noch irgendeinen Einfluss auf die Elterngeld-Zahlungen? (Beispiel: wenn ich in der Zeit meine Arbeitszeit aufstocke und sich damit mein Einkommen bspw. ab Lebensmonat 13 erhöht) 2) Elternzeit: ich habe einen derzeit befristeten Arbeitsvertrag bis Ende 09/2023, über 50%. Es ist wahrscheinlich dass ich ab Oktober 2022 ggf Aufstocken kann (und dabei nicht über die für das EG+ zulässigen 30h/Woche gehe). Meine Frage: sollte ich direkt ab Geburt die zunächst maximal mögliche Zeitspanne von 12 Monaten Elternzeit angeben oder ergibt sich irgendein Vorteil für mich, wenn ich ab Wiedereinstieg mit 50% ab Monat 7 die Elternzeit beende. Vielen Dank

von Ninou am 16.07.2021, 09:42



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Hallo, 1. Sie dürfen 32 Stunden die Woche arbeiten und der Lohn wird angerechnet. 2. Es macht für Sie am meisten sind 24 Mo. EG zu beantragen, Sie haben ansonsten keinen Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.07.2021



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Dein Einkommen im Elterngeld Plus wird natürlich auch mit deinem Elterngeld verrechnet. Im Elterngeld Plus hast du nur einen gewissen Freibetrag (etwa 50% deines Nettoeinkommens vor Geburt des Kindes), wenn du diesen überschreitest, wird auch das Elterngeld Plus geringer. Und hier kommt dann das Problem mit der Stundenaufstockung im Bezug von Elterngeld: Das Elterngeld rechnet gemäß §2 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) grundsätzlich mit Durchschnittswerten. Dabei wird nicht betrachtet, wie viel Einkommen tatsächlich in welchem Bezugsmonat erzielt wird. Eine spätere Erhöhung des Einkommens (bspw. ab Monat 13) hat daher auch Auswirkungen auf die Elterngeldmonate, die bereits ausgezahlt wurden (7 bis 12). Es wird stets dasselbe durchschnittliche Einkommen auf jeden betroffenen Elterngeldmonat gleich angerechnet. Eine getrennte Berechnung für verschiedene Arbeitszeitmodelle erfolgt gemäß BEEG nicht. Durch die Änderung des Einkommens wird sich das durchschnittliche Einkommen in allen Elterngeldmonaten (7 bis 18) von X EUR pro Monat auf Y EUR monatlich erhöhen. Dieses neue durchschnittliche Einkommen muss dann, auch rückwirkend (!), ab dem 7. Lebensmonat angerechnet werden. Wenn du durch die Erhöhung deiner Stunden ab Monat 13 im Durchschnitt plötzlich über deinen Freibetrag kommst, wird rückwirkend ab Monat 7 Elterngeld von dir zurückgefordert. Und solche Rückforderungen können erfahrungsgemäß in die tausende Euro gehen, wenn du richtig Pech hast. Kurz und knapp, im laufenden Elterngeldbezug die Stunden zu erhöhen ist einer der größten Fehler, die man tatsächlich machen kann.

von Dojii am 16.07.2021, 09:51



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Hallo, mir scheinen es irgendwie zu viele Monate EG zu sein. Zu zweit habt ihr 14 Monate Basiselterngeld. Ein Basiselterngeldmonat (außer im Mutterschutz) kann durch zwei Plusmonate ersetzt werden. Partnermonate (in denen beiden TZ arbeiten) gibt es theoretisch auch noch. Elternzeit hingegen kann jeder bis zu drei Jahre nehmen. Ich hoffe, ich habe es nicht falsch verstanden. Schönen Abend

von sneram am 18.07.2021, 21:24



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Sorry, habe bei deinem Mann 1-7 anstelle von 1 und 7 gelesen. So wie du es beschrieben hast, müsste es passen ;)

von sneram am 18.07.2021, 21:44



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Hallo Mädels, danke für eure Antworten. Das mit der Neuberechnung ist natürlich blöd...zumal ich nicht 100% weiß ob ich wirklich eine Aufstockung bekomme. Bzgl der Frage zur Elternzeit finde ich nichts eindeutiges...muss sie in den nächsten 14 Tagen abgeben.

von Ninou am 18.07.2021, 22:16



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Wieso mußt du die EZ innerhalb der nächsten 14 Tage abgeben?????? Einreichungsfrist ist 7 Wochen vor EZ Beginn - also in der Regel innerhalb von einer Woche nach Geburt! Dann steht ja auch erst der tatsächliche Geburtstag fest (worauf die EZ fußt).

von KielSprotte am 18.07.2021, 23:17



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

7 Wochen vor dem errechneten Termin muss ich einreichen. Geburtstermin wird nachgereicht.

von Ninou am 18.07.2021, 23:23



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Das ist Quatsch!!!!!! Laß dich vom AG nich aufs Glatteis führen!!

von KielSprotte am 18.07.2021, 23:29



Antwort auf: Einfluss Einkommen nach Geburt auf EG + und Elternzeit

Ah man, sorry. Du hast natürlich recht. War beim Partner. Bin schon ganz Maische im Kopf von dem Kram

von Ninou am 18.07.2021, 23:32



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kann der Vater gleich nach Geburt des Kindes mit Elternzeit nehmen ?

Hallo ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschutzes und Elternzeit. Mein Partner möchte gleich zu Beginn der Geburt unseres Kindes 2 Monate Elternzeit mit mir gemeinsam nehmen. Geht das ? Da ich selbst ja im Mutterschutz bin (8 Wochen) und nun weiß ich nicht ob er es erst nach dem Mutterschutz kann. Also: ET - 27.07. 2015 und Partner möc...


Elternzeit Vater direkt nach geburt?

Hallo Frau Bader, Unsere Tochter wird voraussichtlich am 22.12.2015 zur Welt kommen. Ich habe vom 15.12-31.12 meinen Resturlaub für 2015 geplant. Im Anschluss würde ich in Januar und Februar 2016 meine 2 Monate Elternzeit nehmen. Meine Freundin und ich nehmen zusammen 14 Monate. Frage: macht das bzgl Elterngeld usw Sinn oder soll/muss ich die 2 ...


Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit und des Elterngeldes. Mein aktueller Arbeitsvertrag gilt bis Ende Juli. Wenn alles nach Plan verläuft, würden nach Ende des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Geburt, direkt die Sommerferien beginnen und bis zu Ende meines Vertrages andauern. Daher plane ich, keine Elternze...


Kindergeldbezug Ausland in der Elternzeit ab 1 Jahr nach geburt

Hallo Frau Bader, Bisher haben wir Kindergeld nach Einkommensteuergesetz für unsere 3 Kinder erhalten. 1 Kind ist in Portugal gemeldet und unsere 2 jüngeren in Deutschland. Meine Freundin hat eine teilzeit Tätigkeit die seit Oktober 2016 aufgrund von Elternzeit ruht. Ich habe kein Einkommen und lebe noch von Ersparnissen.Unser ältester Sohn ...


Elternzeit für 1. Kind nach Geburt 2. Kind noch möglich

Hallo, ich habe für mein 1. Kind für zwei Jahre Elternzeit beantragt. Die 2-jährige Elternzeit endete mit Datum 16.01.2016. Zu diesem Zeitpunkt war ich bereits das 2. mal schwanger und erwartete mein 2. Kind zum 25.03.2016. Um die fehlenden Tage zwischen Elternzeit und Mutterschutz zu überbrücken wurde mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ic...


Elternzeit und Elterngeld für Vater direkt nach Geburt?

Hallo zusammen, unser Baby wird im April 2019 geboren, unser Plan ist, dass ich mindestens 1 Jahr, evtl. 1,5 Jahre zu Hause bleibe. Mein Freund möchte seine Elternzeit direkt ab der Geburt nehmen, die Elternzeit kann er ja auch 7 Wochen vor der Geburt beantragen und dann direkt zu Hause bleiben. Jedoch ist das Elterngeld erst ab der Geburt beantra...


Übertragene Elternzeit direkt nach Geburt des 2. Kindes nehmen

Hallo Frau Bader, im Anschluss an meine Frage und Ihre Antwort (ich habe diese unten angefügt) möchte ich gerne noch folgendes bei Ihnen abklären: Vielen Dank für Ihre Antwort sowie die Kommentare der anderen Nutzer. Der Nachteil der Variante, die Sie vorschlagen, ist, dass ich nicht die gesamte verbleibende Elternzeit meines 1. Kindes ne...


Elternzeit vom ersten Kind nach Geburt des zweiten Kindes nehmen?

Hallo, derzeit bin ich am überlegen, ob es Sinn machen würde die restliche EZ des ersten Kindes (geb. 12/2017, 12 Monate EZ genommen) zur Geburt des zweiten Kindes (12/2021) zu nehmen? Ab Ende MS 15 Monate. Noch wäre ich ja in der Frist, da das erste Kind über 3 Jahre alt ist. Wäre das sinnvoll/ würde es Vorteile bringen/ die EZ in Summe länger...


Wann ist mein erster Arbeitstag nach der Elternzeit nach Geburt des zweiten Kind

Huhu ich hoffe sie können mir bitte helfen hab meinen Arbeitgeber gebeten mir meinen ersten Arbeitstag zu nennen aber der bockt rum und hat keine Lust sich auseinander zusetzen. Vielleicht hat mir hier jemand bitte eine Idee. Da ich die Beispiele nicht verstehe. Erstes Kind ist geboren am 6.3.2017 habe 3 Jahre Elternzeit genommen den rechtze...


Elternzeit des 1. Kindes nach Geburt des 2. Kindes nehmen

Sehr geehrte Frau Bader, wenn von meinem ersten Kind noch 18 Monate „übrig“ sind (nicht beantragt, aktives Arbeitsverhältnis) , kann ich diese auch für die Zeit nach der Geburt des zweiten Kindes verwenden. Wie verhält es sich mit der Antragsfrist, diese beträgt ja nach Vollendung des dritten Lebensjahres 13 Wochen, somit müsste die Elternzeit 5...