Liebe Frau Bader,
ich bin am 18.02.2015 zum Frauenarzt gegangen, wo meine Schwangerschaft festgestellt wurde. Im Attest vom selben Tag steht dass ich in der 6. Woche Schwanger bin und voraussichtlichere Geburtstermin am 16.10.2015 ist. Ich habe auch ein Berufsverbot sofort bekommen, da ich mit Infektionen/Parienten arbeite. Laut Gesetz sind die 3 Monate vor dem Eintreten der Schwangerschaft zur Berechnung der Lohnfortzahlung heranzuziehen. Nun meine Frage: Sind das in meinem Fall der November, Dezember und Januar, da die SS erst im Februar festgestellt wurde, oder sind das Oktober, November und Dezember, da die Zeugung am 16.01.2015 - also im Januar berechnet worden ist? Und was geschieht wenn der FArzt nachträglich der Termin um 1 Woche später verändert, wirkt sich das aus oder nicht?
Vielen Dank im Voraus!
von
kali82
am 14.04.2015, 10:18
Antwort auf:
Berechnung der Mutterschutzgeld im Berufsverbot
Hallo,
Sie bekommen einfach den vollen Lohn weiter, den Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2015
Antwort auf:
Berechnung der Mutterschutzgeld im Berufsverbot
Naja, Frau Bader, die Frage habe ich spezifisch gestellt, weil ich jeden Monat unterschiedlichen Lohn habe aufgrund von regelmäßigen Überstunden. Es wäre nett gewesen wenn sie die Frage gelesen hätten und sinngemäß beantwortet hätten. Denn die Antwort den Sie mir gaben hat nichts mit meine Frage zu tun!
von
kali82
am 14.04.2015, 12:39
Antwort auf:
Berechnung der Mutterschutzgeld im Berufsverbot
Hallöchen,
voraussetzlicher Geburtstermin, der im Mutterpass zählt, minus 280 Tage.
Damit hätten wir den Zeugungsmonat.
Die drei Monate davor zählen als Berechnungsgrundlage.
Hoffe dies hilft.
von
Schnellerfuchs
am 14.04.2015, 22:09