Ich habe eine Frage zur 2. Schwangerschaft, direkt nach der Elternzeit des 1. Kindes.
In der ersten Schwangerschaft bekam ich aufgrund meiner Arbeit ein Beschäftigungsverbot.
Dieses würde ich für das zweite geplante Kind auch bekommen, da ich in einer Tierarztpraxis als Schwangere nicht arbeiten darf.
Meine Frage : Welches Geld werde ich dann während der 2. Schwangerschaft im Berufsverbot bekommen?
Das, was ich während der ersten Schwangerschaft im Berufsverbot erhalten habe?
Vielen lieben Dank für Ihre fachliche Auskunft!
von
Apikalia
am 24.08.2023, 21:29
Antwort auf:
Frage zu zweitem Berufsverbot
Hallo,
Sie erhalten in einem Beschäftigungsverbot den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.08.2023
Antwort auf:
Frage zu zweitem Berufsverbot
Es heißt Beschäftigungsverbot und man bekommt im Beschäftigungsverbot das was man ohne bekommen würde. Wenn Du nach der Elternzeit also nur Teilzeit arbeiten kannst weil das Kind gar nicht betreut ist, kannst Du kein Gehalt im Vollzeit BV bekommen.
Abgesehen davon ist ein BV auch nie sicher, weil es auch in der Tierarztpraxis Tätigkeiten gibt die mal als Schwangere machen darf ( Arztberichte Schreiben , Abrechnungen , Bestellungen von Medikamenten/OP Bedarf/Arbeitskleidung usw) Telefondienst zur Terminvereinbarung ( Arztpraxen sind ja generell schwer telefonisch erreichbar),
von
Soie
am 24.08.2023, 21:45