Elterngeld/Mutterschutzgeld und Krankengeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld/Mutterschutzgeld und Krankengeld

Hallo, Ich bin seit Februar diesen Jahres Krank geschrieben. Eigentlich hätte zum Juni 2023 ein Jobwechsel stattgefunden, der aufgrund der Krankheit nicht zustande kam. Nun bin ich in der 7. SSW. Ich bin jedoch bis auf weiteres noch krank geschrieben. Einen neuen Job werde ich mit fortlaufender Schwangerschaft nur schwer finden. Wie verhält sich das Ganze nun mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld? Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!

von Ramonalisa am 18.08.2023, 23:15



Antwort auf: Elterngeld/Mutterschutzgeld und Krankengeld

Hallo, Bitte Frage neu stellen mit der Zusatzinformationen, ob Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2023



Antwort auf: Elterngeld/Mutterschutzgeld und Krankengeld

Sie sind in einen Angestelltenverhältnis, aber krankgeschrieben? Die AU hat nichts mit der Schwangerschaft zu tun? Dann wird die Zeit ab Krankengeldbezug mit 0 € einberechnet. Anders wäre es wenn die AU schwangerschaftsbedingt ist und das darauf vermerkt ist. Dann kann der Zeitraum ausgeklammert werden und es werden vorherige Monate zur Berechnung mit reingenommen. Der Bemessungszeitraum für EG sind die 12 Monate vor Geburt, wobei Monate mit Mutterschutzgeld komplett ausgeklammert werden. Beispiel: ET ist am 6.04.2024. Mutterschutz vor Geburt wäre von 2.03.-5.04.. Die Monate werden ausgeklammert. In die Berechnung des EG fällt die Zeit von März 2023 bis Februar 2024. Die ersten 6 Wochen der AU (ab Februar 2023) werden sie Lohnfortzahlung erhalten haben. Das fließt in die Berechnung mit ein. Wenn sie danach bis zum Mutterschutz AU sind fließt das mit 0 € ein. Je nachdem wieviel sie verdienen erhöht es den Mindestsatz von 300 € Basis-EG. Wenn sie während des Mutterschutzes nicht AU sind erhalten sie volles Mutterschaftsgeld.

von Ani123 am 19.08.2023, 02:04



Antwort auf: Elterngeld/Mutterschutzgeld und Krankengeld

Hast du aktuell einen Arbeitgeber? Da die Krankheit nicht schwangerschaftsbedingt ist, zählt es für das Elterngeld mit 0€. Das kann den Mindestsatz von 300€ bedeuten. Mutterschaftsgeld hängt vom Status dann ab

von MamaausM2 am 19.08.2023, 05:00



Antwort auf: Elterngeld/Mutterschutzgeld und Krankengeld

Nein, da ich wie gesagt im Juni wechseln wollte - Kündigung war damit auch schon durch - habe ich seitdem auch keinen Arbeitgeber mehr.

von Ramonalisa am 19.08.2023, 10:56



Antwort auf: Elterngeld/Mutterschutzgeld und Krankengeld

Dann bekommst du Mutterschutzlohn in Höhe des Krankengeldes zudem bekommst du wohl nur den mindessatz von 300 Euro elterngeld, du hast kein Einkommen, Krankengeld zählt nicht dazu

von misses-cat am 19.08.2023, 11:36



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