Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.
Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.
Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt und dem Wohnsitz im Ausland?
von
Bakso228
am 25.03.2024, 15:38
Antwort auf:
Elterngeld nach Geburt im EU Aisland
Hallo,
doch, Das wäre gegangen.
Jetzt ist es aber zu spät.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.03.2024
Antwort auf:
Elterngeld nach Geburt im EU Aisland
Ihr hättet als ihr nach Deutschland gekommen seit das beantragen können, eu Ausland wird meines Wissens anerkannt und wenn nicht wären es noch einige Monate 300€ Basis und danach ( ab dem 15 Lebensmonat ) 150 Elterngeld Plus möglich gewesen.
Jetzt ist es verjährt, man kann nur drei Monate rückwirkend beantragen
von
misses-cat
am 25.03.2024, 16:04