Hallo liebe Frau Rechtsanwältin, ich habe folgende Frage Ich arbeite im medizinischen Bereich hauptsächlich im Nachtdienst die natürlich sehr gut bezahlt werden. Meine Frage ist wenn ich schwanger werden würde wie genau wird dann im Berufsverbot mein Mutterschutzgeld gezahlt? Ich habe oft gelesen das der Durchschnitt der letzten 3 Monate ermittelt wird. Ich war vor 3 jahren schonmal im Berufsverbot und dort habe ich nur mein Grundgehalt weiter gezahlt bekommen. War das falsch? Dürfen private Praxen selber entscheiden wie das Berufsverbotgehalt ausfällt also das zb keine Dienste usw mit angerechnet werden? Meine letzte frage wäre könnte man das nachträglich zurück fordern bzw nochmal ermitteln lassen? Dementsprechend ist ja auch mein Elterngeld ausgefallen. vielen lieben Dank im Voraus
von Juliayak am 28.02.2024, 22:12